weiß nicht ob ich hier richtig bin. Aber da hier schon was über "Armbrust" geschrieben würde, dachte ich mir, versuch´s mal.
Folgendes: Als ich am Freitag zum Training kam, lief gerade eine Diskusion über Aurmbrust- und Bogenschießen. Um es kurz zu machen, es hieß, Bogen durfte man auch auf seinem eigenem Grundstück schießen - sofern der Pfeil selbiges nicht verläßt. Armbrut dürfte man nur auf amtlich zugelassenen Schießständen schießen. Wohl wegen der höheren Durchschlagskraft. Auch gäbe es Armbrüste die man nicht mal so eben per Hand spannen könnte.
Ich will jetzt nicht behaupten, das der Typ - wie soll ich es sagen - unrecht hat. Vorallem da ich mich mit dem Thema nicht wirklich auskenne. Aber soviel ich weiß, darf man mit allem auf seinem Grundschück schießen, solage das Projektil selbiges nicht verläßt. Ich meine das Grundstück.
Für Aufklärung - in diesem Falle

vlg Joachim
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