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    Zitat von P88 Beitrag anzeigen
    wenn die geforderten rechte unvernünftig sind und eine mögliche gefahr für die allgemeinheit bedeuten, belustigt MICH das weniger.....
    Meine Aussage war, wenn du sie im Kontext des oberen Absatzes im selben Beitrag gelesen hättest, offenkundig auf den Unsinn bezogen, der im §6 AWaffV steht.

    Ansonsten habe ich dem Beitrag von Michael nichts mehr hinzuzufügen. "Hollywood-Paragraph" trifft den Nagel auf den Kopf.

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      @Michael

      Also mich persönlich hast du fast schon überzeugt. Sofern du die Behauptung:
      Das ist eine rein ideologisch begründete Gängelung, die von „Fachleuten“ erkoren wurde, die ihr „Fachwissen“ über Waffen aus Serien wie „Alarm für Cobra 11“ erworben haben und nichts anderes.
      glaubhaft belegen kannst...
      Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
      Simo Häyhä

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        Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
        @Michael

        Also mich persönlich hast du fast schon überzeugt. Sofern du die Behauptung:

        glaubhaft belegen kannst...
        Hat sich erledigt, hab den Beleg selbst gefunden...
        Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
        Simo Häyhä

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          Dann teil ihn doch mit uns.

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            Nun ja, belegen kann ich das selbstverständlich nicht, dennoch ist es für mich persönlich offenkundig, dass hier keine sicherheitsrelevanten Bedenken der Auslöser für diesen unsäglichen Paragrafen waren. Man muss sich dieses Konstrukt doch nur mal in Ruhe vor Augen führen:


            § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

            (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

            1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

            2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

            a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

            b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

            c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

            3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

            (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

            (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

            (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.



            Also mal den Punkt Nr. 2 in´s normale „Deppendeutsch“ für Blödel, wie mich, übersetzt:


            Sportschütze bekommt eine halbautomatische Schusswaffe nicht, wenn (!) sie nach einer vollautomatischen Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes aussieht und zeitgleich (!) noch eines der folgenden Merkmale hat – Lauflänge unter 42cm, Bullpub, Hülsenlänge unter 40mm.


            Die AK47-Varianten haben eine Hülsenlänge von 39mm, das klingt für mich also erst einmal ganz gehörig nach „Oh Gott, oh Gott, ja keine Kalaschnikows für Sportschützen!“


            In der Praxis bedeutet dieser Paragraf nun, das völliger Unsinn dabei herauskommt, denn man kann nun als Sportschütze sehr wohl eine halbautomatische Waffe anschaffen, die z.B. folgende Kriterien erfüllt:

            30 cm Lauf, Bullpub Design im Kaliber 7,62x39 – wichtig ist dabei nur, dass die Waffe eben nicht in „die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist“ Also schnell zum Büchsenmacher des Vertrauens gegangen, dort einen AK-Klon in einen jagdlich verzierten Bullpub Schaft verpackt und schon war es das, mit diesem tollen Paragrafen. Was bleibt am Ende dann übrig? Richtig, eine sehr kompakte Halbautomatische Schusswaffe (sagen wir mal 65cm lang, also „Mantelgerecht“) im Kaliber 7,62x39, die eben nicht nach einer Kalaschnikow aussieht, aber unter dem Deckmäntelchen trotzdem eine ist.







            Beispiele über die Absurdität dieses Paragrafen könnte man, Lust und Laune vrorausgesetzt, nun seitenlang mit tollen Bildbeispielen aufzählen. Das ist mir aber jetzt zu langwidrig, daher beschränke ich mich nur noch auf ein paar schnelle „Best of §6 AWaffV“:


            Nehmen wir als Ausgangsbasis ein ziviles AR-15 Gewehr, welches auch (der Fachmann verzeihe es mir!) nach einem M16 Sturmgewehr aussieht und somit den Anschein einer Kriegswaffe im Sinne von blabla erfüllt:


            - Kaliber .223 Remington aka 5,56x45 ist für den Sportschützen erlaubt, denn die Hülsenlänge beträgt ja 45mm.


            - Nun nehmen wir ein optisch gleiches Gewehr im wesentlich weniger gefährlichen Randfeuerkaliber .22lfB, richtig die unglaublich „brutale Highpower-Patrone“, welche man auch aus Sportpistolen für Olympia-Disziplinen verschießt! Schon haben wir eine Waffe gefunden, welche der Sportschütze wegen diesem unsinnigen Paragrafen nicht erwerben darf.


            - Selbiges gilt natürlich auch für Varianten in Kurzwaffenkalibern, wie z.B. der 9x19, denn auch hier ist die Hülsenlänge kürzer als 40mm.


