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    #31
    Wohl kaum

    Die bekannte Fälle haben halt in Luxemburg oder Niederlanden eingekauft und selbst verbracht

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      #32
      Und das ist beim Eintrag nicht aufgefallen?! Bzw. wer ist dann an der Illegalität der Waffe schuld?

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        #33
        Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
        Wohl kaum
        Wieso? Woher willst Du wissen, daß die keine Genehmigung haben?

        Die bekannte Fälle haben halt in Luxemburg oder Niederlanden eingekauft und selbst verbracht
        Und wenn es so war benötigten diese privaten Importeuere eine Einfuhrgenehmigung (wenn wir mal unterstellen, daß es alles legal gelaufen ist). Die wird nicht "einfach so" erteilt sondern zuvor vom BKA abgenickt bzw. nicht-blockiert. Wenn an dieser Stelle keine falschen Angaben gemacht werden, dann ist alles, was durch diesen Filter - mit welchen Auflagen und Ausnahmegenehmigungen auch immer - gelangt legal. Und bei falschen Angaben passen die Angaben der späteren Eintragung nicht zur Erlaubnis - immerhin dieselbe Behörde, die auch die Einfuhrerlaubnis erteilt. Und auch beim Zoll würde auffallen, wenn die Einfuhrgenehmigung nicht zur Waffe paßt. Summa summarum: Gerade wenn "aktuell" selbst eingeführt wurde spricht eine Eintragung für legalen Erwerb etc. Das mag natürlich früher anders gewesen sein, ich kenne weder die frühere/alte Rechtslage noch Praxis.

        btw: Darf ich nochmal den bloßen Text des Herstellers der MS .223 erbitten?

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          #34
          Der Verbringer (in der Regel bei Einzelimporten ein Privatmann) ist haftbar.
          Die Verbringungserlaubnisse sind mangelhaft vom Antragsteller ausgefüllt (z.B. Selbstladebuechse FN für ein Semi FN-FAL).
          Früher wurde das von der Genehmigungsbehörde alleine gemacht, ohne Zutun des BKAs.
          Natürlich ist man selber haftbar d.h. das Ding wird in der Regel eingezogen oder man kann es wieder ins Ausland verbringen (wenn man Glück hat).
          Man kann noch froh sein, da es sich in der Regel um KWKG-Waffen ohne Genehmigung handelt!
          Normalerweise Mindeststrafandrohung: 1 Jahr ohne Bewährung!

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            #35
            Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
            Der Verbringer (in der Regel bei Einzelimporten ein Privatmann) ist haftbar.
            Die Verbringungserlaubnisse sind mangelhaft vom Antragsteller ausgefüllt (z.B. Selbstladebuechse FN für ein Semi FN-FAL).
            Früher wurde das von der Genehmigungsbehörde alleine gemacht, ohne Zutun des BKAs.
            Ich kenne nur die Praxis meiner WaffBeh. aber die würde einen solchen Antrag ohne genaueste Bezeichnung der Waffe nicht akzeptieren. Vermutlich schon deswegen, weil auch das BKA dies nicht akzeptieren würde.

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              #36
              Wie schon geschrieben, das BKA hat die wohl früher nicht kontrolliert.
              Die wurden vom Sachbearbeiter nur unterschrieben und abgestempelt!
              Da konnte so etwas wohl durchrutschen!
              Böse nur wenn so ein Teil irgendwo auftaucht!

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                #37
                Holla, das hört sich hier ja an wie früher in einer Patenrechtsvorlesung :-)
                Zurück zum schönen FAMAS.
                Ich habe die selbst noch viel damals bei der D/F Brig geschossen, und das mit der Störanfälligkeit kann ich bestätigen - besonders mit der französischen Munition. (Als Leiter durfte ich dann oft die Störungen beseitigen). WENN sie aber funktioniert hat, dann war das ne Lust - Waldkampfbahn jumm,jumm

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                  #38
                  Liegt, wie viele andere BullPub-Waffen auch, sehr gut im Anschlag!!!!!

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                    #39
                    Um den alten Tread noch mal hochzuholen,
                    wie sieht es den bei der Semi FAMAS Version in .222 aus?
                    Sind da Lauf und Verschlußkopf aus ziviler Produktion???
                    Die müssten doch in BE und FR noch viel häufiger rumschwirren???

                    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                    Ich hab ein Schriftstück von MAS, in dem sie stolz bestätigen, das auch die zivilen in .223 natürlich die " hochwertigen" Militärbauteile Lauf und Verschluss nutzen.

                    Dieses Schriftstück har auch das BKA und das BMWi

                    Damit war für uns der Importversuch beendet!

                    Aber wenn du klagen willst, zu es.

                    Klage uns den 6er weg, dann sind wir dir alle dankbar.

                    Aber solange es so ist finde ich es gefährlich, Leute zu verleiten irgendwas zu tun....

