(Habe keinen passenderen Abschnitt gefunden)
Noch eine Sache - ich bin 15. Ja, ich weiß, pubertierende Kiddies haben hier nichts verloren, ich habs ja verstanden. Bitte. Mir hängt sowas zum Hals raus. Ich bin kein Idiot, der denkt eine Vorderschaftsrepetierflinte hat dreißig Schuss und jagt pro Schuss ein Auto in die Luft. Ich bin kein "Alder krass öj Knarre hier mach ma was kabudd damit öj alder kross."
Ich interessiere mich lediglich für Schusswaffen und habe einige Fragen:
Ich habe mich bereits ein wenig umgeschaut, auf lokalen Websites, die den Besitz von Waffen unterschiedlich darstellen. Im WaffenG. von Baden Würtemberg (hier wohne ich ) steht, dass der Erwerb von Schusswaffen über dem Kleinkaliber nur für Personen über 18 Jahre ist. Für Sportschützen offensichtlich erst ab 21.
Es soll jedoch eine Sondergenehmigung, die vom jeweiligen Schützenverein oder von den Behörden ausgestellt werden kann, geben, die den Besitz einer Waffenbesitzkarte unter dem Mindestalter erlaubt. Diese soll ausgestellt werden, wenn der Schütze ein außergewöhnliches Talent zeigt, oder es andere Ursachen (bspw. ärztliche Anweisungen) gibt.
(Bitte verzeiht jedes noch so schlimme Unwissen. Ich bin wirklich frisch in diesem Sportart, oder wie auch immer man es nennen kann. GGF auch Beruf oder Pflicht)
Auf anderen Seiten jedoch wird diese Sondergenehmigung nicht erwähnt.
Dort heißt es klipp und klar, dass das Großkaliber nur dem Erwachsenenvolk enthalten sei.
Ich werde vermutlich nächstes Jahr, so etwa Januar oder Februar mich nach einem lokalen Schützenverein umschauen. Denn das schießen des Kleinkalibers ist ab 14 in einer Schießstätte erlaubt.
Wenn ich das 21. Lebensjahr überschritten habe, oder die oben erwähnte Sondergenehmigung irgendwie bekomme, werde ich mir folgende Waffen + Munition, vermutlich in größeren, oder auch kleinen Abständen zulegen.
Kurzwaffen:
P 226 X5 B&W:
Langwaffen:
Remington 870 - Tactical:
Remington 7615 - Police:
SIG 716 Patrol:
M03 Expert Basic:
(Bei der SIG 716 bin ich mir noch nicht sicher, aber bis dahin bleibt ja eine Menge Zeit. Ob ich mir die Rem 7615 und die M03 hole, weiß ich ebenfalls nicht. Vielleicht nur eins von beidem, im besten Fall beide)
Wäre es möglich auch mit 16 die oben gezeigten Waffen anzufordern, bzw eine WbK die das legalisiert?
Ich fordere keinen Waffenschein; nur die Erlaubnis diese Waffen im Privatbesitz zu lagern und ggf. im Schützenverein zu verwenden.
Egal was ihr diesbezüglich wisst, lasst es mich wissen! Ich wäre jedem konstruktivem Kommentar dankbar,
mfG, Julien
/ 8.12.14 / 21:26 Uhr / Baden Würtemberg /
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