            Möchte der Sportschütze nun ein Gewehr auf AR-15 Basis erwerben, welches z.B. das Kaliber .22lfB oder 9x19 verwendet, dann muss in die Trickkiste gegriffen werden, um die Einschränkungen dieses Paragrafen zu umgehen. Das AR-15 Gewehr muss optisch so verändert werden, dass es eben nicht mehr wie ein „M16“ Sturmgewehr aussieht. Mit einfachen Worten noch mal zusammengefasst: Das wesentlich leistungsfähigere Kaliber .223 ist in „Kriegswaffenoptik“ kein Problem für den Sportschützen, während die wesentlich leistungsschwächeren Patronen in der selben Verpackung auf einmal ein Problem erzeugen.







            Und genau diese irrwitzige „Logik“ lässt sich nun eigentlich auf alle möglichen Waffen im Militärlook anwenden und da frage ich mich nun ernsthaft (Klartext!): Was zur Hölle wollte man nun damit eigentlich erreichen?


            - Sicherheit? Stichwort keine kompakten Halbautomaten unter dem Mantel, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, welches hier im Thread genannt wurde? Hat man nicht erreicht, denn man kann als Sportschütze ja nach- wie vor, jede Menge kompakte Halbautomaten kaufen, „die unter den Mantel“ passen würde. Natürlich auch Halbautomaten, mit dem gleichen Leistungsvermögen, wie die Modelle, die durch diesen Paragrafen für den Sportschützen geächtet wurden. Siehe die Bildvergleiche im meinem vorangegangen Post…


            - Wollte man bestimmte Militärwaffen nicht in Sportschützenhänden sehen? Uzi, MP5, Skorpion, Kalaschnikow? Thema verfehlt, denn der Sportschütze kann sehr wohl eine Kalaschnikow in Kriegswaffenoptik kaufen, nur nicht im Kaliber 7,62x39, aber es gibt ja auch Modelle im Kaliber .223 Remington. Er könnte auch eine MP5 / Uzi / Skorpion kaufen, sofern ein Büchsenmacher diese z.B. in eine Holzschaft verkleiden würde und somit den Anschein im Sinne von blablabla, beseitigen würde.


            - Ging es dem Gesetzgeber nun also um das vermeintliche Drohpotential solcher Waffen? Nun frage ich mich: Was hat denn mehr Drohpotential? Ein für Sportschützen erhältliches M14, ein FN FAL, eine .223er Kalaschnikow, ein AR-15, ein Bushmaster ACR, ein SL-8 in G36 Optik, eine B&T TP9, eine Glock in einem Schaftsystem, ein Sturmgewehr 44, eine MP40, ein Sig 551? Oder die nicht erhältlichen Sachen wie z.B. ein Kleinkaliber AR-15, eine Kalaschnikow im Kalber 7,62x39, eine MP5, eine Skorpion oder eine Uzi? Irgendwo kann es das ja dann auch nicht gewesen sein, denn es stehen ja genug für Sportschützen erwerbbare Halbautomaten zur Verfügung, welche über das selbe „Drohpotential“ verfügen würden.


            Das reicht mir jetzt an Schreiberei und Beispielen, ich hoffe die Absurdität und Nutzlosigkeit dieses Paragrafen wird soweit deutlich und verständlich.

            Gesetze und Einschränkungen sollten meiner Meinung nach einer nachvollziehbaren Logik folgen und aus sachlichen und nicht emotionalen Gründen heraus entstehen, deshalb spreche ich hier auch immer vom Hollywood-Paragrafen, wenn es um den §6 AWaffV geht. Waffen sollten rein sachlich nach ihren Eigenschaften bewertet werden und nicht nach dem Aussehen oder um noch ein anderes Beispiel zu bemühen: Ein BMW 316i bleibt ein 316i von der Leistungsfähigkeit her gesehen, da hilft es auch nicht, wenn ich ein Rundumspoilerkit von einem BMW M3 verbaue. Ein halbautomatisches Kleinkalibergewehr ist auch nur ein halbautomatisches Kleinkalibergewehr, ganz egal ob es im jagdlichen Holzschaft steckt oder in „BMW M3 Verspoilerung / M16 Gewand“ daherkommt…

            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
              Meine Aussage war, wenn du sie im Kontext des oberen Absatzes im selben Beitrag gelesen hättest, offenkundig auf den Unsinn bezogen, der im §6 AWaffV steht.
              dann habe ich das fehlinterpretiert und ziehe meine aussage für §6 zurück !
              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
              Gustav Heinemann



              www.prolegal.de
              www.german-rifle-association.de

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                Zitat von P88 Beitrag anzeigen
                nicht ALLES schlecht ist am waffenrecht ! .....alle deine oben aufgeführten punkte finde ICH sinnvoll....und ein A oder B schrank hat nix mit FT. KNOX zu tun ! ....sondern ist ein gebot der vernunft !
                Das heisst dann, das WaffG vor 2002 war also nicht vernünftig und seine Regelungen waren nicht sinnvoll ? Denn vor 02 gab es keine MPU, keinen Aufbewahrungszwang in irgendwelchen Banktresor ähnlichen Schränken (der LWB durfte bis zu 5 LW offen an die Wand hängen, die Gestelle mit dem Stahlseit für durch die Abzugsbügel kennt der eine oder andere vlt. noch), keine so hohen Altersgrenzen und keine 12 Monate Warten und kein BVA-Plazet zu den SpO und keinen Vereinszwang... und keine SpO Konformität bei WBK gelb, keine wiederkehrende Regelüberprüfung usw... das ist gerade mal 10 Jahre SIC !!! her... habt ihr wirklich ein so dermassen schlechtes Kurzzeitgedächtnis oder haben wir hier nur "Vorkämpfer", die ihre WBK noch nicht länger als 10 Jahre haben ?

