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Messer und Recht

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    Messer und Recht

    Moin

    Ich erlaube mir hier einen Beitrag zu eröffnen, der sich mit der Rechtssprechung anderer (Urlaubs) Länder befasst.

    Zum Einstieg erstmal das hier: http://www.haller-stahlwaren.de/file...im_ausland.pdf

    stammt urspünglich aus dem Messermagazin, ist recht fundiert und soll als Grundlage dienen.

    In weiteren Beiträgen werde ich versuchen das ganze sinnvoll und beispielhaft zu ergänzen.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    #2
    Das mit der Schweiz stimmt nicht mehr.

    Die aktuelle Situation ist folgende:
    Als keine Waffen gelten:
    - Messer (Küchenmesser usw.)
    - Klappmesser zweihändig bedienbar
    - Klappmesser einhändig manuell bedienbar (ohne automatischen Mechanismus)
    - Dolche mit asymmetrischer Klinge
    - Samurai-Schwert

    Verboten sind:
    - Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann
    - Schmetterlingsmesser
    - Wurfmesser
    - Dolch mit symmetrischer Klinge
    - Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (zB Feuerzeug mit Messer)
    .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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      #3
      Moin

      Um das Thema etwas zu entspannen.
      Gleich wer in irgendeinem europäischen Land mit einem Messer unterwegs ist, dessen Gebrauch erkennbar-/erklärbar ist, gibt es keine Probleme.

      Wenn man sein Schneidwerkzeug (erkennbar an einem Griff mit einer scharfen Schneide daran) im normalen, täglichen Umfeld einsetzt, wird das in der Regel problemlos ablaufen.

      Brote schmieren, Käse-/Wurst-/ Gemüseschneiden gelten international als bekante Handlung und werden in der Regel allseits geduldet oder anerkannt.

      Stöckchen schnitzen gehört auch nicht zu den potentiell gefährlichen Anwendungen für Schneidwerkzeuge.

      @Swizzly:
      Die schweizer Reform ist eine Folge des Schengen Abkommens. Schön, das es auch mal Erleichterungen gibt.

      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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        #4
        Zitat von swizzly Beitrag anzeigen
        Als keine Waffen gelten:
        - Samurai-Schwert
        Also gerade das ist für mich eindeutig. Ein Samurai-Schwert IST eine Waffe, genauso wie es alle andere Schwerte auch sind.

        Ich wäre aber auch für eine klare Darstellung der Lage. Es könnte in etwa so aussehen: Alle Adeligen, also die, die mind. 250k€/Jahr verdienen, dürfen jede nur erdenkliche Waffe sichtbar tragen. Die Unfreien dürfen es nicht.

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          #5
          Interessanter Artikel Stefan. Bin schonmal auf deine Ausführungen gespannt. Hätte nicht erwartet, dass es so viele Länder gibt, die noch strengere Bestimmungen diesbezüglich haben.
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #6
            Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
            Also gerade das ist für mich eindeutig. Ein Samurai-Schwert IST eine Waffe, genauso wie es alle andere Schwerte auch sind.
            Das Samurai-Schwert ist halt ein Sportgerät, ne is klar. Ich frage mich wie es mit Shuriken oder Nunchakus aussieht ...
            Die Krönung ist ja dass man Luftgewehre plötzlich erst mit 18 Jahren bekommt, statt mit 16 (oder gar 14?) weil man mit einem LG ja sooooo viel mehr Schaden anrichten kann, wie mit einem Messer oder Schwert, die jetzt plötzlich erlaubt sind.
            .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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              #7
              Auf Wunsch von Gunner lade ich das PDF mal hier hoch, falls es auf dem Original-Link irgendwann nicht mehr vorhanden sein sollte.
              Angehängte Dateien
              Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                #8
                weiß jemand von euch wie es mit portugal aussieht?
                gruß

                moin

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                  #9
                  Moin

                  Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
                  Auf Wunsch von Gunner lade ich das PDF mal hier hoch, falls es auf dem Original-Link irgendwann nicht mehr vorhanden sein sollte.
                  Danke.

                  Fangen wir mit Portugal an.
                  Tatsächlich ist es so, das der Umgang mir Messern in Portugal in einem PDF >10 Seiten im Netz zur Verfügung steht (weiß jetzt nicht genau wo, ist auf Portugisisch) demnach schlecht nachvollziehbar.

                  Meine Erfahrungen in P beschränken sich auf Urlaube, bei denen ich bestimmt nicht zu wenige Messer dabei hatte.

                  Prinzipiell gilt das legal Reason. Brote schmieren und andere normale Anwendungen sind dort aus dem Alltag bekannt, und nichts wird geahndet.

                  Tritt man in Kongo-Tarn auf einem mittelportugiesischen Wochenmarkt auf und trägt ein Glock am Gürtel, wird es hingegen eng.

                  Es gilt sich sozial zu verhalten und im Schadensfalle den Touristenbonus charmant zu nutzen.

                  Generell verboten sind zweischneidige Messer, Fallmessen und Wurfmesser.

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                  Kommentar


                    #10
                    Dazu kann ich sagen, dass wenn man bei dem Rückflug vergessen sollte, dass Messerchen in das Hauptgepäck zu stecken und immer noch in der Umhängetasche hat, so verliert man das Messer... weiter aber auch nichts. Zumindest in meinem Fall war es so. Es war aber auch ein billig Klappmesser, was mir von der Sicherheitskräften "geklaut" wurde...

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                      #11
                      Zitat von swizzly Beitrag anzeigen
                      Das Samurai-Schwert ist halt ein Sportgerät, ne is klar. Ich frage mich wie es mit Shuriken oder Nunchakus aussieht ...
                      Die Krönung ist ja dass man Luftgewehre plötzlich erst mit 18 Jahren bekommt, statt mit 16 (oder gar 14?) weil man mit einem LG ja sooooo viel mehr Schaden anrichten kann, wie mit einem Messer oder Schwert, die jetzt plötzlich erlaubt sind.
                      Lies Dir doch einfach mal das Waffengesetz, am besten auch die zugehörige Verordnung durch.
                      Im Übrigen heisst es nicht, nur weil etwas nicht explizit als Waffe aufgeführt wird dass es problemlos mitgeführt und getragen werden kann (darum geht es hauptsächlich in diesem Thread).
                      Unter bestimmten Umständen ist auch das Tragen und mitführen von anderen Gefährlichen Gegenständen verboten.

                      Was die Shuriken (Wurfsterne) sowie die Nunchakus betrifft, die werden sogar explizit im Gesetz behandelt, sind verbotene Waffen.

                      Über Sinn und Unsinn von Gesetzen braucht man im allgemeinen nicht zu diskutieren, das bringt sowieso nichts. Zumindest sollte man aber die Gesetze und deren Anwendungsbestimmungen kennen. So lassen sich falsche Schlüsse und Missverständnisse gleich vorweg ausblenden.
                      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                        #12
                        Passend zum Thema ein interessanter Beitrag aus der Schweizer Konsumentensendung "Kassensturz".



                        Ein Schweizer Sackmesser gehört in jeden Ferienrucksack. Doch einer Familie aus Basel bescherte es in Italien nur Ärger. Ihr bewährtes Modell «Picknicker» wurde vom Carabinieri als gefährliche Waffe beschlagnahmt, der Vater gleich angezeigt
                        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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