als legaler, rechtstreuer Waffenbesitzer und Bürger dieses Landes rege ich an, den für die Gruppe der legalen Waffenbesitzer in Deutschland seit der letzten Novellierung des Waffengesetzes nicht mehr uneingeschränkt gültigen Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 GG wieder uneingeschränkt herzustellen. Es kann nicht sein, daß für uns legale Waffenbesitzer in diesem Land NICHT uneingeschränkt Gültigkeit hat, was für jeden anderen Bürger dieses Landes und sogar Verbrecher wie Schwerkriminelle, Kinderschänder, Räuber, Mörder und Diebe etc. gilt.
Für jeden normalen Bürger oder auch Verbrecher benötigt die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss für das Betreten oder das Durchsuchen einer Räumlichkeit, der legale Waffenbesitzer jedoch, der seine Waffen ordnungsgemäß verwahrt, muss zu jeder Zeit "verdachtsunabhängige" Kontrollen in seiner Wohnung zulassen.
Dies entspricht keinesfalls meiner Auffassung des Gleichheitsgrundsatzes und den Absichten der Verfasser unseres Grundgesetzes.
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