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Griff am Vorderschaft; erlaubt beim sportlichen schießen ?

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    #16
    Zitat von Jochen. Beitrag anzeigen
    Mein Post bezieht sich auf diesen Passus:




    Hier unterstellst du allen Jägern mit HAs, dass sie gegen das Gesetz verstoßen indem sie auf die 2 Schuss Begrenzung scheißen.
    geändert

    Kommentar


      #17
      Zitat von HSG1-5037 Beitrag anzeigen
      Magazine mit mehr als 10 Patronen am Selbstlader machen das Teil zur Kriegswaffe
      Das nenne ich eine geballte Ladung an Sachverstand. *Ironie aus*

      Magazine, die mehr als 10 Patronen fassen, machen eine Selbstladebüchse NICHT zu einer Kriegswaffe!

      Das schießen mit mehr als 10 Patronen in einem Magazin ist lediglich kein sportliches Schießen. Und beim Jäger darf zwecks jagdlichen Übungsschießen ein Magazin auch 20, 30, 100 oder 10.000 Schuss fassen! Da ist die Magazinkapazität vollkommen irrelevant! Lediglich bei der Jagdausübung darf nach geltendem Recht nur mit 2-Schuss-Magazinen gejagt werden.

      Zitat von HSG1-5037 Beitrag anzeigen
      Etliche nicht alle Jäger mit G3 Clon haben auch mehr als 2 Patronen im Magazin, was ja auch sinnvoller ist wenn der erste nur wund schiesst und der zweite daneben, beim dritten gehst de suchen bis die drin ist weil du zeit verlierst und abgelenkt wirst vom laden.
      Das halte ich trotz Relativierung ("Etliche nicht alle Jäger") für eine infame, unverschämte und beweislose Behauptung! Wohl zu viel "Halali oder Der Schuss ins Brötchen" gesehen?

      Selbst WENN dem so ist, dass der erste nur Wund schießt und der zweite daneben geht, hat man trotzdem noch den dritten Schuss, und zwar im Magazin, weil es im Gesetz heißt "2+1 im Patronenlager".

      Wie ich hieraus entnehme, bist du kein Waidmann. Deshalb rate ich dir, dich vorher besser zu informieren, bevor du so freche Anschuldigungen gegen die Jägerschaft ablässt. Das kommt gar nicht gut!

      Kommentar


        #18
        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
        Lediglich bei der Jagdausübung darf nach geltendem Recht nur mit 2-Schuss-Magazinen gejagt werden.
        Nunja.....zum Thema "Sachverstand"...

        "Jagen" kann ich auch mit´der 10.000 Schuss Trommel.....lediglich beim "SCHUSS AUF WILD" darf nur ein 2 Schussmagazin in der Waffe sein.

        Jagen ist mehr als der Schuss auf Wild....

        Kommentar


          #19
          Ist das nicht Korinthenkackerei?

          Natürlich ist "die Jagd" mehr als nur "Schuss auf Wild", aber darum ging es hier doch gar nicht.

          Es wurde behauptet, dass, ich zitiere, "Etliche nicht alle Jäger" beim Schuss aufs Wild mehr als die vorgeschriebenen 2 Schuss im Magazin (siehe §19 Abs. 1 Satz 2c BJagdG) haben.

          Woher weiß er, dass es "etliche" Jäger sind und nicht nur eine Minderheit, die gegen das Verbot im BJagdG verstoßen?

          Ich finde, das ist eine nicht hinnehmbare Pauschalisierung und stellt die Jägerschaft unter Generalverdacht. Das wäre genauso, als wenn ich behaupten würde, dass sich "etliche nicht alle" Sportschützen illegal Ziellaser von ihrem Aufenthalt im EU-Ausland, wo die Dinger erlaubt sind, nach D mitgebracht haben.

          Jetzt mal ganz ehrlich! Das sind doch diese dämlichen gegenseitigen Beschuldigungen, mit denen wir den Waffengegnern die Arbeit besonders leicht machen! Was soll der Mist?

          MIR persönlich behagt diese Regelung mit den 2 Schuss auch nicht, denn bei der Nachsuche, besonders auf Schwarzwild, kann es gefährlich werden, wenn man nur drei Schuss (den im Patronenlager mitgerechnet) insgesamt zur Verfügung hat. Ginge es nach MIR, könnte §19 Abs. 1 Satz 2 BJagdG auch aufgehoben werden.
          Zuletzt geändert von Vincent; 21.04.2014, 21:04.

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            #20
            1 Das hier ist ein Forum in dem man sich auch mal vertun kann,
            bezüglich des Waffengesetzes weil da soviel drin steht das man auch
            was überlesen kann, deshalb hab ich auch was falsch gesagt mit den mehr als 10
            Schuss die sind natürlich nur sportlich nicht zugelassen, muss zwar keiner
            verstehen ist aber so.
            2. Wusste nicht das ich vor dem Schreiben hier einen Anwalt konsultieren
            muss.
            3. Woher ich die Info mit den Jägern habe, hm ich kann mich nicht mehr an
            die Namen erinnern. Ich spiele aber mit dem Gedanken selbst den JS zu
            machen, und von daher habe ich genug Kontakt mit Jägern deren Namen
            ich vergessen habe, leider. Sie teilten aber deine Einschätzung mit den
            2 Schuss usw...

            Also was machen wir nun, ducken wir uns unter Gesetze und sagen nix
            oder erheben wir unsere Stimme und reden drüber welch ein Quatsch das
            ist mit den 2 Schuss für Jäger HA oder nur 10 Schuss für den Sportschützen
            HA nach Paragraph 6.3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
            Allein schon dieser Paragraph 6 ist totaler Blödsinn. Er schränkt uns LWB
            ein wenn wir Sport betreiben, aber Jäger dürfen die Dinger haben??
            Kriminelle scheren sich nicht um Gesetzte und haben alles was der
            Schwarzmarkt hergibt. Die werden also nicht von diesem Gesetzt
            beschnitten. Warum also dann wir?

            Wenn ich noch an einer Stelle was falsch geschrieben habe, es war keine
            Absicht sondern nur eine Kapitulation vor dem Paragraphen Dschungel.
            Zuletzt geändert von HSG1-5037; 15.05.2014, 02:47.

            Kommentar


              #21
              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
              Ist erlaubt

              Quelle --> Ist nirgends verboten

              Ich spiel mal den Advocatus Diaboli und verweise auf den Feststellungsbescheid zum Steyr AUG-Z Sport: http://www.bka.de/nn_205628/SharedDo...buechseAUG.pdf

              Wenn das mal keiner in den falschen Hals bekommt.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Veto11 Beitrag anzeigen
                Ich spiel mal den Advocatus Diaboli und verweise auf den Feststellungsbescheid zum Steyr AUG-Z Sport: http://www.bka.de/nn_205628/SharedDo...buechseAUG.pdf

                Wenn das mal keiner in den falschen Hals bekommt.
                Da ist der Schwachsinn dokumentiert. Nicht das BKA oder der Beamte sind Schuld, sondern das Gesetz. Das ist hier klar zu nennen, denn er hält sich in seiner Feststellung nur daran.

                ABER

                Es handelt sich dreimal um die SELBE Waffen, nur einmal eben mit 408 mm Lauf und dann, besonders lustig, mit "sportlichem" Handschutz.

                SEHR GEIL

                Multi Facepalm dafür, aber leider wird sich da nix tun, weil unser Politthread so tot ist wie Punk und sich daher an höherer Stelle niemand interessiert
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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