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Armbrustschießen nur auf Schießständen??

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    Armbrustschießen nur auf Schießständen??

    Hallöchen,

    weiß nicht ob ich hier richtig bin. Aber da hier schon was über "Armbrust" geschrieben würde, dachte ich mir, versuch´s mal.

    Folgendes: Als ich am Freitag zum Training kam, lief gerade eine Diskusion über Aurmbrust- und Bogenschießen. Um es kurz zu machen, es hieß, Bogen durfte man auch auf seinem eigenem Grundstück schießen - sofern der Pfeil selbiges nicht verläßt. Armbrut dürfte man nur auf amtlich zugelassenen Schießständen schießen. Wohl wegen der höheren Durchschlagskraft. Auch gäbe es Armbrüste die man nicht mal so eben per Hand spannen könnte.

    Ich will jetzt nicht behaupten, das der Typ - wie soll ich es sagen - unrecht hat. Vorallem da ich mich mit dem Thema nicht wirklich auskenne. Aber soviel ich weiß, darf man mit allem auf seinem Grundschück schießen, solage das Projektil selbiges nicht verläßt. Ich meine das Grundstück.

    Für Aufklärung - in diesem Falle - wäre ich dankbar.

    vlg Joachim

    #2
    Mit Bogen und Armbrust darf man überall schießen, muss nicht mal das eigene Grundstück sein. Ein Bogen zählt meines Wissens nicht mal als Waffe, gibt auch keine Altersbeschränkung. Mit der Armbrust darf geschossen werden weil nach rechtlicher Definition nicht damit geschossen wird, dazu müsste ein Geschoss durch einen Lauf getrieben werden. Wenn dies der Fall ist und die Waffe eine höhere Mündungsenergie als 7,5 Joule aufbringt darf nur auf Schießständen geschossen werden.
    .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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      #3
      Eine Armbrust ist ein Gegenstand welcher Schusswaffen gleichgestellt ist. Daher sind sämtliche Regelungen welche für Schusswaffen gelten auch auf eine Armbrust anzuwenden. Auch wenn man mit einer Armbrust iSd Waffenrechts nicht schießt weil dazu der Lauf fehlt.

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        #4
        Schützenschlumpf hat richtig gesagt...
        So wurde es bei meinem Bedürfnislehrgang gelehrt.
        Erstmals ist die Armbrust in einem Waffengesetz geregelt. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen
        und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt
        1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegenstände,
        bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch
        Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)."
        Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung,
        sofern sie nicht ausgeschlossen sind


        Edit: war Prüfungsfrage

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          #5
          Zitat von Schützenschlumpf Beitrag anzeigen
          Eine Armbrust ist ein Gegenstand welcher Schusswaffen gleichgestellt ist. Daher sind sämtliche Regelungen welche für Schusswaffen gelten auch auf eine Armbrust anzuwenden. Auch wenn man mit einer Armbrust iSd Waffenrechts nicht schießt weil dazu der Lauf fehlt.
          Naja dass führen betrifft es auf jeden Fall nicht.


          So wurde es bei meinem Bedürfnislehrgang gelehrt.
          Irrtum ausgeschlossen? Hatte mich dazu eigentlich schon informiert und nicht nur aus einer Quelle.
          .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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            #6
            Ja Irrtum ausgeschlossen..
            ist aus dem Neuesten Gesetzestext.. kann leider nur nicht sagen seit wann..
            bei vielen ist das Bedürfnis schon etwas länger her..

            wichtig ist der Satz
            Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann

            was beim Compundbogen nicht der Fall ist..

            guckst Du Video - siehst Du den Speichervorgang


            Edith: Bedürfnis soll Sachkunde heissen

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              #7
              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
              Ja Irrtum ausgeschlossen..
              Das heißt dann auch: ab in den Waffenschrank, Pfeile (Bolzen) getrennt von Armbrust aufbewahrt und nicht auf dem eigenen Grundstück schießen ?

              In dem Fall gehe ich ins Fitnessstudio und kaufe dann doch den Bogen...
              A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                #8
                jaein, das heisst gleichgestellt - wird also so behandelt wie die "F" Kennzeichnung auf dem Knicker...

