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Info zur Rechtslage LEP Waffen

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    Info zur Rechtslage LEP Waffen

    Hallo zusammen,

    hier eine Info für Altbesitzer von LEP-Waffen, die seit dem 01.04.08 nicht mehr frei ab 18 Jahren zu erwerben sind. Momentan gilt noch die Amnestiefrist bis Ende September, wenn man die Waffen bis dahin nicht anmeldet / unbrauchbar machen lässt oder abgibt – werden sie illegal!

    Ich habe in der Angelegenheit gleich im April mein zuständiges Landratsamt aufgesucht und den Sachverhalt geschildert, da ich 4 LEP-Waffen in meiner Sammlung habe.

    Da ich bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte war, konnten die LEP-Waffen auf meine vorhandene WBK eingetragen werden. Die Grundlage dafür bildet §58 Abs. 12 des Waffengesetzes.

    Dieser Paragraph regelt den Altbesitz, darin heißt es:

    Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 01.April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.2, so sind diese Teile bis zum 1. Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen.


    Nach Auffassung meiner zuständigen Behörde (Bayern) lässt sich diese Regelung auch auf die erlaubnisfrei erworbenen LEP-Waffen anwenden. Wie es sich bei Jemandem gestaltet, der bis dato noch keine WBK besitzt – konnte mir mein Sachbearbeiter leider nicht auf Anhieb sagen. Auf jeden Fall müsste ein Bedürfnis erbracht werden, wie auch immer? Ich versuche mal an der Sache dran zu bleiben, wenn ich das nächste Mal auf´s Amt muss.

    Für die LEP-Waffen gelten nun die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für „richtige“ Waffen. Somit sind sie in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B aufzubewahren.

    Vielleicht hilft die Info Jemandem von Euch weiter.

    P.S. Ganz witzig ist, dass ich nun nicht mehr zum Erwerb von Diablos im Kaliber 4,5 mm ermächtigt bin. Wenn ich das nächste Mal im Verein gefragt werde, ob ich nicht auch Luftpistole schießen möchte, werde ich sagen, darf ich leider nicht – weil ich für dieses Kaliber keinen Munitionserwerb habe. (siehe Bild von der WBK)


    Gruß

    Michael
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    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    #2
    Hallo Firestarter,

    den Munitionserwerb hätte ich mir aber auf jeden Fall mit eintragen lassen!!!
    Bei meinen 4mmM20 hatte ich auch immer darauf verzichtet, bis deren Erwerb 2002 nicht mehr frei war und auch der Besitz erlaubnispflichtig wurde.

    Laß Dir die 4,5'er schnellstens nachtragen,für alle Fälle!

    ...übrigens, ganz im Ernst: wird bei Euch in BY die Nicht-Erlaubnis zum Erwerb stets mit NEIN eingetragen?
    Bei uns in NRW bleibt dann die Spalte einfach leer, was den Vorteil hat, daß man später die Erwerbserlaubnis eventuell nachtragen lassen kann.
    Hier verfährt man nach der Regelung "Nicht JA ist automatisch NEIN", eben: nur was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

    grenzüberschreitend grüßt
    der Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
      Hallo Firestarter,

      den Munitionserwerb hätte ich mir aber auf jeden Fall mit eintragen lassen!!!
      Bei meinen 4mmM20 hatte ich auch immer darauf verzichtet, bis deren Erwerb 2002 nicht mehr frei war und auch der Besitz erlaubnispflichtig wurde.

      Laß Dir die 4,5'er schnellstens nachtragen,für alle Fälle!

      ...übrigens, ganz im Ernst: wird bei Euch in BY die Nicht-Erlaubnis zum Erwerb stets mit NEIN eingetragen?
      Bei uns in NRW bleibt dann die Spalte einfach leer, was den Vorteil hat, daß man später die Erwerbserlaubnis eventuell nachtragen lassen kann.
      Hier verfährt man nach der Regelung "Nicht JA ist automatisch NEIN", eben: nur was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

      grenzüberschreitend grüßt
      der Gunner
      Hallo Gunner,

      bei uns wird tatsächlich immer "Nein" eingetragen, sofern man keinen Munitionserwerb für die betreffenden Waffen bewilligt bekommen hat. Vielleicht hat man Angst, dass der WBK-Inhaber selbst "nachbessern" könnte?

      Ich bin eh gespannt, wie es sich mit meinen LEP-Waffen weiterentwickelt - nicht dass ich irgendwann noch entsprechende Blockiersysteme anschaffen muss...

