
hab da mal eine dringende Frage. Ich habe letztes Jahr ein Antrag auf einen kleinen Waffenschein gestellt, und wurde abgelehnt. Einmal wegen Trunkenheitsfahrt und einmal wegen Verstoß das Waffengesetz.
Heute bzw vor 2 Wochen stellte ich erneut einen Antrag auf kleinen Waffenschein für tragen der Schreckschusspistole.
Das mit der Trunkenheit liegt nun 6 Jahre hier und das mit dem verstoß gegen das Waffengesetz 10.
Vollgendes. Allg, straftaten sind nach 5 Jahren verfährt und Verstoß gegen das Waffengesetz 10 Jahre.
Die Frau meinte am Telefon und holt sich die Akte vom verstoß des waffengesetz ob es vorsätzlich oder fahrlässig war.
3 Wochen vor Silvester war ich betrunken und schoß vom Balkon Leuchtraketen . Ploizei kam, Tür eingeteten und nahm mir die Waffe weg.
Bekomm ich nun einen Schein, weil es verjährt ist, also Gerichtsurlteil länger als 10 Jahre oder gar nicht?
Weil sie meinte es ist wichtig ob es vorsätzlich oder fahrlässig war.
Ich war wiegesagt betrunken, und es ist länger als 10 jahre her.
Im Führungszeugnis steht es noch 3 Monate drinne. und dann habe ich keine EInträge im Führungszeungis. Und in 10 jahre also in 2024 sehen die Behörden auch keine Einträge mehr.
Wie wird der Beschluß sein, trotzdem Ablehnung oder nicht?
die 10 Jahre verjährungsfrist ist somit gemacht.
LG Chris,
vielen dank für euere zuschrieften
Kommentar