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Frage zum Sachkundenachweis

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    Frage zum Sachkundenachweis

    Hi,

    ich hätte mal eine Frage zum Sachkundenachweis. Muss ich diesen meinem
    Schießsportverband vorzeigen oder langt es wenn ich ihn einfach habe? Ich frage deshalb weil es mir um das spätere Bedürfnis geht, dass mir der Verband dann erteilen kann. Wenn ich schonmal dran bin hätte ich noch eine andere Frage. Wie genau beantragt man später beim Schießsportverband ein Bedürfnis?

    Gruß David

    #2
    Moin

    Die Sachkunde weißt Du bei der Behörde nach. Den Verband interessiert das nicht (in Hessen zumindest).
    Den Bedürfnisnachweis beantragt (in Hessen, beim DSB und BDS) der Verein beim Verband.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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      #3
      Bei der Prüfung war jemand von der Stadtverwaltung da, der dann auch sein Siegel auf die bescheinigung mit drauf gemacht hat. Die Behörde sollte dann doch kenntnis davon haben, dass ich Sachkundig bin? Weist Du wie das speziell für Rheinland Pfalz ausschaut? Ich habe zwar vieles gelernt wärend dem Lehrgang aber nicht das

      Gruß David

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        #4
        Bei deinem WBK-Antrag musst du ausfüllen, ob und wie du Sachkundig bist. Und dort als Anhang auch eine Kopie deines Sachkundenachweises beifügen.

        Ansonsten interessiert das keinen mehr, den brauchst du wirklich nur einmalig bei den WBK-Anträgen. Denn ohne Sachkunde, bekommst du auch keine WBK ausgestellt.

        Gruß
        Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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          #5
          Gut, dann genügt mir das als antwort

          Gruß David

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            #6
            Sorry,
            ich denke, daß hängt im Wesentlichen von Deinem Vereinsvorstand ab.
            Bei uns wird kein Antrag bearbeitet, wenn der Antragsteller dem Verband seine Sachkunde nicht nachgewiesen hat.

            Wo soll aber das Problem sein, eine Kopie des Sachkundenachweises dem Antrag auf Bescheinigung des Bedürfnisses beizufügen?

            Die Bedürfnisbescheinigung beantragst Du zunächst bei Deinem Verein, Dein Vorsitzender sollte Dir genau erklären können, wie das in Eurem Verband abläuft.
            Je nach Geltungswahn der Verbandsoberen gibt es da die unterschiedlichsten Anforderungen, welche vom Antragsteller zu erfüllen sind.
            Dies ist einerseits die Verbandszugehörigkeit (Zeitspanne), zum anderen der Nachweis regelmäßigen Trainings, das je nach Verband sogar auf einzelne Disziplinen abziehlen kann, usw. usf.

            antragsbearbeitend grüßt
            der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Ich werde am besten mal im Verein nachfragen wie das bei der DSU von statten geht

              Gruß David

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                #8
                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

                Wo soll aber das Problem sein, eine Kopie des Sachkundenachweises dem Antrag auf Bescheinigung des Bedürfnisses beizufügen?
                Moin

                Altlasten wie ich haben zum Beispiel das Problem, die Sachkunde zu einer Zeit gemacht zu haben, als es dafür noch keine schriftlichen Nachweise gab, bzw. keine ausgehändigt wurden.
                Solche Leute, wie ich, werden dann z.B. weder von dem Verband, noch von der Behörde nach der Sachkunde gefragt.
                Die schauen nach, ob in der Vergangenheit schon etwas erteilt wurde, und gut ist. Zugegebenermaßen habe ich diesen Umstand bei meinem Rat nicht beherzigt.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  Hallo Stefan,

                  ich ging schließlich davon aus, das David "Ersttäter" ist.
                  Die Problematik mit Altgedienten ist mir wohl bekannt. Ich mußte für einen "alten Kameraden" die Bestätigung der Polizei einholen, daß sein Zeitsoldaten-Vorleben seinerzeit der Behörde als Sachkundenachweis genügte, bevor unser Bundesbeauftragter die Anträge dieses Kameraden bearbeitete.
                  Die Polizei fragte mich natürlich, ob wir noch alle auf dem Zaun hätten, denn er war ja bereits WBK-Inhaber........

                  Es gibt eben solche und solche Vorstände.

                  sachkundige grüßt
                  Gunny
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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