      Gruß

      Michael
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        #4
        Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen

        P.S. Ganz witzig ist, dass ich nun nicht mehr zum Erwerb von Diablos im Kaliber 4,5 mm ermächtigt bin. Wenn ich das nächste Mal im Verein gefragt werde, ob ich nicht auch Luftpistole schießen möchte, werde ich sagen, darf ich leider nicht – weil ich für dieses Kaliber keinen Munitionserwerb habe. (siehe Bild von der WBK)


        Gruß

        Michael
        Das ist natürlich bitter

        Ich Pin deinen Beitrag mal oben fest, dürfte für viele ganz interessant sein.

        Gruß
        Funghi
        Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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          #5
          Zur Info:

          In der nächsten Visier-Ausgabe soll eine nähere Betrachtung zur rechtlichen Einstufung von LEP-Waffen kommen.

          Gruß

          Michael
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            #6
            Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
            Zur Info:

            In der nächsten Visier-Ausgabe soll eine nähere Betrachtung zur rechtlichen Einstufung von LEP-Waffen kommen.

            Gruß

            Michael
            Der vorangekündigte "Bericht" in der neuen Visier war m.M.n. mehr als enttäuschend! Lediglich eine Randnotiz auf einer Seite ohne nennenswerte neue Informationen, genau genommen nichts, was der einigermaßen interessierte LEP-Besitzer nicht schon längst gewusst hätte...

            In anderen Foren bin ich mittlerweile auf zwei weitere LEP-Besitzer gestossen, die Ihre Waffen auf die WBK eingetragen bekommen haben. Die erste rote WBK für LEP-Waffen ist nun auch genehmigt worden. Insgesamt sieht es wohl so aus, dass die zuständigen Ordnungsämter sehr unterschiedlich entscheiden, manche tragen die Waffen ein - andere berufen sich auf fehlende Hintergrundinformationen von "Oben" und vertrösten die Leute.

            Gruß

            Michael
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              #7
              Hallo Firestarter!

              Auf Grund Deiner Erfahrungen habe ich versucht meine LEP Waffen in meine WBK eintragen zulassen.

              Das ist bei mir (in NRW) vom zuständigen Sachbearbeiter abgelehnt worden. Ich habe dann den von Dir erwähnten § zitiert:

              Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 01.April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.2, so sind diese Teile bis zum 1. Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen.

              Ferner habe ich erwähnt das der Eintrag in Bayern problemlos möglich wäre.

              Daraufhin hat der Sachbearbeiter seine Unterlagen gewälzt. Er meinte da würden es sich die Bayern einfach machen. Der § würde sich nur auf Wechselläufe beziehen. In NRW würden sich für Waffenangelegenheiten zuständigen Beamten zweimal im Jahr in Düsseldorf treffen. Beim letzten Treffen wäre ausdrücklich, auch schriftlich, festgelegt worden das für LEP Waffen ein Bedürfniss nach gewiesen werden müßte.

              Das kommt im Prinzip einer entschädigungslosen Enteignung der LEP Waffenbesitzer gleich. Da kein Verband LEP Schießen anbietet kann man die Waffen noch nicht einmal verkaufen. Bei früheren Gesetzesänderungen haben Altbesitzer immer eine WBK für ihre ja legal erworbenen Waffen erhalten. Das Ganze verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz.

              Nur:

              Wer will da Klagen? Zwischenzeitlich muß man die Waffen ja auch bei einem Händler gegen Gebühren deponieren um sich nicht straffbar zu machen. Vor Gericht gelten ferner ja auch noch folgende Regeln:

              Recht haben, Recht bekommen und das Recht durchsetzen sind ganz verschiedene Dinge.

              So bleibt mir nur übrig die LEP Waffen zu Deko umbauen zu lassen. Das kostet mindestens 80,- € pro Waffe und sieht bei Pistolen mit freiliegendem Lauf sehr häßlich aus.

              Wirklich geärgert hat mich dann folgender Spruch des Sachbearbeiters:

              Ich könnte die LEP Waffen gerne bei Ihm abgeben. Die Vernichtung der Waffen würde für mich dann kostenlos erfolgen!

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                #8
                Hallo Riemann,

                das Bedürfnis kann auch durch wirtschaftliches Interesse geltend gemacht werden! Ich würde an Deiner Stelle mal die Kaufpreise der Stücke zusammenrechnen und auflisten, oder noch besser mit evtl. vorhandenen Rechnungen und Unterlagen belegen.

                Die Sachbearbeiter meiner Behörde besuchen ebenfalls "Sachbearbeiter-Kongresse", dies wurde mir von meinem SB schon mehrfach erzählt. Meine Eintragungen sind vielleicht vom angeführten Paragrafen nicht ganz formrichtig, liegt wohl auch daran, dass sie sehr früh gemacht wurden. Dennoch hat meine Behörde zu dem Thema beschlossen, das der Altbesitz als ausreichendes Bedürfnis anerkannt wird.

