Sollte nach aktueller Lesart BDS Konform sein
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Neuauflage AR15 Match KK-system
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenKönnen das System auch ROSA beschichten....wenn das HAR-15 9mm lieber ein Schwesterchen hätte......
Auwei, bei dem Gedanken kriegt sogar meine Frau extreme Hühnerhaut .... und die mag eigentlich rosa
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Zitat von MiWi Beitrag anzeigenWas wäre denn, wenn man nur das CMMG System nimmt und, statt des .223 Verschlusses, in die schon vorhandene Waffe, einbaut ?
Da lag dort ein Flyer,
auf dem stand für 399.- Euro gibt es ein CMMG 22LR incl. einem Magazin.
Ich habe ihn dann gebeten, das Teil mal zu zeigen und ich würde es gern mal probieren, weil ich ehh auf dem Weg zum Stand war.
Das ging aber nicht, weil er die Werbung da hat, aber das Teil erst noch geliefert wird.
Schade - ich hätte dir gern mehr erzählt.
- soll angeblich als WS eingetragen werden können - ich glaub das nicht
- wie Matthias schon sagte - passt der drall ? aber muss der Drall passen ?
- die Verschmutzung mit dem Gasrohr würde ich nicht so sehen
Also auf dem Flyer wird für 399 Euro Spass für wenig Geld angeboten.
Der Büma hat gesagt, er kann da gar nix zu sagen, die Werbung kam erst herein geflattert. Toll.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen... seiner legalen AR15 M5 (=klare Anscheinswaffe...A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenMann sollte kurz überlegen, was hat ein Sportschütze mit seiner legalen AR15 M5 (=klare Anscheinswaffe), wenn er das CMMG System da rein steckt?
Es gibt schon Gründe, warum OA als Importeur das Zeug schnell eingestellt hat.....das jetzt Schumacher einspringt...naja.
Ist das so gewollt ?
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Na ja Erich, denk mal in Ruhe darüber nach…
Darfst du als Sportschütze einen M4 oder MP5 Klon oder irgendeine „Anscheinskriegswaffe“ im Kaliber .22lfB haben? Du darfst ein AR15 in KK haben, wenn es optisch eben nicht mehr den Anschein einer Kriegswaffe im Sinne des KWKG hat, also eben die umgebauten / optisch entschärften Varianten, die für Sportschützen zugelassen sind. Eben das alte Lied mit dem Paragraf 6 der AWaffV…“Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen…blablabla“
Wenn du nun ein normales AR15 im Kaliber .223 hast, welches auch wie eine „Kriegswaffe“ aussieht, dann ist das in Ordnung, weil deine Hülsenlänge über der geforderten Mindestlänge liegt, wenn du da nun ein anderes Wechselkit hineinsteckst und die kürzere .22lfB verschießt, dann ist die sportliche Zulassung beim Teufel und du hast dir dadurch eine Waffe „erzeugt“, die du gar nicht nutzen und besitzen kannst / darfst / sollst…
Sinnfrei für normal denkende Menschen, aber so will es das Gesetz…
Jetzt klar?
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Zitat von Michael Beitrag anzeigenNa ja Erich, denk mal in Ruhe darüber nach…
Darfst du als Sportschütze einen M4 oder MP5 Klon oder irgendeine „Anscheinskriegswaffe“ im Kaliber .22lfB haben? Du darfst ein AR15 in KK haben, wenn es optisch eben nicht mehr den Anschein einer Kriegswaffe im Sinne des KWKG hat, also eben die umgebauten / optisch entschärften Varianten, die für Sportschützen zugelassen sind. Eben das alte Lied mit dem Paragraf 6 der AWaffV…“Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen…blablabla“
Wenn du nun ein normales AR15 im Kaliber .223 hast, welches auch wie eine „Kriegswaffe“ aussieht, dann ist das in Ordnung, weil deine Hülsenlänge über der geforderten Mindestlänge liegt, wenn du da nun ein anderes Wechselkit hineinsteckst und die kürzere .22lfB verschießt, dann ist die sportliche Zulassung beim Teufel und du hast dir dadurch eine Waffe „erzeugt“, die du gar nicht nutzen und besitzen kannst / darfst / sollst…
Sinnfrei für normal denkende Menschen, aber so will es das Gesetz…
Jetzt klar?
Gruß
Michael
Aber warum braucht dann Matthias sein System keinen ?
und
Warum wird soetwas angeboten und nicht darauf verwiesen ?
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenJa ok, das leuchtet ein. Darum gibt es ja auch die Bescheide für z. Bsp. Das VZ 22.
Aber warum braucht dann Matthias sein System keinen ?
und
Warum wird soetwas angeboten und nicht darauf verwiesen ?
Das System von Matthias sieht für die zu beurteilenden Stellen eben nicht nach einem „M16“ aus, hat also keinen sogenannten „Anschein einer Kriegswaffe“ und fällt demnach nicht unter die Einschränkungen von besagtem §6AWaffV. Im Groben: Andere Laufkontur, kein Mündungsfeuerdämpfer, anderer (runder) Handschutz, keine Tragebügelvisierung…
Angeboten wird viel und es wird halt nicht jedes mal (und von jedem Anbieter) explizit darauf hingewiesen, ob das nun ein Sportschütze erwerben darf oder nicht, das geschieht teils aus Unwissen von manchen Anbietern, teils aber auch, weil wir Sportschützen ja nicht die Einzigen sind, die nun Waffen kaufen dürfen, zudem sind wir rein rechtlich ja auch „Sachkundige“ und müssen demnach auch selber wissen, was wir kaufen dürfen und was wir eben nicht kaufen dürfen.
Ein weiteres Beispiel in der Richtung wäre z.B. so ein KK-Wechsel- / Einstecksystem für einen G3 Klon in .308. Den G3 Klon in .308 kannst du als Sposchü problemlos kaufen, wenn du das .22er Wechselsystem da rein steckst, hast du auf einmal eine sportlich nicht mehr zulässige Waffe. Muss man nicht verstehen und auch nicht gut finden, ist aber (leider) so…
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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