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    #31
    Moin

    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
    seine letzten Reden errinnern mich irgendwie an eine Mischung aus den letzten Auftritten von Honecker, Ceaușescu und Mielke - etwa ein gleich verwirrter, überforderter Auftritt - vielleicht gibts auch ein entsprechenden Abgang
    Nicht weit genug, er ließ sich in der Vergangenheit auch gerne präsentieren, wie die genannten Despoten, oder sogar noch doller.
    Mal drapiert auf einen Traktor, so tuend als sei er in der Lage die lybische Landwirtschaft voranzubringen. Schon auch mal als Fabrikarbeiter verkleidet, pressewirksam bei der Steigerung des lybischen Volkseinkunft gezeigt. Wohlbemerkt tat er das schon vor ~30 Jahren.
    Meiner Meinung nach ein gutes Beispiel dafür, was Drogen anrichten können.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    Kommentar


      #32
      Bezüglich der Waffenausfuhrgesetze, da möchte ich euch dieses Schmankerl nicht vorenthalten.

      Auszug aus dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2009:

      Seite 9

      "2. Anwendung der „Politischen
      Grundsätze“

      Das KWKG und das AWG definieren den Rahmen, innerhalb
      dessen die Bundesregierung über einen Beurteilungs-
      und Ermessensspielraum verfügt. Um eine
      gleichmäßige Ausübung des der Bundesregierung zustehenden
      Ermessens zu gewährleisten und dabei angewandte
      politisch wichtige Entscheidungskriterien
      transparent zu machen, gelten seit 1982 (im Januar
      2000 neu gefasst) die „Politischen Grundsätze“, auf
      deren Basis die Einzelfälle entschieden werden.

      Die am 19. Januar 2000 vom Bundeskabinett beschlossene
      Neufassung der Grundsätze hat folgende
      wesentliche neue Elemente eingeführt:
      Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede
      Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung,
      unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland
      es sich handelt. So werden Rüstungsexporte
      grundsätzlich nicht genehmigt, wenn „hinreichender
      Verdacht“ besteht, dass das betreffende
      Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen
      fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen
      missbraucht wird. Für diese Frage
      spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland
      eine wichtige Rolle. Die Grundsätze gehen hier
      weiter als der Gemeinsame Standpunkt der EU (vgl.
      hierzu näher unten unter II. 3.), wonach erst bei insofern
      bestehendem „eindeutigen Risiko“ keine Ausfuhrgenehmigung
      erteilt werden soll.


      Und nun zu den Empfängerländern der deutschen Rüstungsgüter (Liste nicht vollständig):

      Saudi-Arabien, Ägypten, Pakistan, Libyen, Israel, u.a.

      Jeder möge sich nun seinen Teil denken, was ich denke, behalt ich besser für mich.

      Kommentar

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