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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenMit dem Anhang verstehe ich nicht. Wenn das die Tante von der SPD bekommt, liest die oben Halbautomat und sagt keine von denen.
die grundidee ist ja von....
Zitat von droepken Beitrag anzeigenbesorge Dir mal folgende Bilder aus dem Internet und frage den "normalen Bürger ohne Fachkenntnis", welche Waffen verboten sind bzw. verboten werden sollten bzw. am gefährlichsten sind:
a.) Glock 18 (!)
b.) Schubschaft mit montierter Glock 17
c.) Ruger Mini 14 Range Rifle - out of the box
d.) Ruger 10/22 Tactical (am besten mit Zweibein und ZF)
Meine kleine, nicht repräsentative Umfrage ergab u.a. folgende Antworten:
a.) kein Problem ... ist doch nur eine Pistole
b.) so etwas dürfen nur Spezialtruppen haben
c.) das ist doch ein Jagdgewehr - warum sollte man das verbieten
d.) oh ... ein böses, böses Sturmgewehr
Und dann lege die gleichen Bilder mal denen vor, die die Waffengesetze verschärfen wollen.
Noch Fragen?
droepkenZitat von erich74 Beitrag anzeigenWas soll das jetzt bringen ?
die EU will ja - vorerst !! - nur DIE bösen halbautomaten verbieten, die ak´s und m4/m16 ähnlich sehen ! es geht also rein um die optischen ähnlichkeiten !!
mein mini 14 entwurf müsste bei vorlage so funktionieren:
die "tante" liest den schwarzen text, schaut auf die bilder und sagt dann "die waffen 1 + 2 sind zumutbar, die restlichen waffen sehen militärisch aus und sollen verboten werden.......dann steht unten noch der kleinere graue text und klärt auf, alle 7 waffen 1 modell ! ....klar ? ....es geht nicht um gefahren, oder sonstige objektive gründe, es geht rein um diese anscheinskacke !!
so unser gedanke.....unlogisch ? ...wat meenste ? ....für´n arsch ?
Zitat von Simon387 Beitrag anzeigenIch seh darin auch nur, dass man mit halbautomaten schneller schießen kann"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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Hallo zusammen,
na dann mal hier meinen kleinen Fragebogen (sorry für die Auflösung - Datei wäre sonst zu groß)
droepkenAngehängte DateienFSK 12: Der Gute bekommt die Frau
FSK 16: Der Böse bekommt die Frau
FSK 18: Alle bekommen die Frau
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenNaja, aber ich glaub die lässt sich nicht aufs Glatteis führen, die will keine HA. Das mit dem böse aussehen hat die ja gar nicht geschrieben. Die will HA in Kategorie A.
also....wenn ich die EU-vorschläge richtig interpretiert habe, geht´s im moment um:
Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen für den privaten Besitz, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen (Waffenkategorie B7)
"ähnlich" sehen ist zwar ´ne gummi-nummer, aber primär geht´s um EURE ak´s/ar´s ! noch nicht ! um meine mini 14 !
Zitat von erich74 Beitrag anzeigenAnsonsten würde ich mein AR auch Blau malen, da hab ich kein Problem mit.
hab´ hier noch welche von meinem werkzeug !
Zitat von 72Andy72 Beitrag anzeigenDer Schuss kann auch nach hinten losgehen......
> Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können.
eigentlich geht´s ihnen um alles was WIE eine AK 47 aussieht ! punkt !
also um den anschein ! .....darum unsere idee mit den bildern.
höre mir gerne noch andere meinungen an ! helfen solche bilder ? erklären sie den anscheinsschwachsinn ?
ja ? oder nein ?"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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Sehr empfehlenswert zu lesen ist auch dieser Artikel hier:
*click*
Wenn man dann mal unter Punkt 2.3.4 schaut ...
droepkenFSK 12: Der Gute bekommt die Frau
FSK 16: Der Böse bekommt die Frau
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Waffengesetz (Deutschland)
Ab 1933 wurden das Weimarer Waffengesetz und die zu dessen Durchführung erfassten Daten direkt von den Nationalsozialisten genutzt, um die Juden zu entwaffnen. Ihre Zuverlässigkeit wurde regional aberkannt, ihre Waffenerwerbsscheine wurden eingezogen, ihre Wohnungen durchsucht, die Waffen beschlagnahmt. Der Verdacht auf unbefugten Waffenbesitz führte zu Razzien.
Am 18. März 1938 erließen die Nationalsozialisten das Reichswaffengesetz (RWaffG, RGBl. I 1938, S. 265), auf dem das erste bundesdeutsche Waffengesetz von 1972 aufbaute.
