aus zeitlichen Gründen musste ich leider das Wiederladen von Patronenhülsen aufgeben und habe meine Erlaubnis nach §27 bei den Behörden abgegeben. Jetzt bekomme ich ein Anschreiben von der besagten Behörde, das mir ein Frist von zwei Wochen gesetzt wird, meine restliche wiedergeladene Munition zu verbrauchen. Naja, ich habe ausschliesslich 9mm Para gefertigt. Dem Schiessport gehe ich weiterhin nach, mit meiner 9mm Para, für die ich auf meiner WBK natürlich auch den Munitionserwerb eingetragen habe. Meine Frage wäre: Was ist an der Forderung der Behörde dran? Ist das alles rechtens?
MsG
Klaus
Kommentar