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Munitionserwerb Wechselsystem

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    Munitionserwerb Wechselsystem

    Hallo Freunde ,

    habe mir beim Herrn Pommersberger für meine STI RM ein .22er Wechselsystem bestellt. Ich habe die Seriennummer mit Vertrag und will das nun eintragen lassen. Wißt Ihr, ob der Munitionserwerb extra eingtragen und bezahlt werden muss? Ich schätze mal ja, möchte es aber sicher wissen, wenn ich beim SB vorstellig werde.

    Danke und Gruß

    #2
    grundsätzlich besteht eigentlich der "anspruch" auf den munitionserwerb aufgrund des mun-eintrages der grundwaffe! egal ob das gleiche oder ein anderes /kleineres kaliber ist...
    es macht aber sinn sich den mun-erwerb für das ws seperat eintragen zu lassen, da viele waffenhändler sich da nicht drauf ein lassen (wollen)! kostet halt dann geld!!!
    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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      #3
      Wenn Du schon eine KK-Waffe eingetragen hast, brauchts den extra Eintrag für das WS nicht.
      Andererseits kostet die Eintragung des Munitionserwerbs nicht die Welt, macht man halt mit.
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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        #4
        Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
        grundsätzlich besteht eigentlich der "anspruch" auf den munitionserwerb aufgrund des mun-eintrages der grundwaffe! egal ob das gleiche oder ein anderes /kleineres kaliber ist...
        es macht aber sinn sich den mun-erwerb für das ws seperat eintragen zu lassen, da viele waffenhändler sich da nicht drauf ein lassen (wollen)! kostet halt dann geld!!!
        Darf ich das kurz mit "Blödsinn" kommentieren?

        Bei einem WS mit kleinerem Kaliber brauche ich einen neuen Eintrag für den Munerwerb. Dieser wird aber anstandslos mit eingetragen.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

          Bei einem WS mit kleinerem Kaliber brauche ich einen neuen Eintrag für den Munerwerb.
          Würde ich so unterschreiben.

          Ich habe bei meiner Jagdbüchse (308 Win) für spezielle Fälle eine Reduzierhülse um Pistolen-Mun 7,65 Auto zu verschießen,
          im weitesten Sinne also ein Wechselsystem, welches ich über den Jagdschein, bzw die eingetragene Waffe, erwerben konnte.

          Für den Mun-Erwerb brauchte ich dann aber eine seperate Erlaubnis, da nicht über Jagdschein möglich.

          PS: In meinem Bestand ist zB. seit 1983 eine 7,62 Tokarev, eingetragen als Fund/Erbmasse.
          Obwohl ich Waffen in div. Kal. legal besitze, hat mir die Behörde für dieses Teil den Mun-Erwerb verweigert.

          Gruß Wolf

          Kommentar


            #6
            Zitat von EL LOBO Beitrag anzeigen

            PS: In meinem Bestand ist zB. seit 1983 eine 7,62 Tokarev, eingetragen als Fund/Erbmasse.
            Obwohl ich Waffen in div. Kal. legal besitze, hat mir die Behörde für dieses Teil den Mun-Erwerb verweigert.

            Gruß Wolf
            N Abend,

            und warum das ? Du willst doch damit schießen, oder etwa nicht ?

            Und mit Knallerbsen geht das wohl schlecht ................
            MfG aus der schönen Pfalz

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              #7
              Danke Jungs für die Atworten.
              Es geht mir nicht um die paar Euro, aber wir haben EINE neu SB, die kommt wohl vom Sozialamt und glänzt nicht gerade mit Fachwissen. In solchen Fällen bin ich gern gut präpariert, denn nicht wenige SB's hängen sich mittlerweile gewaltig aus dem Fenster....
              Gruß

              Kommentar


                #8
                Bei mir war es eine SL-Büchse für die ich ein Wechselsystem erworben hatte.
                Habe mit meiner Sachbearbeiterin beim eintragen lassen gesprochen, wie das mit dem Munerwerb wäre. Sie meinte, auf das Formular fürs Eintragen so was wie "Ich beantrage den Munitionserwerb im Kal. .22lfB dazu." dazuschreiben, dann kann sie das stempeln und muss es halt auch berechnen, aber so war es kein Problem.

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                  #9
                  Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen

                  ... und warum das ?
                  Moin
                  Nun ja, das ist eine längere Geschichte und so, wohl auch nur in Deutschland möglich ...