Dieses Gesetz verfolgte das Ziel, Regimegegnern die Beschaffung von Waffen zu erschweren und andererseits die „Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes“ zu erleichtern.[13]
Während Juden, Zigeuner, vorbestrafte Homosexuelle und andere als Staatsfeinde bezeichnete gesellschaftliche Gruppen komplett entwaffnet wurden,[14] rüstete der Staat das Volk und seine angeschlossenen Organisationen umfangreich mit Waffen aus. Als Einfallstor für die nationalsozialistische Ideologie erwies sich auch die Bedürfnisprüfung, die zu parteipolitischen Zwecken genutzt wurde.[15]
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1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“[25] Obwohl Delikte mit Einzellade- und halbautomatischen Langwaffen, die hauptsächlich von Jägern und Sportschützen benutzt werden, nicht bekannt waren, das Bundeskriminalamt keine Statistik über deliktrelevante Schusswaffen führte und das Wirtschaftsministerium bezweifelte, ob durch eine rigorose Reglementierung die Gewaltkriminalität zu verhindern wäre, sollte eine Erwerbsscheinpflicht für alle Schusswaffen eingeführt werden. „Im Innenausschuß des Bundestags“ war „man denn auch bereit, die rund 250 000 Jäger und die eine Million Sportschützen als potentielle Waffenkäufer zu privilegieren.“[26]
Durch eine Grundgesetzänderung erlangte der Bund 1972 die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht.[27] Erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg wurde so bundeseinheitlich die gesamte Materie des Waffenrechts in einem Gesetz geregelt (Ausnahme Land Berlin).[28] Für vormals frei zu erwerbende Waffen wurden eine Meldepflicht, Erwerbsscheine und Regelkontingente für Bedürfnisse eingeführt. Deutschland beruft sich darauf, eines der strengsten Waffengesetze zu haben, da bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der zivile Waffenbesitz generell für sämtliche Feuerwaffen kontrolliert wurde. Die Beratung erfolgte, nach Gernard Ptrykus unter dem Eindruck der Oberhausener Polizistenmorde[29] etwas übereilt. Es stellte sich heraus, dass sowohl die Verwaltungsbehörden wie auch die Bürger durch das Gesetz mehr belastet wurden, als dies erforderlich wäre. Am 1. Juli 1976 trat das neue Waffengesetz in Kraft, welches die folgenden wesentlichen Änderungen aufwies:[30]
Wegfall der fünfjährigen Befristung der Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1)
Einführung einer besonderen Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Sammler (§ 28 Abs. 2)
Freistellung der altertümlichen Waffen von der Besitzkartenpflicht (§ 29 Abs. 2, Nr.1)
Verzicht auf den Munitionserwerbsschein bei Inhabern von Waffenbesitzkarten (§ 29 Abs. 2, Nr.1)
Erleichterung des Bedürfnisnachweises für den Erwerb von Sportwaffen durch Sportschützen (§ 32)
Wegfall einer besonderen Einfuhrerlaubnis neben der Waffenbesitzkarte (§ 27)
Eröffnung einer neuen Anmeldefrist für Waffenaltbesitz (§§ 58,59)
Wer vor 1972 frei erworbene, nun jedoch illegale Waffen in eine Waffenbesitzkarte eintragen ließ, durfte sie behalten. Da diese Waffenbesitzkarten jedoch 1972 zeitlich auf fünf Jahre befristet waren, kamen nur wenige Bürger dieser Meldepflicht nach. Erst als 1976 die grundsätzliche Befristung der Waffenbesitzkarte aufgehoben wurde, entschlossen sich die Waffenbesitzer, über drei Millionen Waffen anzumelden. Diesen Vorgang nennt man in Fachkreisen Meldeamnestie.[31] Die zu dieser Zeit angemeldeten Waffen sind in Deutschland zusammen mit geerbten Waffen die einzigen, die ohne Bedürfnis heute noch besessen werden dürfen. Der Erwerb von Munition für diese ist jedoch in der Regel ausgeschlossen."Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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noch eine petition die es wert ist unterschrieben zu werden !
"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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Beteiligung an Petition ist ein Witz
Hallo zusammen,
aktueller Stand der Petition knapp 230.000 Unterzeichner.
Die auf Bundesebene erwähne ich garnicht erst.
Am kommenden Montag wir dann im EU-Parlament über den Antrag entschieden. Ich habe ehrlich gesagt die Hoffnung verloren und werde versuchen alles was unter dem neuen Gesetz verboten werden könnte zu verkaufen. Scheinbar haben wir es wohl nicht anders verdient.
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