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    Waffensteuer

    Waffenbesitzsteuer
    Als Bestandteil des Maßnahmenpakets schlägt die Verwaltung die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1.1.2011 vor. Wie Oberbürgermeister Dr. Schuster ausführte, wäre Stuttgart damit die erste Kommune, die den Besitz von Waffen besteuern würde.

    Die tragischen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und die Verschärfung des Waffenrechts waren Auslöser für Überlegungen zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Deshalb hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann.

    Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer im Rahmen des Steuerfindungsrechts zulässig ist. Im Vordergrund steht die Einnahmeerzielungsabsicht, aber auch der Lenkungszweck, der mit einer solchen Abgabe verfolgt wird und in rechtlich zulässiger Weise verfolgt werden kann. Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos von allen Waffenbesitzern erhoben werden.

    Vielmehr sind nach dem Gutachten Ausnahmetatbestände für jene zu berücksichtigen, bei denen der Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen.

    Dies gilt für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.

    In der Landeshauptstadt Stuttgart sind gegenwärtig rd. 29.000 Waffen registriert. Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände wird das Aufkommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150.000 Euro im Jahr auf jährlich netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro geschätzt.

    Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach _ 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.

    In einer Übergangsregelung ist vorgesehen, dass Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abgegeben können und damit auch nicht der neuen Waffenbesitzsteuerunterliegen. "Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potentieller Missbrauch nicht stattfinden kann."

    Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer geklärt sind, wird die Verwaltung im Oktober 2010 dem Gemeinderat eine Steuersatzung zur Beschlussfassung vorlegen.

    #2
    - zahlen die Besitzer von illegalen Waffen auch diese Steuer?

    - wurde der Alkoholkonsum in der amerikanischen Prohibitionszeit weniger?

    - wer wählt solche Dummschwätzer?

    Fragen über Fragen...
    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
    Zitat von Kerkermeister
    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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      #3
      Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
      - wer wählt solche Dummschwätzer?
      Bei uns genug...
      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

      Kommentar


        #4
        Zitat von Alex73 Beitrag anzeigen
        Waffenbesitzsteuer
        [...]
        Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand
        für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach _ 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.
        [...]
        Super!
        Nach dem Motto: Lasst uns eine Waffensteuer einführen, dafür verzichten wir auf eine Gebühr für eine
        vedachtsunanhängige Aufbewahrungskontrolle, die vom Kontrollierten nicht in Auftrag gegeben wurde.

        Sollte die Steuer beschlossen werden, bin ich gespannt auf die Urteile der Gerichte.
        Die Freiheit stirbt vom Rand her.

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          #5
          [QUOTE=Alex73;35710]Waffenbesitzsteuer
          "Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potentieller Missbrauch nicht stattfinden kann."
          QUOTE]

          Hallo zusammen!

          ...da fällt mir echt nix zu ein..

          Gruß,

          Hannes
          "Rapante, Rapante." (Der Maulwurf)

          Kommentar


            #6
            Es gibt ein weiteres Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben vom DSB, DJV, VDB und JSM.
            In wie weit das (genau wie das der Stadt Stuttgart) beachtung findet, lass ich mal dahin gestellt sein.
            Aber wie immer.. eine Seite stellt ein Gutachten, die andere ein Gegengutachten..

            Link zum Gutachten
            Die Freiheit stirbt vom Rand her.

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              #7
              Ich bin mit Sicherheit kein Großwaffenbesitzer, aber mir würden die theoretisch zu entrichtenen 1000,- das finanzielle Genick brechen und einer Zwangsenteignung gleich kommen. Das gefühlte "Unrecht" einer solchen Aktion wäre bei mir schon enorm.

              Mich würde einmal interessieren welche Reaktion im Falle einer solchen Zwangssteuer seitens der Waffenbesitzer erfolgen würde? Wie würdet ihr reagieren. Ihr, die ihr ja angeblich die viel zitierte Lobby bildet....?!
              Wo sind die angekündigten Klagen gegen die "Hausbesuche"? Wo sind die erbosten Leserbriefe, wo mögliche Unterschriftensammlungen? etc.

