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    #31
    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    ...
    Hmm, so gesehen... Das ist es eben, das doofe mit solchen Gummi-Formulierungen. Der Fairness ggü. dem Antragsteller könnte man auch 1x/ Monat und gut machen. Aber OK, was soll man da tun, wenn die Verbände sich selbst das Leben schwer machen.

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      #32
      Das sagt die WaffVwV dazu:

      14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
      verlangt für die Glaubhaftmachung
      eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
      eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
      darüber, dass
      – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
      den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
      regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
      über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
      Zitat von Paint Beitrag anzeigen

      ... Heißt, ein Jahr nach dem ersten Schuss zählt die Uhr...
      Wenn ich die WaffVwV richtig interpretiere, dann ist das nicht ganz richtig. Wegen den 2 Monaten sollte dein Verband keinen Ärger machen.

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        #33
        Das sagt die WaffVwV dazu:
        Ich lese das so:

        Der Antragsteller ist seit Juni 2012 Mitglied im Verband und hat über diese Jahr verteilt
        18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen absolviert.
        Alle Anforderungen sind damit erfüllt.
        Stichwort ist das "oder" im letzten Absatz.

        Jede weitere Sonderauflage des Verbandes empfinde ich als Sportverhinderung
        im voreilendem Gehorsam.
        Und ich frage mich ob ich in Zukunft Interessent noch empfehlen kann Mitglied
        in einem Verband zu werden, der im Alleingang die Waffengesetze verschärft und
        seine Mitglieder die Ausübung des Sports erschwert.

        Ich wette ein weiteres Bier, daß es dieses Problem bei keinem anderen
        Schießsportverband gegeben hätte.

        Kommentar


          #34
          Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
          Jede weitere Sonderauflage des Verbandes empfinde ich als Sportverhinderung im voreilendem Gehorsam. Und ich frage mich ob ich in Zukunft Interessent noch empfehlen kann Mitglied in einem Verband zu werden, der im Alleingang die Waffengesetze verschärft und seine Mitglieder die Ausübung des Sports erschwert.
          Richtig und gleichzeitig problematisch, denn diesen vorauseilenden Gehorsam exerzieren mittlerweile alle Verbände, da wird die Auswahl dann nämlich irgendwann eng.

          Dem TE sie gesagt, nach Lektüre der Zitate, es zählt der Verbandsbeitritt für die 12 Monate und wenn in denen 18x unregelmäßig geschossen wurde, dann sind die Anforderungen erfüllt. Fertig.

          Kommentar


            #35
            Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

            14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
            verlangt für die Glaubhaftmachung
            eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
            eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
            darüber, dass
            – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
            den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
            regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
            über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
            Paint
            Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

            Kommentar


              #36
              Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
              Ich lese das so:

              Der Antragsteller ist seit Juni 2012 Mitglied im Verband und hat über diese Jahr verteilt
              18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen absolviert.
              Alle Anforderungen sind damit erfüllt.
              Stichwort ist das "oder" im letzten Absatz.
              Nein, das sehe ich anders. Ich klamüser das nochmal auf:

              14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
              verlangt für die Glaubhaftmachung
              eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
              eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
              darüber, dass
              der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
              den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
              regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
              über das ganze Jahr betrieben
              hat
              (Nummer 1);
              Teil 1 (fett): Der Antragsteller muss also seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betreiben. Hier ist nicht die Verbandszugehörigkeit entscheidend, sondern der Wortlaut sagt klar, dass er so lange den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betreiben muss. Das weist er durch das Schießbuch nach.

              Teil 2 (kursiv): Hier kommt die Definition von "regelmäßig". Innerhalb dieser 12 Monate mindestens 1x pro Monat oder 18x über diese 12 Monate verteilt, falls man es mal in einem Monat nicht zum Training schafft.

              Die WBK kannst du schon beantragen, ob du die aber genehmigt bekommst steht auf einem anderen Blatt. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Die WaffVwV hat zwar keinen Gesetztesrang, ergänzt aber das Waffengessetz und die jeweilig ausstellende Behörde darf daher nicht einfach so über deren Inhalt hinwegsehen. Würde diese 12-Monatsfrist nicht gelten, könnte man ja innerhalb von ~3 Monaten seine 18 Termine abreißen (ich hatte in diesen 12 Monaten 54 Termine!) und sich dann 9 Monate früher als vom Gesetzgeber gedacht eine WBK ausstellen lassen. Die 12 Monatsfrist soll vom Gesetzgeber wohl auch etwas dazu dienen zu sehen, ob der Antragssteller es wirklich ernst mit dem Sport meint und das Training auch 12 Monate am Stück eben "regelmäßig" betreibt. Wieviele Einträge du im Schießbuch hast, erschließt sich mir auch aufgrund deiner Angaben nicht.


