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    #46
    Ich kann es mir einfach nicht verkneifen ...... :-)

    Was ist wenn ihr einen Termin bekommt.........

    Ich sag nur ok......

    dann verleiht die Waffe doch in den Zeitraum an einen Schützen-kollegen / Verein.....

    gebt Sie bei einen gut bekannten Büchsenmacher ab.....zur Durchsicht......

    Dann zeigt Ihnen einfach nen leeren Waffenschrank.....

    und eine Kopie to go
    (ordnungsgemäß des Leihnehmers oder Büchsenmacher )

    das ist in 5 min. abgewickelt.....
    (wenn hier Horrorpreise auf Zeit berechnet werden sollen für die Durchsicht )


    ( klar die prüfenden Mitarbeiter können ja auch nichts für )

    oder noch besser: man ist mit einer Überprüfung einverstanden, aber die in der Wohnung mitlebende Freundin oder Frau sagt : NEIN

    Kann einen keiner einen Strick daraus drehen, da man ja gewillt war.......


    ...ich finde es heftig....ein illegaler Waffenbesitzer ist besser geschützt als ein legaler......
    Zuletzt geändert von Sonnengott; 23.10.2012, 13:53.

    Es ist wie bei jedem Gesetz»,
    «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

    „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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      #47
      Naja geschützt kann man auch nicht sagen, woher soll man denn wissen wer illegale Waffen besitzt?
      Bei mir hat noch niemand vorbeigeschaut, wo wir demnächst hinziehen kann uns im Winter ohne Geländewagen sowieso niemand besuchen, außer er nimmt eine kleine Bergwanderung in Kauf
      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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        #48
        blöd ist halt auch wenn das zeitgesteuerte zahlenschloss sich nur zu den zeiten öffnen lässt (aus sicherheitsgründen versteht sich) wenn kontrollen nicht gestattet sind

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          #49
          Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
          Naja geschützt kann man auch nicht sagen, woher soll man denn wissen wer illegale Waffen besitzt?
          Beispiel aus dem polizeilichen Alltag (stark gekürzt):

          Ein ALDI Markt meldet zwei verdächtige Personen die anscheinend den Markt observieren. Bei der daraufhin durgeführten Polizeikontrolle werden zwei Russen festgestellt die augenscheinlich zu 100% OK sind.
          Im Fahrzeug der Russen wird ein Nachtsichtfähiges ZF mit Gewehrmontage (AK) im Kofferraum aufgefunden.

          Es folgt der Anruf bei der StA mit Nachfrage bezüglich einer Wohnungsdurchsuchung. Der Verdacht ggf. dort die passende Waffe zu finden schwebt doch irgendwie im Raum....

          Antwort StA: Ablehnung der Wohnungsdurchsuchung

          Noch Fragen?
          ECRA

          Patronensammlervereinigung

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            #50
            Kessel, Du hast mir gerade die Laune verdorben... und mit fehlt ein Icon, wo ich mit dem Kopf gegen eine Wand schlage...

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              #51
              Ok das ist traurig, aber von sowas erfährt man ja auch nix...
              .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                #52
                WIE BITTE ?????????????

                Ich sags ja...hier stimmt es vorn und hinten nicht mehr.........


                Welche Tabletten nimmt den hier der StA........

                ich glaub der sollte mal den Dealer wechseln........

                Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                  #53
                  Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                  und mit fehlt ein Icon, wo ich mit dem Kopf gegen eine Wand schlage...
                  Hast Du wahrscheinlich übersehen:



                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #54
                    Warum so schwer machen?

                    Natürlich gibt es Mittel und Wege, einer Kontrolle eine Weile aus dem Weg zu gehen. Aber was hat man davon? Auch die Zulassung der Kontrolle wurde durch den Gesetzgeber als Pflicht des Waffenbesitzers definiert. Und die Umgehung dieser Pflicht oder die Weigerung, die Kontrolle zuzulassen, kann die persönliche Eignung ggf. in Frage stellen.

                    Ausserdem, was soll es, so einen Krawall wegen max. einer halben Stunde zu machen? Glaubt Ihr allen Ernstes, dass es den Leuten Spaß macht? Die haben idR auch noch anderes zu tun!

                    Ich hatte es an anderer Stelle schon geschrieben, aber wir hatten auch schon einen solchen Fall, in dem ein Waffenbesitzer meinte, uns verarschen zu können. Ich habe ihn dann aufgefordert, mit seinem Waffenbestand vorbeizukommen (§39 Abs.3 WaffG). Plötzlich war dann eine Kontrolle vor Ort doch möglich und wir haben uns dann auch ganz gut verstanden!

