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Frage zur Aufbewahrung

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    Frage zur Aufbewahrung

    Hallo Forum!

    bitte bei folgender Frage um Ratschläge:
    Ich schiesse seit ein paar Wochen regelmässig ein- bis zweimal die Woche Trap mit einer Leihflinte von einem Freund.

    Ich möchte mir eine eigene kaufen, habe aber noch keine WBK. Bin im Schützenverein angemeldet und werde nach Ablauf des Jahres mit Schiesstraining die WBK beantragen.

    Wo kann meine Flinte aufbewahrt werden?
    Ich habe einen Waffenschrank. Kann die Flinte da rein?
    Evtl. mit der Auflage dass mein Freund den Schlüssel verwahrt, so dass es sein Waffenschrank ist, der in meinem Haus steht?
    Die Flinte wird solange in seine WBK eingetragen.

    Falls nicht: welche Möglichkeiten gäbe es dann, eine eigene Flinte zu besitzen um damit zu trainieren?

    Danke schon mal!!
    Zuletzt geändert von RS59; 20.07.2012, 09:21.

    #2
    Hier wirst du fündig.

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      #3
      was willst du mir mit deinem hilfreichen link sagen? Dass in diesem Forum keine Fragen gestellt werden dürfen?

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        #4
        Doch, Fragen dürfen gestellt werden...außer, wenn sie noch schon 5000 mal vorher gestellt wurden.

        Außerdem hätte dir eine Fülle von Ergebnissen geliefert, wenn du dir die klitzekleine Mühe gemacht hättest, die im Übrigen von die selbst eingebrachten Schlagwörter wie "Waffenschrank", "Flinte" und "aufbewahrt" in die Suchzeile einzutippen.

        Außerdem hat dieses Forum eine hinreichend gute Suchfunktion, die ebenfalls Ergebnisse geliefert hätte.

        Ich will mich hier nicht anmaßen, den Moderator zu spielen (allerdings, ich nehm euch Arbeit ab ), aber für mich haben dieselben Regeln gegolten, als ich hier neu war und eine Frage gestellt habe, die schon 1000 Mal zuvor gestellt worden war: nutze die Suchfunktion, nutze Googel und wenn du dann nichts findest, dann stelle deine Frage.

        Daher: gleiches Recht für alle.

        Kommentar


          #5
          Hi RS59,

          der Link wird Dir wenig hilfreich sein, da das Internet eine Menge "ungeprüfte" Antworten gibt.

          Natürlich können in diesem Forum Fragen gestellt werden - grade in diesem Forum -. Allerdings gibt es Fragen, die schon sehr explizit in einigen Threads abgehandelt worden sind und das mit wirklich hintergründlichen Ergebnissen.

          Nutze doch mal unser Foreneigenes Suchprogramm zur Beantwortung Deiner Frage. Mit Sicherheit wirst Du da, Deinen Fall betreffend, etwas finden. Weiterhin wirst Du dort auch auf andere Themen stoßen, die kurz oder mittelfristig für Dich von Bedeutung werden können.

          Somit hast Du die Möglichkeit Dich gut über das bevorstehende zu Informieren.

          @Vincent
          P.S. Moderator heißt auch moderat...
          Gruss
          J.W.
          Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
          und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
          s.o.d.

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            #6
            Administrativer Hinweis:
            @Vincent: Ich glaube nicht, das Neulingen Google bei einer solchen Frage hilft... Auch wenn wir solche Fragen schon zum Xten mal hören, es gibt halt Leute die fangen grade bei Null mit dem Hobby an. Sollte man sich immer mal wieder ins Gedächtnis rufen


            Es geht hier ja nicht um die AUFBEWAHRUNG einer Flinte durch einen Berechtigten, sondern um den ERWERB durch einen Berechtigten für einen Nichtberechtigten!

