Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.
Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung."
Gilt die Unschuldsvermutung auch für die blonden Dummchen und Hohlnieten?
Bitte zeige mir das Urteil, wo bei einem der Kölner Opfer rechtskräftig die Schuld festgestellt wurde.
Ich hoffe doch nicht, das in diesem Fall die Unschuldsvermutung unseres demokratischen Rechtsstaates mit Füßen getreten wird.
Kommentar