              Grüße

              Thomas
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #37
                Hier kommt die Definition von "regelmäßig". Innerhalb dieser 12 Monate mindestens 1x pro Monat oder 18x über diese 12 Monate verteilt, falls man es mal in einem Monat nicht zum Training schafft.
                Ja gut, und wie definierst Du dann 18 mal verteilt?
                'Regelmäßig' bezieht sich hier nicht auf die Verteilung der Trainingstermine.

                Zweimal bei Vereinseintritt trainiert, dann sechs Monate Pause und dann
                die restlichen Termine abgerissen ist 18 mal verteilt auf ein Jahr.
                Warum sollte dann zu Beginn zwei Monate ausgesetzt, dann regelmäßig trainiert
                nicht 18 mal verteilt sein?

                Von 'einmal nicht geschafft' steht nichts im Gesetz bzw. der Verordnung
                und wenn ich in zeitlichen Abständen, wie immer die auch aussehen,
                18 mal im Jahr trainiere, ist das verteilt.

                Eine Woche vor der Befürwortung 18 Termine abgerissen...darüber könnte man diskutieren,
                bei allen anderen bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung.

                Die WBK kannst du schon beantragen, ob du die aber genehmigt bekommst steht auf einem anderen Blatt.
                Bei uns nicht, ohne Beführwortung schickt man dich mit Sicherheit wieder nach Hause.

                Ansonsten hatte ich mit unserer Waffenbehörde seit zwanzig Jahren
                nicht einmal Probleme und mit solchen Spitzfindigkeiten würde uns dort
                niemand kommen.

                Probleme hatte ich, wie auch Paint jetzt, ausschließlich und immer nur mit den
                Sportverhinderen des SVBB.
                Ich halte meine Wette, bei jeden anderen Verband hätte Paint schon längst
                seine Befürwortung und damit auch seinen Voreintrag.

                (ich hatte in diesen 12 Monaten 54 Termine!)
                Ich habe 69 seit Anfang des Jahres, letztes Jahr so um die 90.

                Allerdings muß man dazu sehr viel Eigeninitiative zeigen und auch etwas Geld haben.
                Für 'normale' Anfänger, die nur in Begleitung schießen dürfen und daß meist
                mit irgendwelchen Schrotteilen aus Vereinsbesitz ist 18 mal schon eine
                anerkenneswerte Leistung.
                Zumal der SVBB auch hier versucht Zugang zu Trainingstermine und
                Sportstätten möglichst zu erschweren.

                Ohne BDS, DEVA und die Eigeninitiative einiger unserer Vereine könnte man
                Sport mit erlaubnisspflichtigen Waffen hier wohl vergessen wenn man auf den SVBB
                angewiesen wäre.
                Auch das paßt ins Bild.

                Kommentar


                  #38
                  Boah, jetzt kommt ein Multiquote Beitrag, ich hasse dieses Gefummel immer.

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Ja gut, und wie definierst Du dann 18 mal verteilt?
                  'Regelmäßig' bezieht sich hier nicht auf die Verteilung der Trainingstermine.
                  Auf was denn sonst? Was soll "relegmäßig" in dieser Konstellation sonst bedeuten? Und was gibt es an 18-mal verteilt zu definieren? "Regelmäßig" wurde in dem Satz der WaffVwV definiert als entweder 12x pro Jahr einmal pro Monat oder mindestens 18x innerhalb von 12 Monaten.

                  Der Nebensatz in der WaffVwV wird mit "also" eingeleitet. Da im WaffG nirgends eine Definition von "regelmäßig" steht, hat der Gesetzgeber hier eine für die vollziehenden Behörden geltende Richtlinie erlassen.

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Zweimal bei Vereinseintritt trainiert, dann sechs Monate Pause und dann
                  die restlichen Termine abgerissen ist 18 mal verteilt auf ein Jahr.
                  Warum sollte dann zu Beginn zwei Monate ausgesetzt, dann regelmäßig trainiert
                  nicht 18 mal verteilt sein?