                Ich kann Dir definitiv sagen, dass ich in Bayern nicht der Einzige mit eingetragenen LEPs bin. Von dem her würde ich die Sache noch mal über das wirtschaftliche Interesse versuchen, bevor Du die LEPs zu Deko umbauen lässt.

                Gruß

                Michael
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                  #9
                  Noch eine Ergänzung

                  Hier zwei Links zum Co2air-Forum, wo die LEP-Thematik besprochen wird:

                  Hallo, war schon eine Weile nicht mehr hier und bin etwas konfus. Wie ist das denn nun geregelt mit den LEP Waffen? Ich besitze mehrere. Muss ich dafür nun eine WBK beantragen? Wird die unter erleichterten Bedingungen für Altbesitzer erteilt? Wenn ich…


                  Hallo Gemeinde, damit es jeder lesen kann, hier mal die aktuelle (heute 15:47 Uhr) Antwort des BMI zum Thema Altbesitz LEP / 4mmM20-Waffen - soviel zum neuen "WaffG.", das morgen in Kraft tritt!!! :direx: : Eine Stellungnahme des bayerischen…



                  Gruß

                  Michael
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                    #10
                    Hallo Firestarter!

                    Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich noch einmal mit der Behörde in Verbindung setzen. Ich war Anfang Juli dort. Bis wann muß die Anmeldung erfolgt sein? Ich glaube das war der 1.10.2008?

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                      #11
                      Hallo Riemann,

                      gern geschehen - drücke Dir die Daumen!

                      Die Anmeldung muss vor dem 01.10.08 erfolgen.

                      Gruß

                      Michael
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                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                        #12
                        kleiner Tip am Rande:

                        laßt Euch AUF JEDEN FALL jede Ablehnung einer Anmeldung schriftlich geben, dies dokumentiert Euch später zumindest, daß Ihr fristgerecht tätig geworden seid.
                        Im schlimmsten Fall wechselt zwischenzeitlich der Sachbearbeiter und es kann sich "niemand an irgendetwas" erinnern, sollte es darauf ankommen.

                        augenzwinkernd grüßt
                        der Gunner
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                          #13
                          Erlass LEP-Waffen

                          Hier etwas Offizielles zum Thema LEP und 4mmM20 Waffen, Herausgeber Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

                          Damit sollte sich die Eintragung auf Grund von wirtschaftlichem Interesse durchsetzen lassen.

                          Der Rheinische Schützenbund (kurz RSB) ist ein eingetragener Verein. Sein Zuständigkeitsbereich ist deckungsgleich mit der ehemaligen Rheinprovinz und erstreckt sich somit über die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.


                          Gruß

                          Michael
                          sigpic

                          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                            #14
                            Hallo Firestarter!

                            Ich habe mir Deinen Artikel und einige Beiträge aus dem CO² Forum ausgedruckt und bin wieder zum zuständigen Beamten meines Kreises (NRW) gegangen. Dort war ich Anfang August und hatte abschlägige Antwort bezüglich der Eintragung der LEP-Waffen erhalten. Der Beamte las das Schreiben (das ihm auch vorlag) (er meinte zuerst ich selber hätte das Ministerium angeschrieben). Ich hatte eine Liste meiner LEP Waffen mit Waffennummern mit gebracht. Er wußte aber nicht wie das ganze bearbeiten sollte, da es kein spezielles Formular für LEP-Waffen gibt. Da er auch im Internet kein Formular fand, nahm er einen normalen Antrag. Da nicht genügend Platz im meiner WBK mehr ist, wird eine neue ausgestellt. Dies soll rund 14 Tage dauern, da zuerst meine Zuverlässigkeit wieder geprüft werden muß. Die letzte Prüfung wäre zu lange her. Das ist an für sich ziemlich unsinnig, da ja Verstöße gegen die Zuverlässigkeit der Waffenbehörde gemeldet werden. Die ganze Angelegenheit dauert rund 10 Minuten.
                            Zuletzt geändert von Riemann; 11.09.2008, 17:37.

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                              #15
                              Hallo Riemann,

                              herzlichen Glückwunsch - freut mich wirklich, dass es geklappt hat!

                              Warum Deine Zuverlässigkeit erneut geprüft werden soll ist mir zwar schleierhaft, aber Hauptsache Du darfst Deine LEPs behalten.

                              Gruß

                              Michael
                              sigpic

                              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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