SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Transport von Munition und Waffe durch nicht WBK-Inhaber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Transport von Munition und Waffe durch nicht WBK-Inhaber

    Hallo,

    darf bei der aktuellen Gesetzeslage ein WBK-Inhaber einem Sportschützen des gleichen Vereins, der noch kein WBK-Inhaber ist, eine Waffe und Munition zur Mitnahme zum Vereinstraining mitgeben, so dass der Nicht-WBK-Schütze auch dann zum Training fahren und trainieren kann, wenn der WBK-Inhaber-Schütze an diesem Termin keine Zeit hat?

    Viele Grüße

    Johannes

    #2
    Lies selbst:

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    3.
    von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

    b)
    als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,


    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;
    Aus der WaffVwV:
    12.1.3 Die Anwendbarkeit der Freistellungsregeln in Absatz 1
    Nummer 3 setzt voraus, dass der konkrete Umfang der durch
    die Weisungen des Berechtigten eingeräumten Befugnisse
    deutlich erkennbar und nachprüfbar ist. Ausreichend sind insoweit
    bei vertraglichen Weisungsverhältnissen die Bestimmungen
    des jeweiligen Vertrages, im Übrigen die Erklärungen des
    Berechtigten, die – wenn der Berechtigte z. B. wegen der
    räumlichen Distanz keine unmittelbare und zeitnahe Einwirkungsmöglichkeit
    auf den Weisungsunterworfenen hat – von
    der weisungsabhängigen Person in schriftlicher Form mitzuführen
    sind.
    Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse
    einräumen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben erforderlich
    sind.
    Insgesamt ist von einer auch zeitlich an konkrete Aufgaben gebundenen
    Freistellung auszugehen.
    Nach Buchstabe b können Sorgeberechtigte, die selbst nicht
    Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, für ihre
    Schutzbefohlenen (minderjährige Jäger/Personen in der
    Ausbildung zum Jäger und Sportschützen) im Auftrag des
    schießsportlichen Vereins oder der jagdlichen Vereinigung
    Schusswaffen transportieren, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen
    des § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b
    vorliegen.
    12.1.3.2 Das Überlassen von Vereinswaffen durch Schießsportvereine
    an neue Mitglieder für die gesamte Dauer des ersten
    Jahres nach Vereinseintritt ist nach Absatz 1 Nummer 3
    Buchstabe b nicht zulässig (Verbot der Umgehung des § 14
    Absatz 2 Satz 2 Nummer 1).
    Ein -lediglich- anderer Schütze(nkamerad) dürfte aus dem Grunde ebenfalls rausfallen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
      Lies selbst:



      Aus der WaffVwV:




      Ein -lediglich- anderer Schütze(nkamerad) dürfte aus dem Grunde ebenfalls rausfallen.
      Vielen Dank für deine ausführliche Zusammenfassung.

      Gilt dies auch für die Muniton?
      Oder ist der Transport von Munition zum Schießstand durch den Nicht-WBK-Vereinsschützen erlaubt?

      Viele Grüße

      Johannes

      Kommentar


        #4
        Immer noch WaffG:

        § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

        (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

        1.
        unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
        2.
        unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt;
        3.
        auf einer Reise in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 32 berechtigt mitnimmt.

        Kommentar


          #5
          Dementsprechend müssen für die Muntion die gleichen Voraussetzungen wie für die Waffe vorliegen - also nicht erlaubt?

          Kommentar


            #6
            Meine Erachtens ist dass, erlaubt, wenn Du einem Verein angehörst und eine Sachkunde und einen Überlassungsschein hast.

            Kommentar


              #7
              @17550
              Richtig, genau so!

              Kommentar

              Lädt...
              X