            Du kannst erst einmal gar keine Waffe beantragen oder erwerben. Du kannst Deinem Bekannten höchstens eine Flinte finanzieren, er trägt diese in seine WBK ein, verwahrt diese bei sich zuhause in seinem Waffentresor und bringt sie Dir zu den Trainings mit. Später "verkauft" er Dir Deine Flinte dann...

            Du bist (noch) nicht berechtigt eine Waffe zuhause im Zugriff zu haben. Rechtlich wäre es zwar möglich, das Dein Freund seine Waffe in Deinem Tresor lagert solange Sichergestellt ist, das nur er Zugriff darauf hat. ICH würde mich darauf nicht einlassen!

            Da Du keine WBK, sprich also die Berechtigung zum Umgang mit der Waffe hast, kannst Du sowieso nur den Tresor anschmachten. Dein Bekannter muss die Waffe für Dich transportieren, Du kannst daher nicht selbst damit zum Training fahren.
            Zuletzt geändert von MrSheepy; 20.07.2012, 09:41.
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              @ MrSheepy, RS59:

              Mea culpa, mea culpa.

              Mit "WO darf ich meine Waffe aufbewahren" hatte ich verstanden, in was für einem Behältnis. Und da hilft Google in der Tat. Also ein klassisches Missverständnis.


              @ RS59:

              Dein Problem, bzw. Verlangen kann ich absolut nachvollziehen. Denn als ich noch ganz frisch in diesem Sport war, da hatte ich mir auch x Wege überlegt, wie ich jetzt schon mit meiner eigenen Waffe trainieren konnte. War aber alles rechtlich zu unsicher.

              Von daher, so blöd es klingt, musst du entweder die Geduld aufbringen, bis du offiziell darfs, oder du prüfst, wie belastbar dein Bekannter ist, dass er auf dein Verlangen immer die Flinte mitschleppen muss.

              Zu Hause im eigenen Schrank, aber mit dem Schlüssel beim Bekannten, das würde ich definitiv nicht machen. Manche Behörden möchten den Leuten geradezu einen Strick aus den kleinsten (Nicht-)Verfehlungen drehen, um ihnen die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
              Zuletzt geändert von Vincent; 20.07.2012, 09:47.

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                #8
                Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                Administrativer Hinweis @Vincent: ich glaube nicht, das Neulingen Google bei einer solchen Frage hilft... Auch wenn wir solche Fragen schon zum Xten mal hören, es gibt halt Leute die fangen grade bei Null mit dem Hobby an. Sollte man sich immer wider ins gedächtnis rufen

                Danke, du sprichst mir aus der Seele.
                Zuletzt geändert von Gunner; 20.07.2012, 15:07. Grund: Quote repariert...
                DSB-WSB,

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                  #9
                  Und um die Sache zu vervollständigen:

                  Hast Du Deine WBK und ist die Waffe darauf eingetragen, dann darsft Du diese (nach aktueller Rechtslage) bei Dir zu Hause in einem Tresor der Schutzstufe A oder höherwertig aufbewahren.

                  Nimm einen Tresor mit Nummernschloss, den Schlüssel müsstest Du nämlich IMMER am Mann tragen.
                  Die 50 Euro mehr sind also sehr gut investiert.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    Fass es bitte nicht als "Gemecker" auf... Nur als kleinen Hinweis, den ich mir auch an den Monitor gepinnt habe )
                    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                      #11
                      Andere waren schneller, bitte meinen revidierten Beitrag lesen, bevor alle auf mich einprügeln.

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                        #12
                        Danke, Leute, für eure Mühe!! Es ist ja tatsächlich so, dass ich von Null anfange einen mächtigen Spaß und Freue an diesem Sport zu haben!!
                        Seid gnädig mit newbies wie mir, denn das Ganze (auch die Fragerei) soll ja auch noch Spaß machen.

