Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anträge raus wbk
Einklappen
X
-
Das sagt die WaffVwV dazu:
14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);Zitat von Paint Beitrag anzeigen
... Heißt, ein Jahr nach dem ersten Schuss zählt die Uhr...
Kommentar
-
Das sagt die WaffVwV dazu:
Der Antragsteller ist seit Juni 2012 Mitglied im Verband und hat über diese Jahr verteilt
18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen absolviert.
Alle Anforderungen sind damit erfüllt.
Stichwort ist das "oder" im letzten Absatz.
Jede weitere Sonderauflage des Verbandes empfinde ich als Sportverhinderung
im voreilendem Gehorsam.
Und ich frage mich ob ich in Zukunft Interessent noch empfehlen kann Mitglied
in einem Verband zu werden, der im Alleingang die Waffengesetze verschärft und
seine Mitglieder die Ausübung des Sports erschwert.
Ich wette ein weiteres Bier, daß es dieses Problem bei keinem anderen
Schießsportverband gegeben hätte.
Kommentar
-
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenJede weitere Sonderauflage des Verbandes empfinde ich als Sportverhinderung im voreilendem Gehorsam. Und ich frage mich ob ich in Zukunft Interessent noch empfehlen kann Mitglied in einem Verband zu werden, der im Alleingang die Waffengesetze verschärft und seine Mitglieder die Ausübung des Sports erschwert.
Dem TE sie gesagt, nach Lektüre der Zitate, es zählt der Verbandsbeitritt für die 12 Monate und wenn in denen 18x unregelmäßig geschossen wurde, dann sind die Anforderungen erfüllt. Fertig.
Kommentar
-
Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);Paint
Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.
Kommentar
-
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenIch lese das so:
Der Antragsteller ist seit Juni 2012 Mitglied im Verband und hat über diese Jahr verteilt
18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen absolviert.
Alle Anforderungen sind damit erfüllt.
Stichwort ist das "oder" im letzten Absatz.
14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2
verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
Teil 2 (kursiv): Hier kommt die Definition von "regelmäßig". Innerhalb dieser 12 Monate mindestens 1x pro Monat oder 18x über diese 12 Monate verteilt, falls man es mal in einem Monat nicht zum Training schafft.
Die WBK kannst du schon beantragen, ob du die aber genehmigt bekommst steht auf einem anderen Blatt. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Die WaffVwV hat zwar keinen Gesetztesrang, ergänzt aber das Waffengessetz und die jeweilig ausstellende Behörde darf daher nicht einfach so über deren Inhalt hinwegsehen. Würde diese 12-Monatsfrist nicht gelten, könnte man ja innerhalb von ~3 Monaten seine 18 Termine abreißen (ich hatte in diesen 12 Monaten 54 Termine!) und sich dann 9 Monate früher als vom Gesetzgeber gedacht eine WBK ausstellen lassen. Die 12 Monatsfrist soll vom Gesetzgeber wohl auch etwas dazu dienen zu sehen, ob der Antragssteller es wirklich ernst mit dem Sport meint und das Training auch 12 Monate am Stück eben "regelmäßig" betreibt. Wieviele Einträge du im Schießbuch hast, erschließt sich mir auch aufgrund deiner Angaben nicht.
Grüße
ThomasWer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Kommentar
-
Hier kommt die Definition von "regelmäßig". Innerhalb dieser 12 Monate mindestens 1x pro Monat oder 18x über diese 12 Monate verteilt, falls man es mal in einem Monat nicht zum Training schafft.
'Regelmäßig' bezieht sich hier nicht auf die Verteilung der Trainingstermine.
Zweimal bei Vereinseintritt trainiert, dann sechs Monate Pause und dann
die restlichen Termine abgerissen ist 18 mal verteilt auf ein Jahr.
Warum sollte dann zu Beginn zwei Monate ausgesetzt, dann regelmäßig trainiert
nicht 18 mal verteilt sein?
Von 'einmal nicht geschafft' steht nichts im Gesetz bzw. der Verordnung
und wenn ich in zeitlichen Abständen, wie immer die auch aussehen,
18 mal im Jahr trainiere, ist das verteilt.
Eine Woche vor der Befürwortung 18 Termine abgerissen...darüber könnte man diskutieren,
bei allen anderen bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung.
Die WBK kannst du schon beantragen, ob du die aber genehmigt bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Ansonsten hatte ich mit unserer Waffenbehörde seit zwanzig Jahren
nicht einmal Probleme und mit solchen Spitzfindigkeiten würde uns dort
niemand kommen.
Probleme hatte ich, wie auch Paint jetzt, ausschließlich und immer nur mit den
Sportverhinderen des SVBB.
Ich halte meine Wette, bei jeden anderen Verband hätte Paint schon längst
seine Befürwortung und damit auch seinen Voreintrag.
(ich hatte in diesen 12 Monaten 54 Termine!)
Allerdings muß man dazu sehr viel Eigeninitiative zeigen und auch etwas Geld haben.
Für 'normale' Anfänger, die nur in Begleitung schießen dürfen und daß meist
mit irgendwelchen Schrotteilen aus Vereinsbesitz ist 18 mal schon eine
anerkenneswerte Leistung.
Zumal der SVBB auch hier versucht Zugang zu Trainingstermine und
Sportstätten möglichst zu erschweren.
Ohne BDS, DEVA und die Eigeninitiative einiger unserer Vereine könnte man
Sport mit erlaubnisspflichtigen Waffen hier wohl vergessen wenn man auf den SVBB
angewiesen wäre.
Auch das paßt ins Bild.
Kommentar
-
Boah, jetzt kommt ein Multiquote Beitrag, ich hasse dieses Gefummel immer.