              Meine Befürchtung ist, sollte so ein Gesetzesentwurf wirklich einmal durchgewunken werden, dass der deutsche waffenbesitzende Michel sich dies mit einer kleinen Kullerträne in den Augen einfach bieten lassen würde. "Das ist jetzt halt so..."
              Zuletzt geändert von KESSELRING; 27.07.2010, 14:56.
              ECRA

              Patronensammlervereinigung

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                #8
                Die Sache ist vom Tisch:

                Neues Gutachten zu den Stuttgarter Geschmacklosigkeiten

                Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich
                Neuestes Gutachten belegt:

                Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben – Sportschützen sind olympisch -
                Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung


                Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.


                Die Aussage dieses Gutachten deckt sich mit mehreren, uns seitens unserer Anwälte vorliegenden Einschätzungen zu diesem Vorstoss der Stuttgarter Stadtoberen.
                Nur Mut!

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                  #9
                  auf www.pro-legal.de ist der link wers noch genau wissen will...

                  auf gehts zu pro-legal ich bin mitglied
                  Nur Mut!

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                    #10
                    Moin

                    Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                    ..............................................Wo sind die angekündigten Klagen gegen die "Hausbesuche"? Wo sind die erbosten Leserbriefe, wo mögliche Unterschriftensammlungen? etc.

                    Meine Befürchtung ist, sollte so ein Gesetzesentwurf wirklich einmal durchgewunken werden, dass der deutsche waffenbesitzende Michel sich dies mit einer kleinen Kullerträne in den Augen einfach bieten lassen würde. "Das ist jetzt halt so..."
                    Es wird niemand gegen die "Hausbesuche" klagen, weil sie ersteinmal rechtens sind, und von daher wasserdicht. Allerdings obliegt es jedem anwesend zu sein, oder nicht.
                    Viel eher wird es die Tatsache sein, das man die Sinnlosigkeit dieser Kontrollen begriffen hat, und nun als erstes Denkergebnis zu angemeldeten, kostenpflichtigen Kontrollen greift.
                    Deren Sinn ist ob der Ankündigung in Frage zu stellen, sowie auch der unangekündigte Besuch. Zeigt er doch nur die temporäre Aufbewahrung der Schußwaffen.

                    Demnach ist die (Un) Logik klar, es müssen Sicherungssysteme her, und begleitend wird man prüfen, ob man den Bedarf lenken kann...........so weit, so gut.

                    Welche Art von Lobbyarbeit gibt es denn auf diesem Sektor.? Keine.
                    Die Pro Legal Herrschaften verkünden, das " ihre Anwälte" zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie die Gutachter aus Düsseldorf. Und nun.?
                    Einen Artikel weiter erblicke ich als allererstes FDP Werbung. Schaue ich mir nun dieses Konsortium an, handelt es sich um eine Werbeabteilung einer politischen Randgruppe für deren Reklame ich Geld bezahlen soll.
                    Man muß sich vergegenwärtigen, das diese Partei es fertigbrachte mit lauen Sprüchen millionen von Stimmen zu erlangen, und nun Ruhe hält, klingt komisch, ist aber so.

                    Das gilt übrigens auch für die Fvlw. Diese beiden Vereine setzten sich für den Erhalt und die Stärkung des legalen Waffenbesitzes ein. Das tut jeder von uns auch.

                    Das Forum Waffenrecht hat wohl als einziger Verband bei der Gutachtenanforderung mitgewirkt.

                    Es tut mir leid, vielleicht bin ich zu desillusioniert, um diesen ganzen Unehrlichkeiten etwas abzugewinnen, aber in erster Linie bin ich Pragmatiker.

                    Und der sagt mir schon länger, das es keine sog. Lobby gibt.

                    Gute Chancen den weiteren Waffenbesitz betreffend sehe ich für Jäger, wobei diese mit Sicherheit auch weiter drangsaliert werden.

                    Was das alles mit " das ist jetzt halt so " zu tun hat, verschließt sich mir.
                    Es werden Parteien von schlecht analysierenden Wählern an die Macht gebracht, mit deren Unfug wir leben müssen.
                    Das ganze nennen sie dann Demokratie.

                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                      Moin

                      Es wird niemand gegen die "Hausbesuche" klagen, weil sie ersteinmal rechtens sind, und von daher wasserdicht.
                      Dieser Satz insich ist wirklich lesenswert......

                      Sie sind also rechtens? Und auch noch Wasserdicht? Das hat bitte welches Gericht festgestellt? Ist das BVerfGE während meines Urlaubs abschließend tätig geworden und ich hab nur nichts mitbekommen?

