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Waffenschrank in unbewohntem Haus ?

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    Waffenschrank in unbewohntem Haus ?

    Guten Morgen Leute !


    Ich möchte mir einen Waffenschrank zulegen.

    Allerdings befinde ich mich momentan in folgender Situation:


    Ich wohne momentan in einem Haus, das unserer Familie gehört.
    Geplant ist, dass ich in ca. 2 Jahren in ein anderes Haus (mein eigenes) ziehe.

    Ich möchte den Waffenschrank, den ich mir jetzt demnächst zulege, eigentlich direkt in mein eigenes Haus stellen.

    Zur Erklärung: Das Haus ist kein Rohbau, sondern ein fertiges Haus in dem zur Zeit niemand wohnt.

    Und ich denke, genau da liegt der Haken. Darf ich einen Waffenschrank in einem unbewohnten Haus aufstellen ?

    #2
    Ich erlaube mir den freundlichen Hinweis auf Frollein Google.

    Nichtsdestotrotz: § 13 Abs. 6 der AWaffV: "(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen."

    Der letzte Satz ist nicht ganz unwichtig. Grundsätzlich darfst du das, aber die Behörde kann im guten ("Hömma, B-Schrank reicht für nen KK-Einzellader und Opas 98er") wie im schlechten ("WAAAAS???? Eine Kriegswaffe und eine nahezu nicht zu identifizier- und ortbare Waffe? Ja, also, da müssen wir erst mal prüfen, in welcher Gegend Sie das aufstellen wollen, Hier ist der Passierschein A38, füllen'se schon mal aus und senden uns den ockerfarbenen Durchschlag mit der beglaubigten Kopie des Kaufbelegs Ihres Waffenschranks zu.") intervenieren.

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      #3
      Ein Asterix Fan !


      Vielen Dank erstmal dass du mir das rausgeschrieben hast.


      Aber was heißt denn "... nur bis zu 3 Langwaffen " ?

      Ich möchte mir (momentan) nicht mehr als EINE Kurzwaffe zulegen.

      Widerstandsgrad I ist sowieso klar. Was anderes möchte ich mir gar nicht anschaffen.

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        #4
        Na das heißt, dass du in einem dauerhaft unbewohnten Gebäude nur 1-3 Gewehre aufbewahren darfst, aber keine Kurzwaffe. Zwar kann die Behörde, wie Flachländer schon schrieb, auf Antrag auch was anderes genehmigen, aber das liegt eben im Ermessen deiner zuständigen Behörde.

        Falls du dir noch keinen Stufe 1er rausgesucht hast und es nur ein kleiner für Kurzwaffen werden soll, kann ich den DSP Earth EN1 40 EL empfehlen. Der ist eigentlich ein Toscana 40 der Firma Rottner (UVP 670 €), aber über deren Partner Comsafe vertrieben und deutlich günstiger (375-400 €). Wen es nicht stört, dass außen statt "Rottner" "Comsafe" steht, der kann einen Comsafe für günstiger Geld nehmen. Die Oberfläche ist halt nicht lackiert, sondern anthrazit Pulverbeschichtet (?). Und dank Elektronikschloss fällt die nervige Schlüsselei und sichere Aufbewahrung der Erstzschlüssel weg. Später angeschaffte Tresore kannst du mit so einer Lösung dann als günstigere Doppelbart-Ausführung nehmen und deren Schlüssel bequem im 1er lagern.


        Grüße

        Thomas
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #5
          Also, wenn es "nur" eine KW sein soll, dann ist der logistische Rödel, den Tresor hinterher woanders hin zu transportieren, ja eher überschaubar. So ein Würfelchen findet immer einen Platz und kann mit den meisten PKW hinterher an den finalen Siedlungsort verbracht werden.

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            #6
            Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
            Also, wenn es "nur" eine KW sein soll, dann ist der logistische Rödel, den Tresor hinterher woanders hin zu transportieren, ja eher überschaubar. So ein Würfelchen findet immer einen Platz und kann mit den meisten PKW hinterher an den finalen Siedlungsort verbracht werden.


