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    Waffenbesitz / Waffenbesitzkarte

    Zu erst einmal; Ich bin komplett neu hier. Bitte kein alles vernichtendes Bashing auf mich, ich habe niemanden etwas getan und will nur eine Antwort mit Begründung, auf meine Frage/Fragen. Passt dieses Thema hier nicht rein, sieht der Admin hoffentlich kein Problem damit, es zu verschieben
    (Habe keinen passenderen Abschnitt gefunden)

    Noch eine Sache - ich bin 15. Ja, ich weiß, pubertierende Kiddies haben hier nichts verloren, ich habs ja verstanden. Bitte. Mir hängt sowas zum Hals raus. Ich bin kein Idiot, der denkt eine Vorderschaftsrepetierflinte hat dreißig Schuss und jagt pro Schuss ein Auto in die Luft. Ich bin kein "Alder krass öj Knarre hier mach ma was kabudd damit öj alder kross."

    Ich interessiere mich lediglich für Schusswaffen und habe einige Fragen:

    Ich habe mich bereits ein wenig umgeschaut, auf lokalen Websites, die den Besitz von Waffen unterschiedlich darstellen. Im WaffenG. von Baden Würtemberg (hier wohne ich ) steht, dass der Erwerb von Schusswaffen über dem Kleinkaliber nur für Personen über 18 Jahre ist. Für Sportschützen offensichtlich erst ab 21.
    Es soll jedoch eine Sondergenehmigung, die vom jeweiligen Schützenverein oder von den Behörden ausgestellt werden kann, geben, die den Besitz einer Waffenbesitzkarte unter dem Mindestalter erlaubt. Diese soll ausgestellt werden, wenn der Schütze ein außergewöhnliches Talent zeigt, oder es andere Ursachen (bspw. ärztliche Anweisungen) gibt.

    (Bitte verzeiht jedes noch so schlimme Unwissen. Ich bin wirklich frisch in diesem Sportart, oder wie auch immer man es nennen kann. GGF auch Beruf oder Pflicht)

    Auf anderen Seiten jedoch wird diese Sondergenehmigung nicht erwähnt.
    Dort heißt es klipp und klar, dass das Großkaliber nur dem Erwachsenenvolk enthalten sei.

    Ich werde vermutlich nächstes Jahr, so etwa Januar oder Februar mich nach einem lokalen Schützenverein umschauen. Denn das schießen des Kleinkalibers ist ab 14 in einer Schießstätte erlaubt.

    Wenn ich das 21. Lebensjahr überschritten habe, oder die oben erwähnte Sondergenehmigung irgendwie bekomme, werde ich mir folgende Waffen + Munition, vermutlich in größeren, oder auch kleinen Abständen zulegen.

    Kurzwaffen:
    P 226 X5 B&W:


    Langwaffen:
    Remington 870 - Tactical:
    Arms24 Onlineshop für Jagen Sportschiessen Wiederladen mit mehr als 30000 Produkten

    Remington 7615 - Police:
    Arms24 Onlineshop für Jagen Sportschiessen Wiederladen mit mehr als 30000 Produkten

    SIG 716 Patrol:

    M03 Expert Basic:


    (Bei der SIG 716 bin ich mir noch nicht sicher, aber bis dahin bleibt ja eine Menge Zeit. Ob ich mir die Rem 7615 und die M03 hole, weiß ich ebenfalls nicht. Vielleicht nur eins von beidem, im besten Fall beide)


    Wäre es möglich auch mit 16 die oben gezeigten Waffen anzufordern, bzw eine WbK die das legalisiert?
    Ich fordere keinen Waffenschein; nur die Erlaubnis diese Waffen im Privatbesitz zu lagern und ggf. im Schützenverein zu verwenden.

