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(btw: Inwiefern gibt es Unterschiede zu denen einzelnen Provinzen/Sprachgemeinschaften in Belgien bezüglich des Waffengesetz?)
Da dürfte es eigentlich keinen Unterschied geben, aber ganz sicher kann man nie sein.
Ich suche mir nur alles zusammen was für die DG (Wallonie) interessant ist, soweit ich in einem Flämischen Forum lese gibt es aber keine Unterschiede (höchstens in den Durchführungen auf Provinzebene (Gouverneur) da gibt es halt Unterschiede in der Aufgeschlossenheit und der Zähigkeit bei Bewilligungen. Ich kann hier in der Provinz Lüttich nicht klagen, nur Geduld muß man haben. Man sollte also am besten den Antrag stellen wenn man mit dem Sparen für die Waffe beginnt)
nur Geduld muß man haben. Man sollte also am besten den Antrag stellen wenn man mit dem Sparen für die Waffe beginnt)
Genau so hat man es mir auch geschildert, dass es bis in der Regel 6 Monate dauert, bis der Antrag durch ist.
Und noch eine (aus luxemburger Sicht) besonderer Vorgehensweise: Ihr Belgier beantragt euch ein bestimmtes Kaliber zulegen zu wollen? Dann erhaltet ihr die Erlaubnis und sucht euch eine, dem Kaliber entsprechenden Waffe aus? Habe ich dies so richtig verstanden?
In Luxemburg wird die Waffe X des Herstellers Y mit der Q beantragt und dann auch bewilligt.
Genau so hat man es mir auch geschildert, dass es bis in der Regel 6 Monate dauert, bis der Antrag durch ist.
Und noch eine (aus luxemburger Sicht) besonderer Vorgehensweise: Ihr Belgier beantragt euch ein bestimmtes Kaliber zulegen zu wollen? Dann erhaltet ihr die Erlaubnis und sucht euch eine, dem Kaliber entsprechenden Waffe aus? Habe ich dies so richtig verstanden?
Dauer bei uns etwa 2,5 Monate
Beim Antrag: Art der Waffe, Kaliber, möglichst Hersteller
Modell kann nach Gusto erworben werden (z.B. cal .357mag - S&W Mod.27, oder Mod.28, oder Mod. 686 usw.) entsprechend dem Kaliber
Auch wenn du es richtig darstellt, so falsch lag ich nicht:
Sammeln schon, die Dinger dann aber zum Schiessstand bringen und abschiessen geht nicht! Da müsste dann ein anderer Schein her und als Zivilist bekommt man keinen Vollautomaten auf den Waffenschein eingetragen!
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