
Wie steht ihr eigentlich zum Thema Kampfhunde? In einem Artikel https://www.anwalt.org/kampfhunde/ geht es genau um das Thema. In nahezu allen Bundesländern – bis auf Niedersachsen – gibt es eine Liste, auf der Kampfhunde vermerkt sind. Sie definieren als Teil der jeweiligen Kampfhundeverordnung, welche Hunderassen verdächtig sind und was Halter bei ihrer Haltung zu beachten haben. Nur weil ein Hund in einem Bundesland als gefährlich gilt, muss das nicht auch für andere Bundesgebiete gelten. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich hier zum Teil. Welche Auflagen Sie als Hundebesitzer einhalten müssen, können Sie in den jeweiligen Verordnungen nachlesen. Das bedeutet: Jeder Hundebesitzer – auch jener, der einen Schäferhund und keinen Kampfhund hält, muss durch verantwortungsvolle Erziehung und Sachkunde gewährleisten, dass sein Vierbeiner nicht zur Gefahr für andere wird.
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