                      Allerdings obliegt es jedem anwesend zu sein, oder nicht
                      Ich werde mich, um gegen solche Maßnahmen aktiv zu werden, im Keller verstecken oder ein Hotelzimmer beziehen. Mein Haus werde ich dann nachts und durch den Garten kommend aufsuchen.

                      Das Forum Waffenrecht hat wohl als einziger Verband bei der Gutachtenanforderung mitgewirkt.
                      Du meinst das Forum Waffenrecht, dass sich so sehr ins Zeug gelegt hat Armatix unter die Armee zu greifen?
                      Ja dann, hab ich schon viel mehr Vertrauen in die Zukunft.....

                      Und der sagt mir schon länger, das es keine sog. Lobby gibt.
                      Dito

                      Was das alles mit " das ist jetzt halt so " zu tun hat, verschließt sich mir.
                      Ich möchte es mal so erklären: Wenn in anderen Länder, wie z.B. in Frankreich in den 90ern den LKW Fahrern, ein Furz quer sitz, dann steht das ganze Land still aufgrund von Dauerstreiks und Protesten!
                      Wenn hier in Deutschland das selbe passiert, geht gerade mal kurz der Blick von der Bildzeitung hoch. Das wars aber auch schon.

                      Edit
                      Zuletzt geändert von KESSELRING; 27.07.2010, 17:57.
                      ECRA

                      Patronensammlervereinigung

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                        #12
                        Moin

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Dieser Satz insich ist wirklich lesenswert......
                        Siehe meinen nächsten Beitrag.

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Sie sind also rechtens? Und auch noch Wasserdicht? Das hat bitte welches Gericht festgestellt? Ist das BVerfGE während meines Urlaubs abschließend tätig geworden und ich hab nur nichts mitbekommen?
                        Das hat meines Wissens nach nichts mit einer Gesetzesänderung zu tun, sondern die Aufbewahrung von Waffen darf lt. Info meiner Sb`in seit 2003 (?) überprüft werden. Allzu bibelfest bin ich im Recht allerdings nicht.

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Ich werde mich, um gegen solche Maßnahmen aktiv zu werden, im Keller verstecken oder ein Hotelzimmer beziehen. Mein Haus werde ich dann nachts und durch den Garten kommend aufsuchen.
                        Nein, das habe ich so nicht geschrieben. Ich suche mir lediglich aus, ob ich die Türe öffne, und wen ich hereinlasse. Wer vom Ordnungsamt kommt mir nicht in die Bude, Hiwis schon mal garnicht.
                        Kommen meine Nachbarn, ich wohne neben der örtlichen Polizeidienststelle, und wollen mich überprüfen, dann dürfen die das, und ich werde es erlauben.

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Du meinst das Forum Waffenrecht, dass sich so sehr ins Zeug gelegt hat Armatix unter die Armee zu greifen?
                        Ja dann, hab ich schon viel mehr Vertrauen in die Zukunft.....
                        Gelobt habe ich die Herren nicht, lediglich erwähnt, das sie sich mit angestrengt haben ein Gutachten erstellen zu lassen.

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Dito
                        uuups, wir sind uns einig.?

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Ich möchte es mal so erklären: Wenn in anderen Länder, wie z.B. in Frankreich in den 90ern den LKW Fahrern, ein Furz quer sitz, dann steht das ganze Land still aufgrund von Dauerstreiks und Protesten!
                        Wenn hier in Deutschland das selbe passiert, geht gerade mal kurz der Blick von der Bildzeitung hoch. Das wars aber auch schon.
                        Ich habe das schon öfters geschrieben: Es ist nicht realistisch eigene Begehren auf Reaktionen anderer Völker zu projezieren. Franzosen, oder wer auch immer haben ein völlig anderes Grundwerteverständnis. Wer sich wie ein französischer LKW Fahrer benehmen will, der muß auch mit der französischen Polizei und Gesetzgebung leben. Und glaube mir, das ist in F einiges härter. Ich schreibe aus Erfahrung.

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Deine selbstaufgebende Opferbereitschaft ehrt dich, aber wo steht geschrieben, das wir jeden Unsinn der in Paragraphen gesetzt wird sang und klanglos hinnehmen müssen?!?! Steht da irgendwo "Amen" drunter?
                        Das ist keine Selbstaufgabe, und ich hätte zugegeben mit härteren Gamaschen (argumentativ) gerechnet, könnte man mir doch vorwerfen, ich möge die Demokratie nicht............. Ich will es mal so schreiben:
                        In der Demokratie lässt sich u.U. der Vernünftige von Ochsen am Nasenring führen, wenn Du nun verstehst, was ich meine.