    Egal was ihr diesbezüglich wisst, lasst es mich wissen! Ich wäre jedem konstruktivem Kommentar dankbar,

    mfG, Julien

    / 8.12.14 / 21:26 Uhr / Baden Würtemberg /
    Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

    #2
    Ich würd für größere Entfernungen und härtere Ziele vielleicht noch nen Gewehr in 50BMG auf deine Liste packen.
    Wenn schon denn schon....
    https://www.youtube.com/watch?v=Qa5MIDsnO3c U.S. Marines Huey Door Gunner

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      #3
      Hole Dir erstmal von beiden Erziehungsberechtigten eine Schriftliche Erlaubnis zum schießen, gehe in einen Verein und schau dir dort mal das reale Leben an.

      Johann

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        #4
        Ich nehm an das war nicht anstößig gemeint. Die schriftliche Erlaubnis habe ich schon, ich werde auch bald anfangen, wann ist noch unklar, hab grad schulisch ne Menge am Hut. Naja, du hast vermutlich die Erfahrung die mir fehlt! Vielleicht kannst du oder ein anderer hier euren Einstieg in den Schießsport erzählen?
        Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

        Kommentar


          #5
          Hallo Julien,
          zumindest scheinst Du schon mal nicht auf den Kopf gefallen zu sein, willkommen im Forum.


          Aber kann es trotzdem sein, dass Du Schritt 5, 6 und 10 öfters schon vor dem ersten machen willst?

          Du hast mit 15 Jahren absehbar keinerlei Chance eine GK-Waffe zu besitzen, also "befreie" Dich erst einmal vollkommen von diesem Wunsch, er wird Dir die nächsten Jahre, zumindest in diesem Land, nie erfüllt werden.

          Und nun, lehn Dich zurück, hole tief Luft, und dann mache den ersten Schritt und diesen richtig.
          Bitte Deine Eltern darum Dich in den nächsten Schützenverein zu begleiten um Dir das Ganze da mal anschauen zu können.
          Am Besten vorher anrufen und einen Termin ausmachen.

          Guck Dir den Laden an, wie gefällt Dir die Atmosphäre, passen Dir die Leute, gibt es einen festen Ansprechpartner und ein geführtes Training?

          Wenn ja, frage ob Du eine "Schnupper - Mitgliedschaft" machen kannst und lerne erst einmal die Basics, Schritt für Schritt, und das dann richtig.

          Schießen kann jeder Depp, wer treffen will braucht einen starken Willen und einen langen Atem - und - man kann sich über Jahre immer noch steigern.

          Just my 2cents, take it or leave it.


          P.S.:
          Aus welcher Ecke kommste denn?
          Ba-Wü hab ich gesehen, sach ma ne Richtung an.
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #6
            Dann fang schonmal an zu sparen.....

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              #7
              Zitat von someone Beitrag anzeigen
              ... dass der Erwerb von Schusswaffen über dem Kleinkaliber nur für Personen über 18 Jahre ist...
              Erwerb, auch für Kleinkaliber (nachfolgend KK genannt) ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren und Großkaliber ab 21 respektive 25 Jahren. Schiessen kannst du mit KK ab 14 Jahren sobald das Einverständnis der Eltern vorliegt oder ab 16 Jahren ohne Einwilligung.
              Zuletzt geändert von Dzilmora; 08.12.2014, 23:50.

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                #8
                Der Fluch der späten Geburt... aber OK, Umgang ist ja zum Glück etwas anderes als eigener Besitz, bis zumindest ersteres soweit ist, wirst du dich die nächsten Jahre noch mit KK und Schrot gedulden müssen ... Und was in drei oder vier Jahren in diesem Land überhaupt noch möglich sein wird, wird man sehen... vlt. knipsen wir dann auch alle nur noch unsere Lichtstäbe an und aus...

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                  #9
                  und der Bumms kommt aus dem Lautsprecher. Wahlweise KK, GK oder Druckluft.

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                    #10
                    Was habt ihr nur alle gegen das Lichtschießen? Kann doch auch Spaß machen.


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                      #11
                      Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                      Der Fluch der späten Geburt.....
                      Eben, in unserer Jugend hätte er sich dann mit uns austauschen können wie man den blockierten Repetierer wieder mehrschüssig machen kann.