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenJa gut, und wie definierst Du dann 18 mal verteilt?
'Regelmäßig' bezieht sich hier nicht auf die Verteilung der Trainingstermine.
Der Nebensatz in der WaffVwV wird mit "also" eingeleitet. Da im WaffG nirgends eine Definition von "regelmäßig" steht, hat der Gesetzgeber hier eine für die vollziehenden Behörden geltende Richtlinie erlassen.
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenZweimal bei Vereinseintritt trainiert, dann sechs Monate Pause und dann
die restlichen Termine abgerissen ist 18 mal verteilt auf ein Jahr.
Warum sollte dann zu Beginn zwei Monate ausgesetzt, dann regelmäßig trainiert
nicht 18 mal verteilt sein?
Von 'einmal nicht geschafft' steht nichts im Gesetz bzw. der Verordnung
und wenn ich in zeitlichen Abständen, wie immer die auch aussehen,
18 mal im Jahr trainiere, ist das verteilt.
Wie die WaffVwV zustande kam, lässt sich z.B. hierüber verfolgen. Das wurde direkt im Bundesrat abgehandelt.
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenEine Woche vor der Befürwortung 18 Termine abgerissen...darüber könnte man diskutieren,
bei allen anderen bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung.
Ich zitiere nun nochmal den entsprechenden Teil:
der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenProbleme hatte ich, wie auch Paint jetzt, ausschließlich und immer nur mit den
Sportverhinderen des SVBB.
Ich halte meine Wette, bei jeden anderen Verband hätte Paint schon längst
seine Befürwortung und damit auch seinen Voreintrag.
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenIch habe 69 seit Anfang des Jahres, letztes Jahr so um die 90.
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenAllerdings muß man dazu sehr viel Eigeninitiative zeigen und auch etwas Geld haben.
Für 'normale' Anfänger, die nur in Begleitung schießen dürfen und daß meist
mit irgendwelchen Schrotteilen aus Vereinsbesitz ist 18 mal schon eine
anerkenneswerte Leistung.
Zumal der SVBB auch hier versucht Zugang zu Trainingstermine und
Sportstätten möglichst zu erschweren.
Ohne BDS, DEVA und die Eigeninitiative einiger unserer Vereine könnte man
Sport mit erlaubnisspflichtigen Waffen hier wohl vergessen wenn man auf den SVBB
angewiesen wäre.
Auch das paßt ins Bild.
Versteh mich nicht falsch Tom, ich versuche hier nicht auf Teufel-komm-raus mit dir zu streiten.Doch nach Worlaut und Sinn dieser Vorschrift, glaube ich nicht, dass er bereits nach 10 Monaten Training eine positive Bestätigung vom Verband bekommt, obwohl er 12 Monate Mitglied ist. Eben weil er "erst" 10 Monate offiziell (Schießbuch!) trainiert. Selbst wenn er da eine positive Rückmeldung bekäme, dürfte ihm die Behörde - die an die WaffVwV gebunden ist - nach meiner Rechtsauffassung eben aus oben genannten Gründen noch keine WBK ausstellen. Ich würde daher einfach noch zwei Monate trainieren und erst dann den ganzen Käse anleiern. Sonst macht er sich evtl. 2x die Arbeit mit den Anträgen. Aber das sind auch nur meine 0,02 $.
Grüße
ThomasWer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Kommentar
-
@Thomas(Shadow)
Ich bewundere wie sachlich und mit welcher Ruhe Du eine Sache erklärst, die eigentlich, Verwaltungsuntypisch, idiotensicher beschrieben und zu verstehen ist.
Dafür
Schöne Einleitung übrigens. Da wußte ich gleich wo die Reise hingeht
Zitat von SHADOW Beitrag anzeigenBoah, jetzt kommt ein Multiquote Beitrag, ich hasse dieses Gefummel immer.A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
Kommentar
-
Wo habe ich gesagt, dass 18x übers Jahr verteilt nicht regelmäßig ist?
Wir haben eine Zeitlinie, (= 12 Monate) auf der tragen wir 18 Trainingstermine ein.
Liegen diese Termine nicht alle auf einem Punkt, sind sie über 12 Monate verteilt.
Ob dort gleich am ersten Tag ein Eintrag ist oder eine Lücke im mittlerern Teil,
ist doch völlig Banane.
Maßgeblich für den Start der Zeitlinie ist die Mitgliedschaft in einem Schießsportverband.
Du sagst es doch selbst:
Die 18er Regelung gibt es ja gerade dafür, dass man eben auch dann noch in die "regelmäßig"
Kategorie fällt, falls man mal einige Termine nicht packt.
Nach meinem Rechtsverständnis der WaffVwV dürfte die Behörde hier gar keine WBK ausstellen, da die Vorgaben noch nicht zutreffen. Die ausstellende Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum, da der betreffende Teil in der WaffVwV geregelt ist.
Erfahrungen auch sicher daß es keinerlei Probleme mit der
Waffenbehörde gegeben hätte.
Versteh mich nicht falsch Tom, ich versuche hier nicht auf Teufel-komm-raus mit dir zu streiten.
Mein Unmut mag auch nicht für alle nachvollziehbar sein, besonders wenn man dies als Einzelfall sieht.
Für mich ist es aber nach zwanzigjähriger Mitgliedschaft im SVBB nur die Spitze des Eisbergs
und diesmal eben auch der Tropfen, der das Faß zum überlaufen bringt.
Wie auch immer, meine Meinung sollte nun hinreichend bekannt sein und weitere Unmutsäußerungen
richte ich dann an die Verantwortlichen.
Das ist ultra-regelmäßig ....
Aber im Moment hab ich halt gerade Spaß daran, Zeit dafür und auch die Mittel.
Kommentar
Kommentar