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Es nervt einfach bei einer technischen Frage immer eine rechtliche Belehrung zu bekommen.
Der Paragraph 6 AWaffV ist nicht Owi bewertet, zu mindestens nicht im dafür zuständigen paragraph 34.
Zweitens woher wollt ihr dies wissen was ich darf rechtlich und was nicht.
Und ja genau, weil es ein öffentliches Forum ist werde ich nicht jedem hier auf die Nase binden was ich darf und was nicht.
So nun zur eigentlichen frage:
Das Video sieht ja recht gut aus, aber wie pflegt man so ein Teil grad im bezug auf Graphit?!?
Die Innenteile werden damit geschmiert, die Originalen von Beta laufen im Dauergebrauch schon so lala, von den Kopien würde ich Abstand nehmen!
Hab die Originale für mein SIG und mein AR!
Also schraubt man an der Frontseite die beiden Deckel auf und schmiert das mit dem Graphit.
Hatte die Info dass man nicht die vollen 100 rein Pressen soll.
Da käme es bei der Zuführung zu Störungen.
Patronensalat.
escofear,
habe die Dinger damals in meine Waka bekommen und es war ein Hype, der sich aber nach einigen Schießen verflüchtigte, da die Dinger pflegeintensiv sind und vernünftiger Handhabung bedürfen!
Du hast Recht, man sollte sie nicht ganz voll laden.
Ich selber nehme meine privaten Betas auch nur manchmal mit, meistens weil sie jemand in Action sehen will!
Also heute kam das gute Stück.
Auf den ersten Blick auch recht ordentlich verarbeitet.
Bei ersten Tests, ohne scharfen Schuß, war ich sehr zufrieden.
Es passen 100 Patronen rein und die Ladehilfe arbeitet sauber.
Bis jetzt klappert auch nix beim einführen in den Magazinschacht,
werde dies aber nochmal an verschiedenen Modellen ausprobieren.
Werde nach dem schießen mal paar Bilder vom zerlegen machen, vieleicht fällt dem einen oder anderen dann doch noch etwas zur Wartung ein.
An dkp3011:Wo wäre denn da dass größere Problem?!?
Lege mir dein Wissen offen und untermauere es mit Fakten!!!!
Eine höhere Magazinkapazität ist vom Schießsport ausgeschlossen,nicht mehr und nicht weniger!!!
Ohne Strafvorschrift gehts in dem Land nunmal nicht
Du meinst, Deine Sportwaffe (unterstellt Du bist "nur" SpoSchü), kannst Du einfach so für bedürfnisfremde Zwecke benutzen? Zum Beispiel § 5 abs. 1 nr. 2 waffg wegen des missbräuchlichen und/oder leichtfertigen Gebrauchs von Waffen.
Wer sich in Geheimnisse krämt der brauch andere nicht dumm von der Seite anlutschen wenn sie einen auf rechtliche Einschränkungen hinweisen, ist ganz einfach.
Wer sich in Geheimnisse krämt der brauch andere nicht dumm von der Seite anlutschen wenn sie einen auf rechtliche Einschränkungen hinweisen, ist ganz einfach.
Gruß Ole
escofear hat in seinem ersten Beitrag eine einfache Frage gestellt, von Geheimniskrämerie keine Spur.
Meine Meinung dazu ist:
Wenn ich zu einer gestellten Frage nichts Vernünftiges beisteuern kann, dann halte ich meinen Mund.
Was geht es mich oder jemand anderen was er damit vorhat ?
Ich kenne seine Möglichkeiten nicht und daher muß ich ihn auch nicht belehren.
Er ist höchstwahrscheinlich sachkundig und daher wird er das schon alles wissen.
Er hat aber die Aussage getätigt die Gesetze seien ihm bekannt aber egal und das berechtigt schon einer Frage mit dessen Antwort er nicht so recht rausrücken will, siehe hier:
Und ja genau, weil es ein öffentliches Forum ist werde ich nicht jedem hier auf die Nase binden was ich darf und was nicht.
Alleine schon die Aussage "für dienstliche Zwecke" hätte diese Diskussion gar nicht erst aufkommen lassen....Und was ich frage oder auch nicht überlass mir.
ch kenne seine Möglichkeiten nicht und daher muß ich ihn auch nicht belehren.
Er ist höchstwahrscheinlich sachkundig und daher wird er das schon alles wissen.
Musst Du nicht. Im Sinne der Forenhygiene sollte man jedoch darauf achten, was man so schreibt, fragt und was man so antwortet. Ansonsten ist es nicht mehr WO, welches man in der IMK zitiert, sondern Waffen-Welt.
Du meinst, Deine Sportwaffe (unterstellt Du bist "nur" SpoSchü), kannst Du einfach so für bedürfnisfremde Zwecke benutzen? Zum Beispiel § 5 abs. 1 nr. 2 waffg wegen des missbräuchlichen und/oder leichtfertigen Gebrauchs von Waffen.
Was heißt denn missbräuchlich? Ich verwende meine Jagdwaffen auch "missbräuchlich" zum Sportschießen, man sollte nicht alles extremer auslegen als man muss. Ich denke mit missbräuchlich und leichtfertig ist was anderes gemeint als das verwenden eines großen Magazins.
Ich denke mit missbräuchlich und leichtfertig ist was anderes gemeint als das verwenden eines großen Magazins.
Stimmt, damit ist auch etwas anderes gemeint. Aber das hindert Sachbearbeiter nicht daran, das einfach mal als Begründung für den Widerruf heranzuziehen. Und wenn man dagegen klagt, muss man plötzlich dem Gericht erklären warum man ein 100rd-Drum benutzt. Das geht sicher gut.
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