bevor ich mich für das Absolvieren des Wl-Lehrgangs entscheide (ist ja nicht ganz ohne, drei Genehmigungen, Gebühren/Kosten, Zeit) würde ich gerne ein paar mal bei WL-Vereinskollegen zusehen. Die sagen aber, daß beim WL keiner, der nicht die WL-Lizenz habe, dabei sein dürfe. Im SprengstoffG finde ich aber nichts dazu, nur eben, daß jeder der mit dem Stoff umgeht oder die tatsächliche Gewalt/Sachherrschaft ausübt, als Verantwortlicher gilt und die Lizenz haben muß. Aber wenn ich nur dabeistehe oder sitze, also nur zuschaue, übe ich doch nicht mal die tatsächliche Gewalt aus ... Begründen können es die Kollegen nicht, aber da sie darauf beharren und die Prüfung gemacht haben, habe ich vielleicht etwas übersehen. Bitte um Nachhilfe!
mfg, Mark
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