                    Gruß,
                    dakota

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                      #55
                      Ich habe ihn dann aufgefordert, mit seinem Waffenbestand vorbeizukommen (§39 Abs.3 WaffG). Plötzlich war dann eine Kontrolle vor Ort doch möglich und wir haben uns dann auch ganz gut verstanden!
                      Ja dann sei froh, dass er deiner Aufforderung nicht nachgekommen ist und dir deinen Schreibtisch vollgepackt hat.

                      Das Gesicht vom SB wäre es mir persönlich wert

                      Die haben idR auch noch anderes zu tun!
                      Naja, bei den meisten deiner Kollegen sind in dieser Sache gewisse Zweifelsmomente nicht ungerechtfertigt

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                        #56
                        Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                        Ausserdem, was soll es, so einen Krawall wegen max. einer halben Stunde zu machen? Glaubt Ihr allen Ernstes, dass es den Leuten Spaß macht? Die haben idR auch noch anderes zu tun!
                        Der Punkt, der mich am meisten an diesen Kontrollen stört ist die Tatsache, dass Kontrollen unangemeldet sein können (es müssen von Seite der Behörden ja nicht zwingend unangemeldete Kontrollen gemacht werden). Ich hatte bisher noch keine Kontrolle in beiden Formen. Aber wenn die Leute unangemeldet bei mir vor der Tür stehen sollten, bin ich sehr wahrscheinlich eh nicht zuhaus. Es soll ja auch Leute geben, die einer Arbeit nachgehen.
                        Gerne bin ich dazu bereit, mit meiner Behörde einen Termin zu vereinbaren, der von beiden Seiten tragbar ist. Ich werde ganz bestimmt nicht einen ganzen Tag freinehmen, um auf die SB's zu warten. Der feste Termin hat für mich dann den Vorteil, das ich mir einen sachkundigen Zeugen oder Anwalt organisieren kann, da meine Ehefrau ja nicht als Zeugin anerkannt wird und auch keine Ahnung von dieser Materie hat.
                        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                        Peter Ustinov

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                          #57
                          Der Punkt, der mich am meisten an diesen Kontrollen stört ist die Tatsache, dass Kontrollen unangemeldet sein können (es müssen von Seite der Behörden ja nicht zwingend unangemeldete Kontrollen gemacht werden)
                          Genau so sehe ich das auch.
                          Unangemeldet kommt mir niemand ins Haus, mögen die SB´s noch so nett und freundlich sein.
                          Hier geht es um das Prinzip.

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                            #58
                            Naja,
                            die Waffenbehörden sind angewiesen durch die Innenministerien, dass Kontrollen unangemeldet durchgeführt werden sollen. In Ausnahmefällen kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.

                            Und was heisst hier "Prinzip"? Aufs Prinzip verweisen meistens die, die keine anderen Argumente haben und gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen. Schaut man auf die Ereignisse, die nicht weit von mir stattgefunden haben, dann stammt diese Regelung aus dem Hintergrund, dass der Vater zwar die Behältnisse hatte, aber wohl nicht immer benutzte. Ob diese Kontrolle das hätten verhindern können, darüber kann man trefflich streiten. Aber angemeldete Kontrollen führen auf jeden Fall ins Leere. Zumindest bei den sog. Altbesitzern konnten wir aber schon einiges erreichen.

                            Auf jeden Fall von meiner Seite der Appell: Macht den Kollegen die Arbeit nicht noch zusätzlich schwer! Die Kontrollen sind vorgesehen etwa alle 3 Jahren, aus der Erfahrung und dem Austausch mit den Kollegen weiss ich, werden aber die wenigsten Behörden diesen Zeitplan halten können.

                            Gruß,
                            dakota

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                              #59
                              Moin

                              Ich habe meine Sorge schon mal weiter oben geäußert.

                              Warum sollte ich wildfremde Menschen quer durch mein Haus führen um etwas zu zeigen, das ich als selbstverständlich ansehe. Davon abgesehen ist die Waffenaufbewahrung Gesetz und ich befolge es.

                              Davon abgesehen, unangemeldete Kontrollen bedingen, das wer die Tür aufmacht..........

                              Ich will niemandem die Arbeit erschweren, nur bei meinen privaten Wohnräumen hört der Spaß auf. Und es gibt keine Vorschriften oder Gesetzesgrundlagen, die die Unverletzlichkeit der Privatspähre ohne begründeten Verdacht aufheben.

                              stefan

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                              Kommentar


                                #60
                                Ich will niemandem die Arbeit erschweren, nur bei meinen privaten Wohnräumen hört der Spaß auf. Und es gibt keine Vorschriften oder Gesetzesgrundlagen, die die Unverletzlichkeit der Privatspähre ohne begründeten Verdacht aufheben.
                                So ist es.

                                Und was heisst hier "Prinzip"? Aufs Prinzip verweisen meistens die, die keine anderen Argumente haben und gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen
                                Sorry, ist aber Käse hoch 3.

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