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                      #40
                      Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
                      Um den alten Tread noch mal hochzuholen,
                      wie sieht es den bei der Semi FAMAS Version in .222 aus?
                      Sind da Lauf und Verschlußkopf aus ziviler Produktion???
                      Die müssten doch in BE und FR noch viel häufiger rumschwirren???
                      Um den alten Fred hochholend weiterzuführen:
                      Es dürfte wohl nicht sehr wagemutig sein zu behaupten, daß Lauf und Verschluß der .222 allenfalls als Rohlinge aus einer gemeinsamen Fertigung mit F1-Teilen stammen können. Ein Umarbeiten von fertigen 5.56-F1-Teilen in .222-Teile dürfte wohl allenfalls theoretisch möglich, praktisch ausgeschlossen sein. Folglich handelt es sich bei .222-Teilen nicht um solche, die für Kriegswaffen hergestellt, für diese bestimmt oder für diese geeignet sind. davon abgesehen ist der .222-Lauf auch deutlich länger (häßlich) als der F1-Lauf.

                      Aber noch immer geistert da das von Matthias Horner kolportierte Zitat herum, daß GIAT angeblich bestätigt habe, daß es sich um militärische Teile bzw. militärische Fertigung handele. Leider mauert er bis heute wenig kollegial zur Bitte, wenigstens den genauen Wortlaut diese kolportierten Äußerung und dies ggfs. auch nur per pm mitzuteilen, so daß man letztlich darüber trefflich spekulieren kann, nämlich ob es diese Äußerung in dieser Form überhaut gibt oder ob es sich nur um eine fremdsprachliche und mißverständliche oder schlecht und falsch übersetzte Formulierung handelt, die von BKA, BMI und BWM freudig so falsch verstanden wurde, wie es nur möglich und gewollt war, und was einer objektiven gerichtlichen Beurteilung nicht standhalten würde - zumal wir ja nicht nur die ausdrücklichen Kaliberangaben in den Manuals haben sondern auch Bestätigungen aus der Praxis zur Verschiedenheitheit des Laufs und der ausdrücklichen Erklärung im Manual, daß es sich um ein ziviles Sportgerät handelt.

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                        #41
                        Also der Lauf der Zivilversionen (in .222 UND .223 Rem.) sieht mal ganz anders aus (vorne sichtbares Stück!) als der Lauf der militärischen Version des FAMAS. Es fehlt gänzlich die Halte- und Aufnahmevorrichtung für Gewehrgranaten.

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                          #42
                          Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
                          Also der Lauf der Zivilversionen (in .222 UND .223 Rem.) sieht mal ganz anders aus (vorne sichtbares Stück!) als der Lauf der militärischen Version des FAMAS. Es fehlt gänzlich die Halte- und Aufnahmevorrichtung für Gewehrgranaten.
                          Ja, beim Lauf hätte ich auch deswegen keine Bedenken, der entspricht prima facie nicht dem Kriegswaffenlauf. Aber es ist ja immer noch der Verschluß ...

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                            #43
                            Nur der Verschlußkopf!
                            Den neu anfertigen zu lassen, ist ja wohl das geringste Übel,
                            wenn ich die Kniffte so unbedingt haben wollte!
                            Da im MAS-Schriftstück von beiden Teilen als original Militärteil die Rede ist und wir,
                            nur vom Ansehen, schon sagen können, das der Lauf der Zivilvariante definitiv anders ist,
                            weiß man was man davon zu halten hat!

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                              #44
                              Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen
                              Nur der Verschlußkopf!
                              Den neu anfertigen zu lassen, ist ja wohl das geringste Übel,
                              wenn ich die Kniffte so unbedingt haben wollte!
                              Nach dem Wortlaut der KW-Liste sollte dies genügen. Es sei denn, man würde argumentieren, daß die Herstellung eines solchen Teils, das auch an eine KW paßt, auch dann jedenfalls auch eine Teil für eine KW sei, wenn es zur Benutzung mit einer zivilen Waffe bestimmt ist.
                              Man müßte mal exakt feststellen, unter welchen Voraussetzungen die Gerichte von einer KW ausgehen.

                              Da im MAS-Schriftstück von beiden Teilen als original Militärteil die Rede ist und wir, nur vom Ansehen, schon sagen können, das der Lauf der Zivilvariante definitiv anders ist, weiß man was man davon zu halten hat!
                              Naja, noch wissen wir überhaupt nicht, was in dem Papier wirklich steht. Daß Matthias Horner derart nachdrücklich mauert wird seinen Grund haben.

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                                #45
                                Aber generell sind von den Zivilvarianten (in .222 und .223) so wenige Stücke in Umlauf, das es fast reine Theorie ist.
                                War vor ein paar Jahren mal ein Stück auf eGun, ist aber für richtig Kohle weggegangen.

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