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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

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    Grüß Gott Kameraden,

    Nach langen und sehr beschissenen Wochen im Ausland bin ich endlich im gesegneten, waffenfreien Land zurück und mit etwas Freizeit ausgestattet, um mich zumindest ein wenig mit meinen Freizeitaktivitäten zu befassen.

    Kurze Zusammenfassung der Schlüsselereignisse:

    Wir ihr es alle vermutlich in Erinnerung habt, hatten wir Anfang des Jahres vor, uns mit einer Petition an den Bundestag, bezüglich des Waffenrechts, zu wenden. Auslöser war eine lange, hoch emotionale Diskussion in diesem Fred, über den Sinn und Unsinn einer Anerkennung der Selbstverteidigung als Bedürfnis für den a) Erwerb und b) sogar für das Führen einer Handfeuerwaffe in der Öffentlichkeit. Sowohl die Befürworter als auch die Ablehner des Anliegens malträtierten sich über 36 Seiten hinweg, schonungslos mit Argumenten und Scheinargumenten, um die eigene Sicht der Dinge zu begründen. Sämtliche Versuche zu einer Einigung zu kommen schlugen fehl. Als die Lage zu eskalieren drohte, wurde vorgeschlagen sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden, vorrangig um eine öffentliche Diskussion auszulösen, was zur Folge hätte, dass die eine oder andere Seite, sich in ihrer Argumentation bestätigt wissen würde.

    Nach dem Vorschlag gingen einige konstruktive Ideen ein, welche Punkte die Petition konkret bein-halten sollte. Zum großen Erstauen der „SV-Gegner“ fanden sich die Punkte, die den eigentlichen Kern unserer Diskussion, nämlich die Anerkennung der SV als Bedürfnis bzw. als Begründung der Trageerlaubnis, nur sehr tertiär in den Ideen wieder. Stattdessen konzentrieren sich die Punkte mehr auf die §§ 5, 6, und 13 des AWaffV, d.h. die Zulassung von bestimmten Waffentypen zum sportlichen Schießen sowie die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Diese Tatsachen machen den eigentlichen Sinn und Zweck der Petition, nämlich die Überprüfung der öffentlichen Meinung im Bezug auf die Akzeptanz der SV als Bedürfnis sowie Trageerlaubnis, zu Nichte.

    Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
    1. Wir erklären die SV-Petition für gegenstandslos und damit gescheitert und konzentrieren uns auf die Lockerung im Bereich der §§ 5, 6, 13 und ich würde noch hinzunehmen den gesamten Abschnitt 3 des AWaffV, welcher die Schießübungen betrifft. Vorschläge hierzu sind bereits eingegangen (siehe S. 33-35 des aktuellen Freds). Vielleicht wäre es sinnvoll dafür einen neuen Fred zu eröffnen um die Vorschläge weiter zu diskutieren.

    2. Wir formulieren zwei Petitionen parallel – zur SV und zur Lockerung in o.g. Bereichen.

    3. Wir formulieren nur SV und verfolgen damit das ursprüngliche Ziel.

    Das Formulieren einer Petition zu beiden Themen ist sinnlos, da sie völlig überladen wäre, wodurch die Diskussion oberflächlich werden würde aber auch der Erfolg zweifelhaft wäre. Ich weise darauf hin, dass eine ähnliche Petition, nämlich gegen einer Verschärfung des § 6 AWaffV, welche durch einen Gesetzentwurf auf Vorschlag der Grünen angestoßen wurde, bereits erfolgt ist, und keinen Erfolg hatte.

    Ungeachtet der Entscheidung können wir diesen Fred als „Sich-Gegenseitig-Argumentativ-Den-Kopf-Einschlag-Fred“ weiterführen und weiter über den Sinn und Unsinn von SV diskutieren.

    Bitte um Meinungen (…hätte fast reflexartig, wie in den letzten Wochen, „Bitte um Weisung…“ hingeschrieben :O ).

    Glück ab!
    Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
    Simo Häyhä

    Kommentar


      Hallo,

      ich wäre für Möglichkeit Nr. 2.

      Bzgl. des Hinweises, dass es bereits mal so eine Petition gegeben hat: wir können es nur wieder und wieder versuchen, aber am Ende bleibt es an den Legalwaffenbesitzern hängen, ob sie mehr Freiheit haben wollen, oder nicht.

      Ich denke, die Petition sollte so formuliert sein, dass sie über das Sportschießen hinaus auch noch die Airsoftler und Jäger mit einbezieht. Besonders die Airsoftler leiden ja auch unter unerträglich sinnlosen Regelungen, die ihre Aktivitäten in Deutschland einschränken, bzw. ganz unmöglich machen.

