hier eine Info für Altbesitzer von LEP-Waffen, die seit dem 01.04.08 nicht mehr frei ab 18 Jahren zu erwerben sind. Momentan gilt noch die Amnestiefrist bis Ende September, wenn man die Waffen bis dahin nicht anmeldet / unbrauchbar machen lässt oder abgibt – werden sie illegal!
Ich habe in der Angelegenheit gleich im April mein zuständiges Landratsamt aufgesucht und den Sachverhalt geschildert, da ich 4 LEP-Waffen in meiner Sammlung habe.
Da ich bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte war, konnten die LEP-Waffen auf meine vorhandene WBK eingetragen werden. Die Grundlage dafür bildet §58 Abs. 12 des Waffengesetzes.
Dieser Paragraph regelt den Altbesitz, darin heißt es:
Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 01.April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.2, so sind diese Teile bis zum 1. Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen.
Nach Auffassung meiner zuständigen Behörde (Bayern) lässt sich diese Regelung auch auf die erlaubnisfrei erworbenen LEP-Waffen anwenden. Wie es sich bei Jemandem gestaltet, der bis dato noch keine WBK besitzt – konnte mir mein Sachbearbeiter leider nicht auf Anhieb sagen. Auf jeden Fall müsste ein Bedürfnis erbracht werden, wie auch immer? Ich versuche mal an der Sache dran zu bleiben, wenn ich das nächste Mal auf´s Amt muss.
Für die LEP-Waffen gelten nun die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für „richtige“ Waffen. Somit sind sie in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B aufzubewahren.
Vielleicht hilft die Info Jemandem von Euch weiter.
P.S. Ganz witzig ist, dass ich nun nicht mehr zum Erwerb von Diablos im Kaliber 4,5 mm ermächtigt bin. Wenn ich das nächste Mal im Verein gefragt werde, ob ich nicht auch Luftpistole schießen möchte, werde ich sagen, darf ich leider nicht – weil ich für dieses Kaliber keinen Munitionserwerb habe. (siehe Bild von der WBK)
Gruß
Michael
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