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Nachweise für Sportschützenaktivität
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Bisher war das nicht nötig.
Man muss nur Regelmäßig ein Bedürfnis abgeben um einen Voreintrag zu bekommen...
Aber theoretisch müssen sie es nach 5 und 10 Jahren prüfen. Bei mir haben sie sich damals nach damaligen noch 3 Jahren einfach mein Schießbuch angesehen. Hat gereicht.Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP
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Zitat von ritoboc Beitrag anzeigenHabt Ihr schon erlebt, dass Ordnungsämter Nachweise von Sportschützen fordern, dass sie in Schützenvereinen Mitglied sind und regelmäßig an Schießveranstaltungen teilnehmen?
Mit "Schießveranstaltung" meinst Du Training oder Wettkämpfe?
Wenn sich die Waffenbehörden gemäß ihres Auftrages verhalten, sollten sie die weiter bestehende Sportschützeneigenschaft (Verbandsmitgliedschaft inkl. Trainingsaktivität) gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage regelmäßig überprüfen. Hierzu gibt es Bestätigungs-Formulare der Schießsportverbände. Schießbücher, sofern man solche führt, gehören nicht in die Hände der Waffenbehörden.
Schieß(sport)veranstaltungen sind eher das Thema, wenn es um Überkontigentwaffen geht, deren Bedürfnis auf der Wettkampfaktivität beruht. Hier scheinen einige Behörden aktuell zusätzliche Aktivität an den Tag zu legen. Ich meine von der Stuttgarter Waffenbehörde gehört zu haben.Zuletzt geändert von Weyland; 10.10.2022, 09:00.
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In den Landkreisen sind die Waffenbehörden bei den Landratsämter, jedenfalls bei uns. Ich stelle es mir aber als Mammutaufgabe vor, wenn die alle paar Jahre sämtliche Sportschützen und vielleicht auch Jäger auf ihre Schießtätigkeit hin überprüfen wollen/müssen. Dafür sind sie personell sicher nicht bemessen.
Mit Schießen oder Schießveranstaltungen ist in erster Linie die mehr oder weniger regelmäßige Teilnahme am Training gemeint, da alle in Vereinen Organisierten wohl nicht an Rundenwettkämpfen und ähnlichem teilnehmen.
Weiter stellt sich die Frage, ob es nicht auch genügt, auf Schießständen - ebenso mehr oder regelmäßig - zu üben. Oder muss man obligatorisch im Verein organisiert sein?
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Mit dem neuen WaffG kam u. A. auch die Vereinspflich tfür Sportschützen.
Rein rechtlich bertrachtet wird der Nachweis über die regelmäßigen Schießen/Trainings/Wettkämpfe durch den Vereinsvorstand erbracht.
Dieser teilt der zuständigen Behörde nach Prüfung seiner Unterlagen (Schießbücher/Standbücher/Teilnehmerlisten o.Ä.) lediglich mit, dass der Schütze Mitglied in dem Verein ist und das Schießen regelmäßig ausübt. Ein Anrecht auf Einblick in die persönlichen Schießbücher ergibt sich aus dem WaffG nicht. Manche Behörden schießen da gern über das Ziel hinaus.
Vgl hierzu WaffG ³14 (4) :
(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
auskunftfreudige Grüße
vom GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Danke für die ausführliche Info. Es stellt sich mir nur noch die Frage, was die Folge von § 14, Abs. 4 ist oder auf gut deutsch, wie oft die "... Prüfung des Bedürfnisses ..." durchzuführen ist. Ist das vielleicht ein einmaliger Vorgang? Wird diese Prüfung den zuständigen Behörden regelmäßig auferlegt? Wäre ein Wahnsinnsbürokratieaufwand, aber würde mich in diesem "waffenfreundlichen" Land auch nicht wundern.
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Zitat von ritoboc Beitrag anzeigenIch stelle es mir aber als Mammutaufgabe vor, wenn die alle paar Jahre sämtliche Sportschützen und vielleicht auch Jäger auf ihre Schießtätigkeit hin überprüfen wollen/müssen. Dafür sind sie personell sicher nicht bemessen.
Jäger sind nicht betroffen; bei ihnen gilt meines Wissens des Lösen des Jahresjagdscheines als Grundlage des Bedürfnisses.
Also verbleiben die Sportschützen. EDV-gestützt sollte es kein Problem sein, jeden Sportschützen, der erlaubnispflichtige Waffen besitzt (die anderen sind nicht betroffen), alle zwei 24 Monate anzuschreiben und um die Bescheinigung zu bitten. Das passiert ja nicht an einem Tag, sondern über zwei Jahre verteilt.
Ich sehe den Engpaß eher bei den Schießsportverbänden und -vereinen, die oft in der Digitalisierung weit hintenan sind und die Sache vielfach händisch (durch Ehrenamtliche) erledigen müssen. Unser Verein hat über 400 Mitglieder, d.h. da wären im Schnitt 4 Bescheinigungen pro Woche auszustellen.
Zitat von ritoboc Beitrag anzeigenMit Schießen oder Schießveranstaltungen ist in erster Linie die mehr oder weniger regelmäßige Teilnahme am Training gemeint, da alle in Vereinen Organisierten wohl nicht an Rundenwettkämpfen und ähnlichem teilnehmen.
Weiter stellt sich die Frage, ob es nicht auch genügt, auf Schießständen - ebenso mehr oder regelmäßig - zu üben. Oder muss man obligatorisch im Verein organisiert sein?
Die Sportschützeneigenschaft ist regelmäßig an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband gebunden (Ausnahmen sind sehr, sehr selten).
Diese Verbände sind rechtlich auch wieder eingetragene Vereine, haben überwiegend Schießsportvereine als Mitglieder und in geringem Umfang auch einzelne Sportschützen als Direktmitglieder.
Insoweit ist eine Einzelmitgliedschaft in einem Schießsportverband und die ausschließliche Nutzung kommerzieller Schießstände ohne Vereinsmitgliedschaft möglich, wenn auch nicht überall und in jedem Verband.
Die Schießsportvereine erfüllen aber wichtige Aufgaben:- Betrieb der Mehrzahl der Schießstände in Deutschland
- Aus- und Weiterbildung der Mitglieder, mehr oder weniger formell organisiert
- Weiterentwicklung des Schießsportes
- Organisation von Schießsportveranstaltungen
- Brauchtum und Geselligkeit
- ...
Man muß sich selbst um den ganzen Papierkram kümmern, Nachweis der schießsportlichen Aktivität, kommerzielle Stände vorbuchen (teurer als Vereinsstände), Infos über Schießsportveranstaltungen bekommen, Aus- und Weiterbildung selbst organisieren, ...
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