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seine letzten Reden errinnern mich irgendwie an eine Mischung aus den letzten Auftritten von Honecker, Ceaușescu und Mielke - etwa ein gleich verwirrter, überforderter Auftritt - vielleicht gibts auch ein entsprechenden Abgang
Nicht weit genug, er ließ sich in der Vergangenheit auch gerne präsentieren, wie die genannten Despoten, oder sogar noch doller.
Mal drapiert auf einen Traktor, so tuend als sei er in der Lage die lybische Landwirtschaft voranzubringen. Schon auch mal als Fabrikarbeiter verkleidet, pressewirksam bei der Steigerung des lybischen Volkseinkunft gezeigt. Wohlbemerkt tat er das schon vor ~30 Jahren.
Meiner Meinung nach ein gutes Beispiel dafür, was Drogen anrichten können.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
Bezüglich der Waffenausfuhrgesetze, da möchte ich euch dieses Schmankerl nicht vorenthalten.
Auszug aus dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2009:
Seite 9
"2. Anwendung der „Politischen
Grundsätze“
Das KWKG und das AWG definieren den Rahmen, innerhalb
dessen die Bundesregierung über einen Beurteilungs-
und Ermessensspielraum verfügt. Um eine
gleichmäßige Ausübung des der Bundesregierung zustehenden
Ermessens zu gewährleisten und dabei angewandte
politisch wichtige Entscheidungskriterien
transparent zu machen, gelten seit 1982 (im Januar
2000 neu gefasst) die „Politischen Grundsätze“, auf
deren Basis die Einzelfälle entschieden werden.
Die am 19. Januar 2000 vom Bundeskabinett beschlossene
Neufassung der Grundsätze hat folgende
wesentliche neue Elemente eingeführt: Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede
Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung,
unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland
es sich handelt. So werden Rüstungsexporte
grundsätzlich nicht genehmigt, wenn „hinreichender
Verdacht“ besteht, dass das betreffende
Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen
fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen
missbraucht wird. Für diese Frage
spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland
eine wichtige Rolle. Die Grundsätze gehen hier
weiter als der Gemeinsame Standpunkt der EU (vgl.
hierzu näher unten unter II. 3.), wonach erst bei insofern
bestehendem „eindeutigen Risiko“ keine Ausfuhrgenehmigung
erteilt werden soll.
Und nun zu den Empfängerländern der deutschen Rüstungsgüter (Liste nicht vollständig):
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