                Ihr wollt ein vernünftiges WaffG ? Ihr wollt Einschränkungen ? Ja warum nehmt ihr nicht einfach das WaffG von 1978, entmüllt es vom §37 (falls es hier überhaupt Leute gibt, die den noch kennen) und dem Bedürfnis für ALLE Waffentypen und ab dafür... da kann man sich alles andere sparen.

                Ihr macht wieder "Das Rad neu erfinden", das gabs alles schon mal.

                PS: Das Mini-14 da oben ist übrigens ein Mini-30 und das ist fast das einzige 7.62x39, was auch der Sposchü heute noch kaufen darf...
                Zuletzt geändert von CAG; 14.01.2014, 14:45.

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                  Siehe anbei. Ist zwar ein Entwurf, weist aber maßgeblich auf die Arbeitsweise hin. Man könnte annehmen der "Holywoodparagraph" ist genauso entstanden...



                  Da fragt man sich schon, ob hier mit juristischem vor allem aber mit gesundem Menschenverstand vorgegangen wurde.

                  Der Entwurf ist so idiotisch begründet, er konnte nur von den Grünen stammen.
                  Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                  Simo Häyhä

                  Kommentar


                    :
                    Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                    Siehe anbei. Ist zwar ein Entwurf, weist aber maßgeblich auf die Arbeitsweise hin. Man könnte annehmen der "Holywoodparagraph" ist genauso entstanden...



                    Da fragt man sich schon, ob hier mit juristischem vor allem aber mit gesundem Menschenverstand vorgegangen wurde.

                    Der Entwurf ist so idiotisch begründet, er konnte nur von den Grünen stammen.
                    Jetzt weiß ich wieder warum Jura ausschied. Ich bin über die erste Seite nicht hinausgekommen.

                    @Michael: schön geschrieben
                    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                    Kommentar


                      "... welches Unheil mit halbautomatischen Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut..."

                      Der Satz ist echt gut.

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                        Vor allem wurde auf Utoya mit einem umgebauten semi-auto Jagdgewehr geschossen...nur mal so am Rande.

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                          Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                          Vor allem wurde auf Utoya mit einem umgebauten semi-auto Jagdgewehr geschossen...nur mal so am Rande.
                          Fazit: Alle Halbautomaten verbieten, egal wie sie aussehen, wäre doch dann die beste und vor allem für die Sicherheit die vernünftigste Lösung, oder ?

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                            Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
                            :

                            Jetzt weiß ich wieder warum Jura ausschied. Ich bin über die erste Seite nicht hinausgekommen.
                            Aus ähnlichen Gründen schied bei mir (Zahn-)Medizin aus. Ich konnte mir ums verrecken weder die Namen von den ganzen Knochen noch die Zahnnummern merken
                            Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                            Simo Häyhä

                            Kommentar


                              Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
                              Jetzt weiß ich wieder warum Jura ausschied. Ich bin über die erste Seite nicht hinausgekommen.


                              mir gings auch so !

                              bin übrigens besitzer einer kriegswaffe ! - mini 14 !

                              zitat:

                              FREIHEIT

                              Wir Grüne sind die einzige Kraft für Liberalismus und Bürgerrechte im Bundestag. Angesichts der großkoalitionä-ren Sicherheitsdoktrin und bedrohter Privatsphäre wollen wir diese Rolle lautstark wahrnehmen. Sicherheit steht im Dienst der Freiheit und nicht umgekehrt.

                              Wir stellen uns entgegen, wenn aufgrund von Fehlverhalten Einzel-ner der Ruf nach umfassender Einschränkung der Freiheit aller ertönt.

                              Das gilt sowohl für die Innen- als auch für unsere Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.
                              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                              Gustav Heinemann



                              www.prolegal.de
                              www.german-rifle-association.de

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                                Zitat von P88 Beitrag anzeigen
                                bin übrigens besitzer einer kriegswaffe ! - mini 14 !
                                Da gibt es nichts zu , die Mini-14 GB wird vom Bermuda Regiment der Streitkräfte ihrer Majestät offiziell als Dienstwaffe geführt, ergo ist es auch eine Kriegswaffe, denn sie gehören zu den regulären Streitkräften des Vereinigten Königreichs.

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