Hallo Leute,
ich will mal etwas zur Diskussion stellen, das mir u.a. bei der täglichen Arbeit aufgefallen ist. Da es für die Jäger kein Erwerbsstreckungsgebot gibt, fallen einige, die es sich leisten können, wieder zu den "Jägern und Sammlern" zurück. Es gibt Kunden, die stehen quasi alle Woche bei mir in der Amtsstube und lassen sich eine neue Waffe eintragen.
Ich halte es im Vergleich zu den Sportschützen zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Sollte man nicht eher auch bei den Jägern von einem "Grundkontingent" ausgehen, so von 3 Langwaffen, danach sollte dann das Erwerbsstreckungsgebot, also nur 2 Langwaffen im Halbjahr, gelten? Oder benötigt ein Jäger wirklich 15 Langwaffen?
Gruß,
dakota
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