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Bajonett am M44

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    Bajonett am M44

    Ich habe mal ne spezielle Frage.
    Da waren wir neulich mit nem kurzen Mosin M44 samt Bajo auf'n Stand. Er schoss nicht so toll. Da fiel uns ein das die ja mit ausgeklapptem Bajo eingeschossen wurden. Also ausgeklappt und das Trefferbild war doch ganz ok. Später gab es dann hitzige Gespräche wegen dem Vorgehen und es fielen gewisse Äußerungen. Jetzt, recht verunsichert, würde ich gerne wissen was da dran ist oder ob ich das irgendwo nachlesen kann. Klar klingt teilweise komisch aber ich hätte es gerne eindeutig

    1. Bajo ausklappen ist verboten da Kriegswaffe

    2. Selbst mit eingeklapptem Bajo schießen verboten. Muss ab, einige meinten sogar die Halterung selbst müsse auch entfernt werden

    Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen

    #2
    Glaube nicht an den Mist den dir die Leute da auf dem Stand erzählt haben. Beide Punkte stimmen nicht. Ich schieße selbst den 1891/30 nur mit dem russischen Präzisionslaufgewicht. Geht nicht anders. Außer ich säge den Kornschutz ab und mache ein längeres Korn drauf. Da kommt mir auf dem Stand auch keiner blöd.

    Gruß
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Ich schieße meinen kurzen Carcano auch mit ausgeklapptem Nadelbajonett.
      Eingeklappt ist die Präzision schon nach 12 Schuß mies und er schießt auch viel zu hoch.
      Beschwert hat sich noch niemand... etliche meiner Vereinskameraden sind Polizisten,Zollbeamte etc.
      Da wäre - wenn nicht erlaubt - sicher mal ein Spruch diesbezüglich gekommen

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        #4
        Ich sehe das eigentlich ähnlich aber gibt es das nicht irgendwo als Gesetz, Vorschrift oder so? So richtig Handfest halt. Mit nix in der Hand ist diese Diskussion gegen die Alten sehr schwierig. Ich vermute die hängen noch in den 1970er Jahren fest.

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          #5
          Zitat von Spurensucher78 Beitrag anzeigen
          Ich vermute die hängen noch in den 1970er Jahren fest.
          Genauso ist es. Der Passus als Repetierwaffen noch als Kriegswaffen galten ist schon lange gestrichen. Damals mussten Bajonetthalter entfernt und der Visierschieber festgeschweißt werden, damit solche "Kriegswaffen" die Kriegswaffeneigenschaft verlieren. Solche Überbleibsel findet man noch oft mit dem englischen "Djungle Carbine" No.5 MkI. (Siehe eGun Auktionen) Bei dieser Waffe ist ein neuer Bajonetthalter wegen des integrierten Mündungstrichters nicht so einfach auszutauschen.

          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #6
            Zitat von Spurensucher78 Beitrag anzeigen
            Ich sehe das eigentlich ähnlich aber gibt es das nicht irgendwo als Gesetz, Vorschrift oder so? So richtig Handfest halt. Mit nix in der Hand ist diese Diskussion gegen die Alten sehr schwierig. Ich vermute die hängen noch in den 1970er Jahren fest.
            Dreh den Spieß einfach um: Im WaffG steht nichts zum Schießen mit Bajonett.

            Man möge Dir das Gegenteil zeigen....

            Belesene Grüße
            vom Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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