                  Von 'einmal nicht geschafft' steht nichts im Gesetz bzw. der Verordnung
                  und wenn ich in zeitlichen Abständen, wie immer die auch aussehen,
                  18 mal im Jahr trainiere, ist das verteilt.
                  Wo habe ich gesagt, dass 18x übers Jahr verteilt nicht regelmäßig ist? Falls das so rüberkam, war das nicht so gemeint. Die 18er Regelung gibt es ja gerade dafür, dass man eben auch dann noch in die "regelmäßig" Kategorie fällt, falls man mal einige Termine nicht packt. Das war bei mir z.B: letztes Jahr der Fall, da ich aus ebruflichen Gründen 2,5 Monate fort war und in dieser Zeit natürlich nicht trainieren konnte. Nicht jeder Verein trainiert jede Woche und wer mal 4 Wochen krank oder länger im Urlaub ist, könnte ja sonst die Terminvorgaben mit 12x je einmal pro Monat nicht erfüllen. Wer also Januar-Juli je 1x im Monat schießen war, im August 4 Wochen Kreuzfahrt machte und dann erst wieder im September einen Trainingstermin hat, für den gilt die 18er Regelung. Das steht zwar nicht so im Waffengesetz, aber in der WaffVwV, die eine Art Richtlinienfunktion für die Behörden hat. Schon vom schieren Umfang her kann nicht jede Definition direkt im Gesetz stehen, das würde die Gesetze unglaublich aufblähen und für komplizierte & lange Vorschriften haben wir Deutschen ja eh schon ein Händchen bewiesen. Gesetze müssen zudem vom Bundestag (und teilw. noch BR) beschlossen werden, Verwaltungsvorschriften und Verodnungen dagegen nicht. Daher werden genauere Definitionen und Abläufe, die den Verwaltungsapparat betreffen, häufig auf diesem unkomplizierteren Weg geregelt. So auch hier.

                  Wie die WaffVwV zustande kam, lässt sich z.B. hierüber verfolgen. Das wurde direkt im Bundesrat abgehandelt.

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Eine Woche vor der Befürwortung 18 Termine abgerissen...darüber könnte man diskutieren,
                  bei allen anderen bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung.
                  Eben. Alleine das Wort "regelmäßig" legt ja eine gewisse Kontinuität nahe. 18x innerhalb von 4 Wochen trainiert in einem 12-Monatszeitraum würde ich auch schon nicht mehr als regelmäßig erachten. Wenn ich 11 Monate keinen Alkohl trinke und dann 2x pro Woche ein Bier im 12. Monat, trinke ich ja auch nicht regelmäßig Bier. Zumindest nicht in diesem 12-Monatszeitraum, sondern eben nur regelmäßig in diesen 4 Wochen. Das "regelmäßig" muss daher im Hinblick auf den 12-Monatszeitraum aufgefasst werden. Und wer 18 Termine in kürzester Zeit abreißt, trainiert eben nicht regelmäßig.

                  Ich zitiere nun nochmal den entsprechenden Teil:

                  der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
                  den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
                  regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
                  über das ganze Jahr betrieben hat
                  Wenn der 12-Monatszeitraum egal wäre, würde der hier nicht explizit stehen. Dass der Teil, der mit "also" eigneleitet wird, dazu gehört, sieht man an dem Komma. Das "also" leitet die Definition von "regelmäßig" ein. Die Formulierung "über das ganze Jahr" führt wieder auf den zuerst genannten 12-Monatszeitraum zurück. Ein ganzes Jahr sind 12 Monate und nicht 11,5 Wochen oder 9 Monate oder sonstwas.

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Probleme hatte ich, wie auch Paint jetzt, ausschließlich und immer nur mit den
                  Sportverhinderen des SVBB.
                  Ich halte meine Wette, bei jeden anderen Verband hätte Paint schon längst
                  seine Befürwortung und damit auch seinen Voreintrag.
                  Nach meinem Rechtsverständnis der WaffVwV dürfte die Behörde hier gar keine WBK ausstellen, da die Vorgaben noch nicht zutreffen. Die ausstellende Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum, da der betreffende Teil in der WaffVwV geregelt ist.

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Ich habe 69 seit Anfang des Jahres, letztes Jahr so um die 90.
                  Das ist ultra-regelmäßig und du erfüllst die Vorgaben damit um ein Vielfaches!

                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Allerdings muß man dazu sehr viel Eigeninitiative zeigen und auch etwas Geld haben.
                  Für 'normale' Anfänger, die nur in Begleitung schießen dürfen und daß meist
                  mit irgendwelchen Schrotteilen aus Vereinsbesitz ist 18 mal schon eine
                  anerkenneswerte Leistung.
                  Zumal der SVBB auch hier versucht Zugang zu Trainingstermine und
                  Sportstätten möglichst zu erschweren.

                  Ohne BDS, DEVA und die Eigeninitiative einiger unserer Vereine könnte man
                  Sport mit erlaubnisspflichtigen Waffen hier wohl vergessen wenn man auf den SVBB
                  angewiesen wäre.
                  Auch das paßt ins Bild.
                  Ja, das ist als Anfänger wirklich nicht ganz so leicht. Man ist schon deutlich abhängiger von der Bereitstellung von Trainingswaffen, Munition und den Spezialaufsichten für Neulinnge. Ich hatte die ersten Trainingstermine noch eine extra Aufsicht nur für mich, bis man sicher war, dass ich die Waffen handhaben konnte. Da muss man dnan auch den jew. Termin vorab mit der Aufsicht absprechen. Wenn man dann noch in kleineren Vereinen ist, die teilweise nur alle 2 Wochen trainieren, wird es auch schwerer. Dennoch empfinde ich 18 Termine in 12 Monaten noch als absolut machbar.