      Und die Jäger haben erst vor kurzem einen Geschmack davon bekommen, was für Parias sie sind.

      Ergo, wir sitzen alle in einem Boot und das sollte in der Petition auch so herauskommen. Wir brauchen nicht nur die Unterstützung der GK- und KK-Schützen, sondern auch die der Jäger und Airsoftler.

      Daher meine Meinung: die Petition über die Lockerung sollte einen möglichst großen Kreis der bereits LWBs (dazu zählen auch Airsoftler/Jäger/etc.) ansprechen, während die SV-Petition die breite Masse anspricht, in Bezug auf Eigenschutz, etc.

      Wäre das so umsetzbar?
      Zuletzt geändert von Vincent; 09.04.2014, 16:31.

      Kommentar


        Ach ja, ich glaube, ich brauche nicht zu erwähnen, dass jeder von uns gefragt ist, wenn es um die Verbreitung beider Petitionen geht.

        Posts in jedem Waffenforum, Jagdforum, Airsoftforum. Das Anschreiben der großen Waffenzeitschriften sollte man koordinieren, sonst werden die Verlage mit Doppelpost zugeschwemmt.

        @ Borovik: Weißt du, wie lange die Laufzeit von solchen Petitionen immer, bzw. im Durchschnitt ist? 1 Monat, 2 Monate?

        Denn es würde sich anbieten, die Waffenjournale anzuschreiben BEVOR die Petition eingereicht wird. Sonst können die Waffenzeitschriften keinen Aufruf machen, wenn sie nur monatlich erscheinen.

        Was meinst du?

        Kommentar


          Ich wäre eher für Möglichkeit 1, auch wenn 2 verlockend ist. Da quasi schon Vieles (und Gutes) gesagt wurde, beschränke ich mich auf eine Bitte: Die Petition sollte doch bei ePetitionen sein, da es mMn. am seriösesten ist und zugleich ab 50.000 Unterschriften den Bundestag beschäftigen muss.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

          Kommentar


            Ja, auf jeden Fall ePetitionen!

            Kommentar


              hallo und servus Borovik ! .....wieder da !

              natürlich für V 1 !

              kräfte bündeln und objektiven waffenrecht schwachsinn beleuchten !

              möglichst kurz und griffig ....allgemein verständlich auch für nicht LWB !!

              beste konstruktive grüsse vom helmut
              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
              Gustav Heinemann



              www.prolegal.de
              www.german-rifle-association.de

              Kommentar


                Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                Ach ja, ich glaube, ich brauche nicht zu erwähnen, dass jeder von uns gefragt ist.......

                Denn es würde sich anbieten, die Waffenjournale anzuschreiben BEVOR die Petition eingereicht wird. Sonst können die Waffenzeitschriften keinen Aufruf machen, wenn sie nur monatlich erscheinen.
                sehr richtig und wichtig !! timing und gute vorbereitung ist alles !!.....vielleicht könnte diese aktion mal etwas breitenwirkung bei den betroffenen und MEIST !!! uninteressierten leidensgenossen erreichen......."wird schon net so schlimm werden...." !!

                vorschläge erwünscht !

                best...
                "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                Gustav Heinemann



                www.prolegal.de
                www.german-rifle-association.de

                Kommentar


                  Hi P88.

                  Du kannst sogar abstimmen, kuckst Du hier...

                  A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                  Kommentar


                    danke ! ....ging an mir geistig vorbei !
                    "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                    Gustav Heinemann



                    www.prolegal.de
                    www.german-rifle-association.de

                    Kommentar


                      Nachdem ich das Ganze nun nochmal überdacht habe,
                      ergibt sich für mich noch eine Frage zu Option 3. bzw. SV:

                      SV als Bedürfnis für Waffenbesitz gibt es ja theoretisch schon.
                      Jeder der sich bedroht fühlt, kann einen Waffenschein beantragen.

                      Daß die Genehmigungen dafür kaum erteilt werden ist nun m.M.n. kein Problem
                      der Judikative -also derer, an die sich die Petition richten soll- sondern ein
                      Problem der Exikutive und meines bescheidene Wissens nach auch Sache der Länder
                      und deren Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung von Waffenscheinen.

                      Ich frage mich also ob so eine Petition sich nicht an den falschen Ansprechpartner
                      richten würde?
                      Ohne jetzt meinen Ansatz nochmal probagieren zu wollen, wäre die Abschaffung
                      jeder Bedürfnisprüfung für Waffenbesitz als Ziel einer Petition da nicht sinnvoller?

                      Wie gesagt ist nur eine Frage und ja, das ist mir ziemlich spät aufgefallen.