                        stefan
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          Um wieder auf das Thema "Waffensteuer" zurück zu kommen:

                          Waffensteuer ist rechtswidrig!


                          Edit: Alles klar da hat Snipermarkus schon was zu gesagt .... Is noch früh man merkts *schnarch*
                          Zuletzt geändert von FALcoholic; 28.07.2010, 07:05.

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                            #14
                            Da sich die Stadt Stuttgart einbildet, ein Rechtsgutachten zu haben, das die Rechtmäßigkeit der Steuer bestätigt, ist die Sache nicht vom Tisch. Sie läuft auf ein Gerichtsverfahren hinaus, im Zuge dessen die Befürworter der Steuer -unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der Einführung einer solchen Steuer im allgemeinen- drei Fragen zu beantworten haben, die in der Diskussion bisher völlig untergegangen sind:

                            - Eine Steuer darf nicht enteignend wirken. Da es aber eine ganze Latte von Waffen gibt, die keine 100 € wert sind, wäre dies bei einem Einheitsbetrag von 100 € jedoch der Fall. Die Zulässigkeit der Einführung einer Waffensteuer unterstellt, wäre sie daher wohl nur in gestaffelten Beträgen zulässig. Das verringert das Aufkommen und erhöht den Verwaltungsaufwand, so daß sich die Frage der Wirtschaftlichkeit stellt.

                            - Es dürfte auch nach der Logik der Befürworter der Steuer ein Problem der Gleichstellung mit erwerbsscheinfreien Vorderladern geben. Die Steuer erscheint auch unter Zugrundelegung der Argumentation der Befürworter nur dann mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar, wenn sie auch erwerbsscheinfreie Vorderlader erfaßt. Das erhöht dann zwar wieder das Aufkommen, allerdings auch den Verwaltungsaufwand.

                            Erschwerend kommt hinzu, daß die Vorderlader nicht erfaßt sind, so daß in diesem Bereich die Erhebung ein Problem darstellt - und zwar ein so großes, daß sich die Frage der Steuergerechtigkeit stellt, wenn nur ein Teil der Steuer erhoben wird (siehe Vermögenssteuer).

                            - Und das Problem der Steuergerechtigkeit stellt sich zusätzlich noch vor dem Hintergrund, daß der Anteil legaler Waffen in der Bevölkerung unstreitig deutlich unter dem Anteil der illegalen liegt - eine Waffensteuer aber ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eigentlich beides erfassen müßte. Wenn der überwiegende Teil der Steuer aber so nicht erhoben werden kann, ist die Erhebung insgesamt unzulässig (auch hier: siehe Vermögenssteuer).

                            Und das lustigste Problem stellt sich erst, wenn ein Gericht die Steuer unter Zurückstellung sämtlicher Bedenken, die man gegen sie haben kann, doch durchwinkt:

                            Das Steuerfindungsrecht gibt es nur für Gemeinden, nicht aber für Landkreise. Und wenn man den Argumenten der Befürworter einer solchen Steuer folgt, kann sie nur von Gemeinden erhoben werden, die zugleich Waffenbehörde sind. Von einer flächendeckenden Einführung dieser Steuer sind wir damit immer noch weit weg - und damit wird die Steuer zum Standortnachteil für Gemeinden, die sie einführen. Schließlich ist auch mancher Unternehmer Waffenbesitzer ...

                            Kommentar


                              #15
                              Moin

                              Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigen
                              ..................

                              Das Steuerfindungsrecht gibt es nur für Gemeinden, nicht aber für Landkreise. Und wenn man den Argumenten der Befürworter einer solchen Steuer folgt, kann sie nur von Gemeinden erhoben werden, die zugleich Waffenbehörde sind. Von einer flächendeckenden Einführung dieser Steuer sind wir damit immer noch weit weg - und damit wird die Steuer zum Standortnachteil für Gemeinden, die sie einführen. Schließlich ist auch mancher Unternehmer Waffenbesitzer ...
                              Die Sache mit den Kreisen hatte ich mir auch schon mehrfach überlegt.
                              Nicht so einfach das Ganze.

                              Danke für die interessante Aufklärung.

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                              Kommentar

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