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Frage zu 7,62 x 39mm

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    Frage zu 7,62 x 39mm

    hallo an alle. ich habe mich eben mit einem waffenhändler unterhalten. er sagte mir das es nicht mehr möglich ist als sportschütze waffen im kal. 7.62 x 39 mm zu erwerben. hab davon sonst noch nichts gehört, weiss da jemand mehr ? ich selbst besitze 2 halbautomaten in diesem kal.

    grüße..........

    #2
    Nö. Ist Unsinn. Es gibt mehrere SL in diesem Kaliber, die nicht vom §6 betroffen sind (z.B. Saxonia, Ruger Mini30, WUM1 etc.).

    Hier gibt es einen schönen Thread dazu. http://www.waffen-welt.de/showthread.php?t=5144

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      #3
      danke für den link..............

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        #4
        Natürlich ist das möglich, jede Behörde ist wieder anders. Es gibt weiterhin noch Selbstlader, die auch in Sportschützenvereinen geschossen werden.

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          #5
          Naja, es gibt EIN WAFFENGESETZ!

          Nicht jede Behörde hat ihr eigenes....auch wenn manche Behörden das Denken und sich so aufführen.

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            #6
            Natürlich haben wir in Deutschland ein Waffengesetz, aber das wird in jedem Bundesland und oft in den Kreisen anders ausgelegt und gedehnt.

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              #7
              Bernd... NÖ! WaffenGESETZ... Nicht WaffenBEHÖRDENWUNSCHDINGS...

              Wenn die Behörde das anders auslegen mag, muss man das halt richtig stellen!
              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                #8
                Soweit ich es weiß und da stuetze ich mich auf die Erfahrung die ein Kollege im Verein gemacht hat, können nicht die Behörden, sondern die Verbände Ausnahmen, auch für HAs, machen. Die DSU hat eine Disziplin in dem Kaliber und darüber ist es wohl möglich. Den genauen Text aus'm WaffG habe ich gerade nicht zur Hand/parat, aber dort stand es meines Wissens nach in etwa so.

                Alle in der ORGINALausführung bzw. mit den KWKG Änderungen.

                Das Verbot bezieht sich auf §6.

                Daher hat die Cugier als GERADEZUGREP. keine "Ausnahmegenehmigung", sonder es ist scheissegal, da der §6 NUR Halbautomaten betrifft, wenn sie den ANSCHEIN einer Kriegswaffe haben UND eines der genannten Verbotsmerkmale!

                Vom sportlichen Schiessen sind ausgeschlossen:

                1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

                2.halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äusseren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

                a)die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

                b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

                c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;


                3.halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

                (2) Das Verbot des Schiesssports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

                (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schiesssportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schiesssportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

                (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt

                (ist aus dem oben genannten Thread, hat Horner damals reingestellt, hab´s nur nochmal kopiert)
                Gruss
                Zuletzt geändert von MiWi; 09.01.2013, 17:59.
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                  #9
                  NÖ!

                  Es gibt da keine Ausnahmegenehmigung!


                  Was in der DSU nutzbar ist, unterliegt nicht dem §6 und kannste auch in anderen Verbänden schiessen, solange es die Sportordnung erlaubt!

                  Die einzig bisher erteilte Ausnahme nach §6(3) erteilte Genehmigung bezieht sich auf die Off Duty Kurzwaffen des BDMP, eda diese International geschossen werden!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                    NÖ!

                    Es gibt da keine Ausnahmegenehmigung!


                    Was in der DSU nutzbar ist, unterliegt nicht dem §6 und kannste auch in anderen Verbänden schiessen, solange es die Sportordnung erlaubt!

                    Die einzig bisher erteilte Ausnahme nach §6(3) erteilte Genehmigung bezieht sich auf die Off Duty Kurzwaffen des BDMP, eda diese International geschossen werden!
                    Gut zu wissen und ich hoffe, dass der liebe Kollege sich damit nicht selbst ins Knie schießt...der liebäugelt mit ner Speeker (ist das richtig geschrieben?)
                    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                    Kommentar


                      #11
                      Was soll das sein, ne Speeker? ??

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                        #12
                        Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                        Was soll das sein, ne Speeker? ??
                        er nennt das Ding so. Wenn er sie hat, mache ich ein Bild und schick es Dir mal.

                        Gesagt hat er, dass das ne Funktionärs AK gewesen sein soll.
                        A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                          #13
                          Speeker ?
                          oder
                          Wieger ?


                          Gruß
                          half inch

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                            #14
                            Bitte nicht lachen, habe ich schon gemacht

                            Speger (SpezialGerätewerk)



                            Gruß
                            A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                              #15



                              "Das" dürfte als Anscheinsfrei durchgehen......

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