                      Kommentar


                        Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen

                        Ich frage mich also ob so eine Petition sich nicht an den falschen Ansprechpartner
                        richten würde?
                        Ohne jetzt meinen Ansatz nochmal probagieren zu wollen, wäre die Abschaffung
                        jeder Bedürfnisprüfung für Waffenbesitz als Ziel einer Petition da nicht sinnvoller?

                        Wie gesagt ist nur eine Frage und ja, das ist mir ziemlich spät aufgefallen.
                        Ich meine mich zu erinnern, dass das WaffG Domäne des Bundes ist, den Ländern lediglich die Ausführung obliegt. Insofern würde eine Petition an den Bundestag an die richtige Adresse gehen. Wenn es jemand besser weiß, darf er mich gerne korrigieren.

                        Zur Abschaffung der Bedürfnisprüfung: Würde ich mitmachen, keine Frage. Letzten Endes würde es nur wieder mehr Bürokratie bedeuten, wenn "Heimverteidigung" als Bedürfnis anerkannt würde (für alles braucht das Amt ja ein Extra-Formular :-/ ). Klar, warum dann nicht gleich die Bedürfnisprüfung weglassen und nur auf Zuverlässigkeit, Sachkunde, etc.pp. prüfen. Seh ich so wie du. Spart Zeit, Geld und Personal.

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                          Aus aktuellem Anlass: http://www.waffen-welt.de/showthread...607#post114607

                          Der Quatsch mit dem Grundkontingent MUSS aus dem WaffG raus, das sollte unbedingt in die Petition einfließen!

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                            Darf ich vorschlagen, dass wir mit der Vorschlägesammlung hier weitermachen? Es gilt jetzt, eine Liste mit Änderungsvorschlägen zu erstellen, damit Borovik es nicht so schwer hat, sich alles mühsam und einzeln aus den bisherigen Beiträgen herauszusuchen und in die Petition einzubringen.

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                              Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                              Nachdem ich das Ganze nun nochmal überdacht habe,
                              ergibt sich für mich noch eine Frage zu Option 3. bzw. SV:

                              SV als Bedürfnis für Waffenbesitz gibt es ja theoretisch schon.
                              Jeder der sich bedroht fühlt, kann einen Waffenschein beantragen.

                              Daß die Genehmigungen dafür kaum erteilt werden ist nun m.M.n. kein Problem
                              der Judikative -also derer, an die sich die Petition richten soll- sondern ein
                              Problem der Exikutive und meines bescheidene Wissens nach auch Sache der Länder
                              und deren Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung von Waffenscheinen.

                              Ich frage mich also ob so eine Petition sich nicht an den falschen Ansprechpartner
                              richten würde?
                              Ohne jetzt meinen Ansatz nochmal probagieren zu wollen, wäre die Abschaffung
                              jeder Bedürfnisprüfung für Waffenbesitz als Ziel einer Petition da nicht sinnvoller?

                              Wie gesagt ist nur eine Frage und ja, das ist mir ziemlich spät aufgefallen.
                              Nochmal kurz verdeutlicht:

                              1. Das SV-Bedürfnis gibt's schon, das ist richtig [§ 8 Abs. 1 WaffG]! Darauf habe ich übrigens in meinem allerersten Post zu diesem Thema hingewiesen. Es ging den SV-Befürwortern, so denke ich, darum, es soweit zu vereinfachen, dass die SV nicht an strikte Bedinungen einer nachgewiesenen Bedrohung geknüpft ist, sondern als Absicht ausreicht.

                              2. Eine Petition beinhaltet fast immer ein Vorschlag zum einem Gesetzesänderungsverfahren zu denen ausschließlich die Legislative befugt ist. Die Judikative (also die Gerichte) hat damit nichts zu tun. Die Exekutive ist in unserem Fall die öffentliche Verwaltung, die die Gesetzungsänderung, die die Legislative aufgrund unserer Petition beschlossen hat, umzusetzen hat. Deshalb richtet sich die Petition immer an das legeslative Organ, im politischen System der Bundesrepublik also an eine parlamentarische Institution.

                              3. Das Waffenrecht ist Teil der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes [Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG]. Daher muss sich die Petition an den Bundestag richten.

                              Du kannst daher deine Vorschläge ohne Bedenken formulieren.
                              Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                              Simo Häyhä

                              Kommentar


                                Ich bin übrigens die gesamte nächste Woche wegen einer anderen Sache im Bundestag und versuche nebenbei rauszufinden, ob es irgendeinen Zuständigen zu dieser Thematik gibt.

                                Falls einer schon etwas kennt, z. B. einen Ausschuss oder einen Abgeordneten auf Bundesebene, der sich mit Waffenrecht befasst, bitte an mich weiterleiten...
                                Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                                Simo Häyhä

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