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    Fragen zum Verband

    Hallo Zusammen,

    bin neu hier, komme aus Bayern und heiß Flo

    Ich hab eine Frage.

    Ich bin seit 2002 Mitglied beim Schützenverein (nur Luftgewehre und Pistolen) und dadurch auch ein Mitglied beim BSSB.

    Ich habe die Waffensachkunde bestanden und führe auch ein Schießbuch, sprich ich schieße aktuell Großkaliber als Gastschütze.

    Jetzt habe ich einen Verein gefunden, die auch noch eine Abteilung Großkaliber neben den Luftgewehren haben, diese sind auch Mitglied beim BSSB, wenn ich jetzt bei denen beitrete, zählen für eine WBK die Jahre von 2002 an oder werde ich nochmals komplett neu geführt?

    Sprich muss ich nochmal 1 Jahr warten oder ist für mich diese Frist hinfällig?

    Danke schon mal

    Gruß

    #2
    Also ich denke NICHT das die Jahre von früher (2002) zählen. Es geht def. um mind. 12X hintereinander 1X pro Monat zu trainieren oder 18X auf 12 Monate verteilt zu trainieren. Ich denke so ist das wenn das Deine Frage zum Bedürfnissnachweis einer WBK war. Das gilt aber auch für Gastschützen-Training denke ich mal wenn man dies mit dem Schießbuch nachweisen kann. Du brauchst aber eine Befürwortung eines Vereinspräsidenten. Und deswegen wohl auch einen festen Verein. Ich weiß nun nicht ob der auch dann gewillt ist Deine Gastschützeneinsätze andernorts zu mitbefürworten, auch wenn sie in "Deinem" Schießbuch eingetragen und von der Schießstandaufsicht unterzeichnet sind.

    Allerdings ist es sicher insgesamt kein Nachteil wenn Du schon solange ein Verbandsmitglied bist.
    Zuletzt geändert von akrisios; 31.08.2016, 16:21.
    Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"

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      #3
      wenn du schon seit 2002 ununterbrochen in einem verein bzw. verband bist brauchst du eigentlich nur deinen nachweis über die 12/18er regel und einen der dir das bedürfniss ausstellt.korrigiert mich wenn ich falsch liege.
      meines wissen für eine wbk min. 12 monate verein,12/18,und bedürfnis vom verein/verband.beim meinem verband wird soagr die zeit in einem anderen verband mit anerkannt bei den 12 monaten.

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        #4
        Ja, wie du es schilderst ist es richtig. Kleiner Zusatz: es muss mit erlaubnispflichtigen Waffen...

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          #5
          Ich meine: Manche Verbände haben eine "Übergangsregel". Sprich: trittst du in den BdMP ein, wird dir nicht sofort ein Bedürfnis bescheinigt sondern erst nach 3 Monaten.

          Zumindest wurde mir dies so kommuniziert.

          Evtl. hast du also diese kleine Übergangsfrist .. aber 3 Monate sind ja nicht so schlimm.

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            #6
            Es muss -beim BSSB- der Schützenmeister des neuen Vereins mitspielen.
            Er übernimmt die Verantwortung das der Bedürfnisantrag und sämtliche aufgeführten Daten korrekt sind. Sei es die Termine, das auch mit den genannten Waffen und nach BSSB-Disziplin geschossen wurde und das alles so auch in den Büchern/Kladden drinnen steht.

            Wenn man nun immer oder überwiegend als Gastschütze bei eben diesem Verein geschossen hat, wo man jetzt eintritt,
            dann ist das weniger ein Problem. Evtl. bekommt man sogar die 12/18 dann auch nur mit Terminen des neuen Vereins zusammen und braucht sonst keine auf anderen Schießstätten anrechnen.
            Dann kann man das ja schnell auf Richtigkeit nachprüfen. Und die kennen einen dann auch schon.

            Wenn sich das allerdings aus verschiedensten Vereinen/Schießständen zusammensetzt - evtl. noch aus verschiedensten Verbänden, dann wirds schwierig. Ob da Dein neuer Schützenmeister Lust darauf hat - entweder ein Wagnis einzugehen oder das allesamt nachzuprüfen?

            Das kann funktionieren aber es kann genauso gut sein,
            das er sagt: 12/18 von Beginn an.

            Auf die Verbandszugehörigkeit brauchst Du dann nicht mehr warten, auch bei einem Erstvereinswechsel - das wird Dir vom BSSB aus alles angerechnet. In der Regel entfallen auch Probezeiten in den Vereinen etc. wenn man schon organisiert ist. Da hat man automatisch einen Vertrauensbonus.

            Bei uns z.B. würdest Du mutmaßlich mal zwei, drei Monate noch schießen müssen - wenn alles passt, würde der Schützenmeister Deine neun,zehn Monate lt. Deinem Schießbuch sporadisch prüfen und sich mit den Vereinen kurzschließen und wenn der Erstvereinswechsel gelaufen ist ... ich denke, dann würde das zum BSSB gesendet werden. Also sofort - würde es bei meinem Verein wahrscheinlich nicht laufen - aber man hätte innerhalb eines Viertel Jahres die WBKs.

            Das ganze Beispiel rein für den BSSB - bei anderen Verbänden, gerade jene wo Einzelmitgliedschaften möglich sind, mag das ganz anders aussehen.
            Zuletzt geändert von Classic_911; 02.09.2016, 14:27.

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