Gestern, knapp 8 Monate nachdem ich meinen Wbk Antrag abgegeben hatte, habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und gesagt bekommen das er meinen Wbk Antrag ablehnen wird.
Zum Hergang: 3 Monate nach Antragsabgabe rief ich das erste mal an und dort sagte mir der Sb das es noch dauert und ob denn die Polizei schon bei mir war die Waffenschränke anschauen? Ich sagte nein und verwies ihn darauf das ich ja Bilder und Rechnung mit abgegeben hatte. Er sagte mir das kann ich auch beim Nachbarn fotografiert haben.
Nun wartete ich wieder 2 Monate aber keine Polizei kam und ich rief wieder an wann denn die Polizei mal kommt?
Da fragte mich der Sb wie ich darauf komme, die kommen nicht, ich hab ja Bilder und Rechnung mit abgegeben das reicht ihm.
Die Registerauszüge waren nach knapp 6 Monate auch endlich da und da sagte er mir alles ok und las mir aus meinem Zentralregister vor wo er eine Trunkenheitsfahrt 2003 sowie Diebstahl im Jahr 2000 erwähnte sowie ein eingestelltes Verfahren wegen Tankbetruges von 2014 (Eingestellt deswegen weil ich verwechselt wurde und eine andere Person als Täter ermittelt wurde). Alles nicht so schön, aber lange her und auch er habe Gesetze an die er sich halten müsse, aber ich müsste das Bedürfnis nochmal neu ausfüllen und abstempeln lassen da der Sachbearbeiter vom Dachverband SVBB mit anderer Kullifarbe hinter meinen Disziplinnummern „gem. DSB“ schrieb. Er könne mir aber die gelbe Wbk schon mal zuschicken, was ich nicht verstand, da die Langwaffe mit auf dem Bedürfnis stand ! Also gut, ich wieder das Bedürfnis neu ausgefüllt, alles nach Berlin geschickt und gewartet. Der Sb vom Dachverband fand das auch etwas verwirrend da es nur ein Vermerk seinerseits war und überhaupt nichts mit dem Bedürfnis an sich zu tun hatte. Ich schickte dann alles wieder per Einschreiben zur Waffenbehörde und rief nach 4 Wochen wieder an ob meine Post überhaupt angekommen wäre? Der Sb meinte alles angekommen und so gefällt ihm das besser und in ein paar Tagen schicke er mir alles zu. Wiederum nach 4 Wochen, also gestern rief ich wieder an und fragte ob die Post verloren gegangen ist oder sonst noch irgendwas fehlt? Da sagte er mir wie oben schon erwähnt, das er meinen Antrag ablehnen werde mit der Begründung der Delikte von vor 12 bzw 15 Jahren. Ich fragte ihm wie das sein kann? Schliesslich habe ich vor 3 Jahren von seiner Kollegin einen kleinen Waffenschein bekommen wo mir die Sachbearbeiterin selber sagte ich bin waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet. Da meinte er plötzlich den kleinen WS müsse er mir denn natürlich auch wieder entziehen da das eingestellte Verfahren von 2014 Gewicht hat und eine Einstellung nicht meine Unschuld beweist. Wie bitte? Wenn ich mich nie zu der Sache polizeilich äußern musste, da nie eine Vorladung kam sondern nur ein Brief von der Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt da anderer Täter ermittelt, bin ich trotzdem noch mitschuldig im Sinne des WaffG oder wie soll ich das verstehen?? Er meinte dann naja er schickt mir jetzt die Ablehnung vom Wbk Antrag und den kleinen WS kann ich ja noch behalten. Wie soll das denn gehen? Seinen kl. WS kann er denn aber auch gern wieder haben weil den hatte ich nur gemacht um mich überprüfen zu lassen und entweder bin ich nun zuverlässig oder nicht!? Ich bin keiner der mit einer SSW rum rennen muss.
Also ehrlich, ich bin jetzt gar nicht mal so wahnsinnig sauer über die Ablehnung, auch wenn es mich ärgert weil ne Menge Zeit und Geld dahinter steckt, sondern vielmehr über die Vorgehensweise der Behörde!
Es ist einfach mal unterste Schublade wie dort mit einem umgegangen wird und wie das Gesetz gestreckt und gebeugt wird so wie scheinbar jeder Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat.
Meine Frage nun an euch, die sicherlich mehr Ahnung haben wie ich. Darf die Behörde so vorgehen bzw. haben die Sb bei der Behörde so einen weiten Ermessensspielraum oder ist es einfach nur Willkür??
Und ist denn der Sachbearbeiterin vor 3 Jahren ein Fehler unterlaufen, da ich ja jetzt, 3 Jahre später in denen ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe plötzlich unzuverlässig sein soll? Dann sollen sie doch gleich sagen jeder der damals mal was verbockt hat kriegt nie eine Wbk und dann kann sich das Gesetz die Angaben mit den 5 bzw. 10 Jahresfristen sparen. Das verwirrt dem Normalbürger ja nur.!
Lohnt es sich Einspruch einzulegen bzw. einen Anwalt zu nehmen? Er sagte auch gleich wenn mir was nicht passt solle ich mir doch einen Anwalt des Vertrauens suchen dann wird auf anderer Ebene nochmal entschieden. Diese Aussage sagt mir doch aber schon das das nichts bringen wird oder? Da hackt doch eine Krähe nicht der anderen das Auge aus.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Gruß Norbert
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