            Genau hier ist der Haken.

            Ich möchte mir MOMENTAN nur eine Kurzwaffe zulegen, weil ich noch gar nichts anderes darf ( Ich bin erst vor ein paar Tagen in den BDS eingetreten).

            Nächstes Jahr um diese Zeit kommen dann eben Langwaffen dazu und selbstverständlich sollte der Waffenschrank dafür dann auch schon passen.

            Deshalb ja auch das Problem mit dem " nur 1x aufstellen wollen ".

            Aber dann hat es sich ja offensichtlich erledigt. Wenn ich KEINE Kurzwaffe in dem Schrank in einem UNBEWOHNTEN Haus aufbewahren darf, dann muss ich in Gottes Namen eben 2x aufstellen.

            Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank !

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              #7
              Das würde ich dann ganz pragmatisch machen:

              Beim renovieren(?) von Deinem neuen Haus vorab den gewünschten großen Waffenschrank installieren lassen
              (danach Treppen, Boden des Flures etc. - was halt bei so einem Trumm danach kaputt gehen könnte) ...

              und jetzt vorab einen günstigen A-Schrank und einen günstigen B-Schrank. Einmal mit Munitionsfach. Alles bis ca. 50/60 kg.
              So leichte Schränke bekommt man via Kleinanzeigen nach dem Umzug mit minimalen Verlusten sehr schnell wieder los, die sind gesucht.
              Und in zwei Jahren alles in Deinen großen Schrank, der bereits im fertigen Haus steht, reinräumen.

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                #8
                Zitat von Classic_911 Beitrag anzeigen
                [...]
                Du hast "Waffenraum" falsch geschrieben

                Nochmal für den Threadstarter:

                Zitat von Der Gesetzgeber
                Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
                Heißt: Die Behörde kann auch die Art der Waffe bestimmen, abweichend vom Gesetzestext also auch eine KW zulassen. Halte ich persönlich für unwahrscheinlich, aber gesetzlicher Spielraum wäre da.

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                  #9
                  Zitat von Zamjin Beitrag anzeigen

                  Ich möchte mir MOMENTAN nur eine Kurzwaffe zulegen, weil ich noch gar nichts anderes darf ( Ich bin erst vor ein paar Tagen in den BDS eingetreten)
                  Du bist aber schon seit mindestens einem Jahr in einem anderen Verband oder? Denn wenn du generell erst vor ein paar Tagen mit dem Schießsport angefangen hast, hat sich das ganze für die nächsten 12 Monate sowieso erst mal erledigt.
                  Ich verstehe ehrlich gesagt deine Aussage nicht. Du darfst dir nichts anderes als eine Kurzwaffe zulegen? Sobald man alle Kriterien für die WBK erfüllt ist es doch herzlich egal ob man als erstes eine Kurz- oder Langwaffe erwirbt.

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                    #10
                    Wenn der Einzug ins neue Eigenheim in absehbarer Zeit stattfindet, könnte man die KW bis dahin ggf. im Verein lagern? Also falls die Behörde die Lagerung der KW dort nicht erlaubt. Und in das neue Haus kommen dann schonmal passende Aufbewahrungsmöglichkeiten für zukünftige Anschaffungen (LW) und die KW zieht erst mit Dir dort ein.
                    "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
                    - Gregory Bateson (1904-1980)

                    "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
                    - Karl Marx (1818-1883)

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                      #11
                      Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
                      Wenn der Einzug ins neue Eigenheim in absehbarer Zeit stattfindet, könnte man die KW bis dahin ggf. im Verein lagern? [...]
                      Vereinsheime sind ebenfalls "nicht dauerhaft bewohnte Gebäude" womit also quasi keine Lösung herbeigeführt wird.

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                        #12
                        Wenn es dem Verein aber gestattet ist, Kurzwaffen in den entsprechenden Tresoren in entsprechenden Räumen aufzubewahren, dann dürfte das kein Problem darstellen, wenn abgesprochen.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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