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                  #9
                  Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                  jaein, das heisst gleichgestellt - wird also so behandelt wie die "F" Kennzeichnung auf dem Knicker...
                  weiß das "Otto Normal", der ab 18 so ein Ding kaufen darf und keine Sportschützensachkunde hat, oder weißt ihn der Verkäufer darauf hin ?
                  A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                    #10
                    naja so in etwa...

                    hier das sollte alles klären:
                    Der Handel mit Armbrüsten bzw. deren Herstellung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 Waffengesetz erlaubnisfrei. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Armbrüsten gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz erlaubnisfrei.

                    Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 34 Abs. 1 WaffG ist von daher die einzige Voraussetzung für den Erwerb das vollendete 18. Lebensjahr, welches der Händler effektiv zu kontrollieren hat.

                    Das Führen der Armbrust in der Öffentlichkeit ist für Volljährige ohne weitere Beschränkungen erlaubt (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 WaffG).

                    Anekdote am Rande: Der Gesetzgeber vertritt hier eine etwas skurrile Haltung. Die Armbrust als solche wird zwar vom Gesetz erfasst, das Betätigen der Armbrust gilt aber nicht als „Schießen“. Letzteres ist in Anlage 1 zum WaffG äußerst ausführlich definiert, ohne dass eine der genannten Voraussetzungen auf die Armbrust zutrifft.

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                      #11
                      Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                      naja so in etwa...

                      hier das sollte alles klären:
                      Der Handel mit Armbrüsten bzw. deren Herstellung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 Waffengesetz erlaubnisfrei. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Armbrüsten gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz erlaubnisfrei.

                      Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 34 Abs. 1 WaffG ist von daher die einzige Voraussetzung für den Erwerb das vollendete 18. Lebensjahr, welches der Händler effektiv zu kontrollieren hat.

                      Das Führen der Armbrust in der Öffentlichkeit ist für Volljährige ohne weitere Beschränkungen erlaubt (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 WaffG).

                      Anekdote am Rande: Der Gesetzgeber vertritt hier eine etwas skurrile Haltung. Die Armbrust als solche wird zwar vom Gesetz erfasst, das Betätigen der Armbrust gilt aber nicht als „Schießen“. Letzteres ist in Anlage 1 zum WaffG äußerst ausführlich definiert, ohne dass eine der genannten Voraussetzungen auf die Armbrust zutrifft.
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                        #12
                        Mit einer Armbrust darf man auch außerhalb vom befriedeten Besitztum schiessen. Allerdings wird nach WaffG nicht "geschossen".

                        WaffVwV
                        Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht
                        im Sinne dieser Definition geschossen. Auch das Abfeuern
                        von Böllern ist kein Schießen im Sinne dieser Definition, da
                        ein Böller keine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinne ist.
                        Da Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1
                        Nummer 1.2.2 aber als den Schusswaffen gleichgestellte tragbare
                        Gegenstände eingestuft werden, gilt jedoch das Alterserfordernis
                        von 18 Jahren.

                        EDIT: @erich74 hat es ja auch schon erwähnt.
                        Zuletzt geändert von Dzilmora; 03.02.2013, 21:16.

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                          #13
                          Erklär das dem Oppa, der mit seinem Dackel spazieren geht und Dich damit "schiessen" sieht, der wiederum die Polizei anruft, welche wiederum das SEK aktiviert - die dich dann auf die Bretter hauen und Dir Dein Spielzeug wegnehmen.
                          Bei der Personenfeststellung kommt sofort eine Alarmlampe, dank des zentralen Waffenregisters, wird eine andere Truppe vom SEK aktiviert, die noch während Deiner Personenfeststellung, Deine Familie zu Hause besuchen und sich ohne klingeln Zutritt verschaffen.



                          Um solchen Ärger zu vermeiden:
                          würd ich das Ding nur auf dem Schiessstand benutzen..
                          oder Du hast ne alte Scheune auf Deinem Bauernhof....
                          Auch wenn es nicht verboten sein sollte, das Gras hast Du erstmal zwischen den Zähnen..

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                            #14
                            Auf dem Feld würde ich jetzt auch nicht unbedingt damit rum rennen. Aber auf dem eigenen Grundstück passt es schon. Insofern man ein paar Meter zur Verfügung hat.

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                              #15
                              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                              Auch wenn es nicht verboten sein sollte, das Gras hast Du erstmal zwischen den Zähnen..
                              zum Glück haben meine Eltern um ihren Hof viiiieeel Platz. Ich sollte mir unbedingt ein großes Grundstück suchen
                              A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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