                  Gruß Wolf

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                    #10
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    N Abend,

                    und warum das ? Du willst doch damit schießen, oder etwa nicht ?
                    Wenn es z.B. eine Erbwaffe war, bekommt man die WBK nachdem "Erbenprivileg" ausgestellt. Da man die Waffe ohne Bedürfnisnachweis besitzen darf (und dies nur als Sportschütze/Jäger/Sammler ohne sie zu blockieren) gibt es dazu keine Munitionserwerbserlaubnis, da das Bedürfnis (zu Schießen) fehlt.

                    Willst Du sie nun etwa zum Sportschießen nutzen und brauchst die Munitionserwerbserlaubnis, so mußt Du über Verein/Verband einen neuen Antrag stellen und, nach Zahlung der dann anfallenden Gebühren, kannst Du die Waffe auf eine "normale" WBK umtragen oder den MunErwerb ergänzen lassen.

                    Eine Fundwaffe kann ich, zumindest in NRW, nur "übernehmen", wenn ich den Antrag/das Bedürfnis über den Verein ausgestellt bekomme. Dann sollte der MunErwerb mit eingetragen werden.

                    Klingt komisch, ist aber deutsch
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                      #11
                      Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                      Wenn Du schon eine KK-Waffe eingetragen hast, brauchts den extra Eintrag für das WS nicht.
                      Andererseits kostet die Eintragung des Munitionserwerbs nicht die Welt, macht man halt mit.
                      Ich würde es mir dennoch eintragen lassen. Sollte man in diesem Falle die KK Waffe mal veräußern, entfiele auch die Berechtigung zum Mun-Erwerb.

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                        #12
                        Hallo, bin neu hier und hole das alte Thema gerade nochmal hoch, weil sich das hier so liest, als ob der Munitionserwerbseintrag kein größeres Problem sei.

                        Als ich das 9mm Wechselsystem zur 45.iger bekam war nix zu machen, es musste ein neuer, komplett eigener Bedürfnisantrag her (über Vorstand und Verband).

                        Jetzt hatte ich mir (bei vorhandener GSP) noch ein Wechselsystem in .22 lfb gegönnt. Habe den Sachbearbeiter gebeten, da dann den Munitionserwerb mit einzutragen. "Nein, dass geht nicht. Ihr 22.er Munitionserwerb gilt ausschließlich für die GSP, auch wenn sie die gekaufte Munition natürlich mit dem Wechselsystem benutzen dürfen. Wenn sie für das Wechselsystem einen Munitionserwerb eintragen lassen wollen brauchen sie dafür wieder einen eigenen Bedürfnisantrag."


                        Ist jetzt nicht so ein Problem, da ich die GSP ja behalten will, aber in meinen Augen wird da die eigentliche Wechselsystemregelung doch völlig ad absurdum geführt, wenn ich dann doch ständig wieder einen Extra-Antrag brauche.


                        Hat sich da in den letzten 2 Jahren so viel geändert, oder ist das hier eine regionale Regelauslegung?

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                          #13
                          Das scheint auf den ersten Blick ein regionales Problem zu sein.

                          Derartige Probleme hatte ich bisher bei keinem meine WS und ES, der Munerwerb wurde stets anstandslos mit eingetragen.
                          Wie Du schriebst wäre der erleichterete Erwerb an sonsten wertlos.
                          Ich lasse grundsätzlich zu jedem Eintrag den Munitionserwerb mit eintragen.
                          Im Falle eines Verkaufs muß ich dann nicht darauf achten, ob für den Rest noch Munition erworben werden kann.
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                            #14
                            Ich kenne das auch so als regionale Auslegung, z.B. durch die Waffenbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg:
                            Es wird standardmäßig kein Munitionserwerb zum Wechselsystem eingetragen.

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                              #15
                              Bei meinem GSP .22 WS habe ich nichts eintragen lassen da ich schon vorhin eine AW93 und ein Anschütz Match 64 habe. In meinem Fall wäre das sinnlos, vor Allem dass ich nichts verkaufen möchte/will.
                              Sig Sauer P226 X-Six PPC; WS Sig Sauer X-Five; Sig Sauer P320 FullSize; Colt MK IV Gold Cup 70 Series; Tokarev TT-33; Nagant Revolver; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Schmeisser DMR; Sabatti/Mercury Urban Sniper; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45; Erma EGP 65.

                              Wiederladerzeug: Lyman T-Mag II; LEE 1000 Pro; RCBS Rock Chucker II.

                              Verbände: DSB; BDMP.

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