                        Die Grund-Idee ist genauso wie MrSheepy schreibt. Ich gehe es nur mit meinem Kumpel zum Schiessen, der die Flinte auch in seine WBK eintragen würde. ABER: Er hat keinen Platz mehr in seinen Schränken ...

                        Also wohin damit? Er und ich könnten damit leben, dass er den Schlüssel verwahrt und jedesmal die Flingte transportiert. Ist ja "nur" für ein Jahr...
                        Wärs das denn legal oder nicht?

                        Und den Tresor habe ich eben schon. Warum sollte ich mir einen neuen kaufen...? Das Ding wiegt 200-300 kg. Den kann ich nicht mal schnell transportieren.

                        Danke für eure Mühe!!
                        Zuletzt geändert von RS59; 20.07.2012, 09:55.

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                          #13
                          noch eine Frage hinterher: Muss man noch so ein Schießbuch (heisst das so?) führen und dem KVR für das Beantragen der WBK vorlegen?

                          Danke!

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                            Nimm einen Tresor mit Nummernschloss, den Schlüssel müsstest Du nämlich IMMER am Mann tragen.
                            Die 50 Euro mehr sind also sehr gut investiert.
                            Dem kann ich nur beipflichten! Ich bin froh, vor 1,5 Jahren, als ich meine WBK bekam, einen Tresor mit Zahlenschloss genommen zu haben.

                            Wobei 50 Euro Aufpreis dafür wohl nicht reichen werden. Bei meinem Modell wären es damals gut 160 Euro geworden. Da habe ich mir lieber direkt für 250 Euro einen guten B-Würfel-Tresor extra angeschafft.

                            Auf die Weise liegen alle Tresorschlüssel in meinem B-Würfel und ich muss nicht irgendwelche Schlüssel mit mir rumtragen oder auf die aufpassen, wenn ich mal das Zimmer verlasse. Auch mit den Ersatzschlüsseln oder Notschlüsseln ist das ein Problem. Die kann man ja schlecht irgendwo im Haus verstecken.

                            Wichtig bei einem extra-Tresor mit elektrischem Nummernschloss ist, dass es die Anbringung einer Batterie zur Notstromversorgung von AUSSEN ermöglicht. Sollte mal die Batterie leer sein, kann man so mittels 9V-Blockbatterie von außen den Tresor öffnen. Andere Tresore haben das nicht und liefern stattdessen einen "Notschlüssel" mit, mit dem man den Tresor mechansich öffnen kann. Da hat man dann aber wieder das Problem der Schlüsselaufbewahrung.

                            Weiterer Vorteil des kleinen extra B-Würfels: Ich kann darin überschüssige Munition der Langwaffen lagern oder mal Kurzwaffen, sofern ich mal welche beantragen würde.

                            Daher lieber gleich ganz auf die Schlüsselei verzichten und seine Ruhe haben. Die Art der Schlüsselaufbewahrung stellt darüberhinaus die Waffenbehörde äußerst zufrieden, wie ich bereits feststellen konnte.

                            Aber um zur Ursprungsfrage zurückzukommen: Die Art der Aufbewahrung wäre möglich, sofern dein Freund als einziger den Schlüssel zu dem bei dir aufgestellten Tresor hätte. Du dürftest natürlich - mangels WBK - keinen Zugriff darauf haben. Problematisch ist bei dieser Lösung aber der Transport zur Schießstätte, denn den müsste dein Freund übernehmen. Also jedesmal bei dir vorbeifahren, die Waffe holen und dann zum Schießstand fahren. Das halte ich doch für eine recht umständliche Lösung. Da kann dein Freund die Waffe auch direkt bei sich im Tresor lagern und sie dir dann von dort aus mit auf den Stand bringen.

                            Grüße und viel Spaß mit deinem neuen Hobby wünscht

                            Thomas
                            Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                              #15
                              Nein, du bekommst ja den Beduerfnisnschweis von deinem Verein. Daher muss das KVR nicht das Buechlein einsehen. :-)

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