                      Johann

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von someone Beitrag anzeigen
                        ...
                        Wäre es möglich auch mit 16 die oben gezeigten Waffen anzufordern, bzw eine WbK die das legalisiert?...
                        Schlicht und ergreifend nein.

                        Personen unter 18 Jahren bekommen grundsätzlich keine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen. Ausnahmen gibt es ganz ganz selten für Sportschützen die in Disziplinen starten die etwas mit Olympia zu tun haben. Diese Sportschützen sind Leistungssportler, nehmen mindestens an den Deutschen Meisterschaften ihrer Altersklasse teil, stehen dort auf dem Siegertreppchen und sind Mitglieder von Leistungskadern auf Landesebene. Und auch dann bedarf es noch besonderer Gründe, damit eine WBK erteilt wird. Natürlich geht es dabei um Waffen für die angesprochenen Disziplinen und die Waffen deiner Wunschliste gehören da definitiv nicht dazu.

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                          #13
                          Zitat von someone Beitrag anzeigen
                          Noch eine Sache - ich bin 15. Ja, ich weiß, pubertierende Kiddies haben hier nichts verloren, ich habs ja verstanden. Bitte. Mir hängt sowas zum Hals raus.
                          Hat auch bisher keiner gesagt?

                          Zitat von someone Beitrag anzeigen
                          Wenn ich das 21. Lebensjahr überschritten habe, oder die oben erwähnte Sondergenehmigung irgendwie bekomme, werde ich mir folgende Waffen + Munition, vermutlich in größeren, oder auch kleinen Abständen zulegen.
                          Dir sollte klar sein:
                          Der normale Weg - wie andere schon geschrieben hatten - geht erst ab 18 los, sofern du was eigenes haben willst. Da dann nur KK und Schrot.
                          Schießen mit Leihwaffen halt ab 14 mit Erlaubnis, ab 16 ohne.

                          So, wenn du mit 17 dann Sachkunde (klick mich hart und schau ggf auf S. 36) machst, nen passenden Schrank kaufst, um direkt mit 18 einsteigen zu können, mach das.

                          Bis 21 musst du warten, erst dann darfst du - nach Bestehen eines Deppentests - überhaupt erstmal Großkaliber kaufen. Sprich, deine aufgezählten Waffen müssen eh bis frühestens 21 warten.

                          So, jetzt kommt das eigentlich wichtige:
                          Wenn du nochmal bei Wiki liest, was auf welche WBK geht (beachte die zur Zeit gültige 2/6-Regel), dann sollte klar sein, dass das nicht das einzige ist, was man beachten muss.

                          Wenn du dir zwar durchliest, dass du 2 KW und 3 LW mit Großkaliber haben darfst als Grundkontingent, dann solltest du auch wissen, dass das nur klappt, wenn du im richtigen Verband bist.

                          Sprich, bist du im DSB und die Liste B für dein Bundesland gibt keine halbautomatischen Langwaffen her, bekommst keine.
                          Wenn du in einen Verein eintrittst, der im DSB ist, bist auch du im DSB (um es mal so zu formulieren).

                          Willst du nun mehr, als die Sportordnung hergibt, musst du in einen anderen Verband, der das bietet, was du möchtest.

                          => Werd erstmal 18 und schau, ob du überhaupt
                          a) da wohnst, wo du jetzt wohnst
                          b) die Vereine dir taugen
                          c) erstmal mit KK schaust, ob es dir gefällt
                          d) nicht die Geduld verlierst.

                          Dann mit einer Mitgliedschaft in einem Verein werden viele Fragen eh geklärt und deine Kollegen können dir sagen, wohin die Reise gehen kann.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #14
                            ...3 LW mit Großkaliber haben darfst als Grundkontingent...
                            das gilt NUR für halbautomatische LW! da spielt es auch keine Rolle ob Groß- oder Kleinkaliber!

                            ein festgelegtes Grundkontingent für LW Repetierer gibt es nicht!
                            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                            "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                            "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                              #15
                              Grundkontingent gibt es desweiteren nur auf Grün. Auf Gelb ist die Menge theoretisch unbegrenzt.

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