                  Versteh mich nicht falsch Tom, ich versuche hier nicht auf Teufel-komm-raus mit dir zu streiten. Doch nach Worlaut und Sinn dieser Vorschrift, glaube ich nicht, dass er bereits nach 10 Monaten Training eine positive Bestätigung vom Verband bekommt, obwohl er 12 Monate Mitglied ist. Eben weil er "erst" 10 Monate offiziell (Schießbuch!) trainiert. Selbst wenn er da eine positive Rückmeldung bekäme, dürfte ihm die Behörde - die an die WaffVwV gebunden ist - nach meiner Rechtsauffassung eben aus oben genannten Gründen noch keine WBK ausstellen. Ich würde daher einfach noch zwei Monate trainieren und erst dann den ganzen Käse anleiern. Sonst macht er sich evtl. 2x die Arbeit mit den Anträgen. Aber das sind auch nur meine 0,02 $.


                  Grüße

                  Thomas
                  Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                    #39
                    @SHADOW hat recht. Erster Termin am 1.1.20XX und dann noch 17 mal verteilt auf den Rest des Jahres. Irgendwie muss ja ein Anfang da sein ab dem man die Monate zählt.

                    Kommentar


                      #40
                      @Thomas(Shadow)

                      Ich bewundere wie sachlich und mit welcher Ruhe Du eine Sache erklärst, die eigentlich, Verwaltungsuntypisch, idiotensicher beschrieben und zu verstehen ist.

                      Dafür

                      Schöne Einleitung übrigens. Da wußte ich gleich wo die Reise hingeht


                      Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                      Boah, jetzt kommt ein Multiquote Beitrag, ich hasse dieses Gefummel immer.
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                      Kommentar


                        #41
                        Wo habe ich gesagt, dass 18x übers Jahr verteilt nicht regelmäßig ist?
                        Worüber diskutieren wir dann?

                        Wir haben eine Zeitlinie, (= 12 Monate) auf der tragen wir 18 Trainingstermine ein.
                        Liegen diese Termine nicht alle auf einem Punkt, sind sie über 12 Monate verteilt.
                        Ob dort gleich am ersten Tag ein Eintrag ist oder eine Lücke im mittlerern Teil,
                        ist doch völlig Banane.
                        Maßgeblich für den Start der Zeitlinie ist die Mitgliedschaft in einem Schießsportverband.

                        Du sagst es doch selbst:

                        Die 18er Regelung gibt es ja gerade dafür, dass man eben auch dann noch in die "regelmäßig"
                        Kategorie fällt, falls man mal einige Termine nicht packt.
                        Wo steht nun daß dieses 'nicht packen' nur im mittleren Teil der Zeitlinie erfolgen darf?

                        Nach meinem Rechtsverständnis der WaffVwV dürfte die Behörde hier gar keine WBK ausstellen, da die Vorgaben noch nicht zutreffen. Die ausstellende Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum, da der betreffende Teil in der WaffVwV geregelt ist.
                        Hier bin ich, wie zuvor beschrieben gegenteiliger Meinung und auf Grund meiner
                        Erfahrungen auch sicher daß es keinerlei Probleme mit der
                        Waffenbehörde gegeben hätte.

                        Versteh mich nicht falsch Tom, ich versuche hier nicht auf Teufel-komm-raus mit dir zu streiten.
                        Ich auch nicht, jedenfalls nicht mit Dir.

                        Mein Unmut mag auch nicht für alle nachvollziehbar sein, besonders wenn man dies als Einzelfall sieht.
                        Für mich ist es aber nach zwanzigjähriger Mitgliedschaft im SVBB nur die Spitze des Eisbergs
                        und diesmal eben auch der Tropfen, der das Faß zum überlaufen bringt.

                        Wie auch immer, meine Meinung sollte nun hinreichend bekannt sein und weitere Unmutsäußerungen
                        richte ich dann an die Verantwortlichen.

                        Das ist ultra-regelmäßig ....
                        Nein, das ist Wahnsinn!

                        Aber im Moment hab ich halt gerade Spaß daran, Zeit dafür und auch die Mittel.

                        Kommentar


                          #42
                          Dem Computerzeitalter sein Dank

                          schon mal Danke an ALLE
                          Neuer Stand:
                          Ich konnte nun einen Nachweis für die fehlenden zwei Monaten aus einem anderen Verein belegen und dieser wurde auch anerkannt.

                          Paint
                          Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

                          Kommentar


                            #43
                            Juhuu!

                            Kommentar


                              #44
                              habe fertig

                              alle Unterlagen raus zu den freundlichen.

                              Paint
                              Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

                              Kommentar


                                #45

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