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Keine Ankündigung bisher.
Griff am Vorderschaft; erlaubt beim sportlichen schießen ?
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Zitat von HSG1-5037 Beitrag anzeigenMagazine mit mehr als 10 Patronen am Selbstlader machen das Teil zur Kriegswaffe
Magazine, die mehr als 10 Patronen fassen, machen eine Selbstladebüchse NICHT zu einer Kriegswaffe!
Das schießen mit mehr als 10 Patronen in einem Magazin ist lediglich kein sportliches Schießen. Und beim Jäger darf zwecks jagdlichen Übungsschießen ein Magazin auch 20, 30, 100 oder 10.000 Schuss fassen! Da ist die Magazinkapazität vollkommen irrelevant! Lediglich bei der Jagdausübung darf nach geltendem Recht nur mit 2-Schuss-Magazinen gejagt werden.
Zitat von HSG1-5037 Beitrag anzeigenEtliche nicht alle Jäger mit G3 Clon haben auch mehr als 2 Patronen im Magazin, was ja auch sinnvoller ist wenn der erste nur wund schiesst und der zweite daneben, beim dritten gehst de suchen bis die drin ist weil du zeit verlierst und abgelenkt wirst vom laden.
Selbst WENN dem so ist, dass der erste nur Wund schießt und der zweite daneben geht, hat man trotzdem noch den dritten Schuss, und zwar im Magazin, weil es im Gesetz heißt "2+1 im Patronenlager".
Wie ich hieraus entnehme, bist du kein Waidmann. Deshalb rate ich dir, dich vorher besser zu informieren, bevor du so freche Anschuldigungen gegen die Jägerschaft ablässt. Das kommt gar nicht gut!
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenLediglich bei der Jagdausübung darf nach geltendem Recht nur mit 2-Schuss-Magazinen gejagt werden.
"Jagen" kann ich auch mit´der 10.000 Schuss Trommel.....lediglich beim "SCHUSS AUF WILD" darf nur ein 2 Schussmagazin in der Waffe sein.
Jagen ist mehr als der Schuss auf Wild....
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Ist das nicht Korinthenkackerei?
Natürlich ist "die Jagd" mehr als nur "Schuss auf Wild", aber darum ging es hier doch gar nicht.
Es wurde behauptet, dass, ich zitiere, "Etliche nicht alle Jäger" beim Schuss aufs Wild mehr als die vorgeschriebenen 2 Schuss im Magazin (siehe §19 Abs. 1 Satz 2c BJagdG) haben.
Woher weiß er, dass es "etliche" Jäger sind und nicht nur eine Minderheit, die gegen das Verbot im BJagdG verstoßen?
Ich finde, das ist eine nicht hinnehmbare Pauschalisierung und stellt die Jägerschaft unter Generalverdacht. Das wäre genauso, als wenn ich behaupten würde, dass sich "etliche nicht alle" Sportschützen illegal Ziellaser von ihrem Aufenthalt im EU-Ausland, wo die Dinger erlaubt sind, nach D mitgebracht haben.
Jetzt mal ganz ehrlich! Das sind doch diese dämlichen gegenseitigen Beschuldigungen, mit denen wir den Waffengegnern die Arbeit besonders leicht machen! Was soll der Mist?
MIR persönlich behagt diese Regelung mit den 2 Schuss auch nicht, denn bei der Nachsuche, besonders auf Schwarzwild, kann es gefährlich werden, wenn man nur drei Schuss (den im Patronenlager mitgerechnet) insgesamt zur Verfügung hat. Ginge es nach MIR, könnte §19 Abs. 1 Satz 2 BJagdG auch aufgehoben werden.Zuletzt geändert von Vincent; 21.04.2014, 21:04.
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1 Das hier ist ein Forum in dem man sich auch mal vertun kann,
bezüglich des Waffengesetzes weil da soviel drin steht das man auch
was überlesen kann, deshalb hab ich auch was falsch gesagt mit den mehr als 10
Schuss die sind natürlich nur sportlich nicht zugelassen, muss zwar keiner
verstehen ist aber so.
2. Wusste nicht das ich vor dem Schreiben hier einen Anwalt konsultieren
muss.
3. Woher ich die Info mit den Jägern habe, hm ich kann mich nicht mehr an
die Namen erinnern. Ich spiele aber mit dem Gedanken selbst den JS zu
machen, und von daher habe ich genug Kontakt mit Jägern deren Namen
ich vergessen habe, leider. Sie teilten aber deine Einschätzung mit den
2 Schuss usw...
Also was machen wir nun, ducken wir uns unter Gesetze und sagen nix
oder erheben wir unsere Stimme und reden drüber welch ein Quatsch das
ist mit den 2 Schuss für Jäger HA oder nur 10 Schuss für den Sportschützen
HA nach Paragraph 6.3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Allein schon dieser Paragraph 6 ist totaler Blödsinn. Er schränkt uns LWB
ein wenn wir Sport betreiben, aber Jäger dürfen die Dinger haben??
Kriminelle scheren sich nicht um Gesetzte und haben alles was der
Schwarzmarkt hergibt. Die werden also nicht von diesem Gesetzt
beschnitten. Warum also dann wir?
Wenn ich noch an einer Stelle was falsch geschrieben habe, es war keine
Absicht sondern nur eine Kapitulation vor dem Paragraphen Dschungel.Zuletzt geändert von HSG1-5037; 15.05.2014, 02:47.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenIst erlaubt
Quelle --> Ist nirgends verboten
Ich spiel mal den Advocatus Diaboli und verweise auf den Feststellungsbescheid zum Steyr AUG-Z Sport: http://www.bka.de/nn_205628/SharedDo...buechseAUG.pdf
Wenn das mal keiner in den falschen Hals bekommt.
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenIch spiel mal den Advocatus Diaboli und verweise auf den Feststellungsbescheid zum Steyr AUG-Z Sport: http://www.bka.de/nn_205628/SharedDo...buechseAUG.pdf
Wenn das mal keiner in den falschen Hals bekommt.
ABER
Es handelt sich dreimal um die SELBE Waffen, nur einmal eben mit 408 mm Lauf und dann, besonders lustig, mit "sportlichem" Handschutz.
SEHR GEIL
Multi Facepalm dafür, aber leider wird sich da nix tun, weil unser Politthread so tot ist wie Punk und sich daher an höherer Stelle niemand interessiertA Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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