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Waffenverwahren unterwegs

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    Waffenverwahren unterwegs

    So neues Öl ins Feuer
    Darf ich in einem Gemietetem Wohnwagen/Wohnmobil ein Teil dabei haben, Lang und Kurz in der Kiste unter Verschluss, und den Rest Irgendwo im Schrank lassen.

    Das Dein Beitrag nichts mit dem Ursprungsthema zu tun hat, habe ich mal "neu aufgemacht"
    Zuletzt geändert von Gunner; 11.03.2014, 07:08.
    Wer Fragen stellt,muss auch die Antwort verkraften.
    -.. .... ---.. .--. ..-.

    #2
    ....Danke für Gunners Eingriff
    Zuletzt geändert von erich74; 10.03.2014, 22:54. Grund: Der Fred wurde geändert, bzw. wurde ein User entfernt

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      #3
      Kann man den Titel noch ändern? Bitte "verwahren" mit 'h'.

      Abgesehen davon verstehe ich die Frage nicht. Was ist der "Rest"? Warum soll irgendetwas in einer Kiste mitreisen?

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        #4
        Zitat von Eifelsniper Beitrag anzeigen
        So neues Öl ins Feuer
        Darf ich in einem Gemietetem Wohnwagen/Wohnmobil ein Teil dabei haben, Lang und Kurz in der Kiste unter Verschluss, und den Rest Irgendwo im Schrank lassen.
        Ob im Mietwagen,WOMO,Taxi oder sonst ein gemietetes Fahrzeug,solange alles Gesetzeskonform (VERschlossenes Futteral,Kiste,Waffenkoffer) hat das keinen zu interessieren.
        Das währe ja sonst so als wenn die Waffenenaufbewahrung nur im Eigenheim,nicht aber in einer gemieteten Wohnung gestattet währe.
        Zuletzt geändert von mp40; 11.03.2014, 00:30.
        Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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          #5
          Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
          Kann man den Titel noch ändern? Bitte "verwahren" mit 'h'.

          Abgesehen davon verstehe ich die Frage nicht. Was ist der "Rest"? Warum soll irgendetwas in einer Kiste mitreisen?
          "Man" nicht, manche schon...
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            Zitat von mp40 Beitrag anzeigen
            Ob im Mietwagen,WOMO,Taxi oder sonst ein gemietetes Fahrzeug,solange alles Gesetzeskonform (VERschlossenes Futteral,Kiste,Waffenkoffer) hat das keinen zu interessieren
            Deine Aussage trifft nur auf den Transport, nicht aber auf einen längeren Aufenthalt zu. Hier benötigst Du wieder den vorgeschriebenen Tresor oder ein entsprechendes Behältnis, in Absprache mit der Behörde sind Ausnahmen für Wettkampfteilnahme oder Jagdausübung möglich. "Just for fun" ist da nicht vorgesehen.
            Zuletzt geändert von Gunner; 14.03.2014, 07:04.
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Es dürfte ja rechtlich nicht ganz unproblematisch sein, EWB-pflichtige Gerätschaften bei persönlicher Abwesenheit in Fahrzeugen aller Art zurückzulassen, wenn diese sich dort nur in abschließbarer Transportverpackung (Futteral, Koffer) und nicht in einem Aufbewahrungsbehältnis befinden. Damit soll ja lediglich die schnelle Zugriffsbereitschaft ausgeschlossen werden, beim Abhandenkommen ist die aber dann gleich mit weg.
              Und soll nicht der Transport von Waffen auf direktem/kürzestem Weg vom Waffenschrank zum Zielort (Schießstand, Jagdrevier, Büchsenmacher o.Ä.) bzw. zurück erfolgen?

              (Meine Madame war eine zeitlang auch der Meinung, daß ich auf dem Heimweg vom Schießstand noch einkaufen könnte. Zumindest den Zahn hab ich ihr allerdings gezogen.)
              Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

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                #8
                Ein wenig Aufschluss zum Thema gibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG, hier ab Seite 43 nachzulesen:



                Es ist durchaus mehr statthaft, als man gemeinhin annehmen mag, nichts desto trotz sollte man sein Köpfchen ein wenig nutzen, wenn man mit Waffen unterwegs ist, das sollte aber selbstverständlich sein. Manche Bereiche sind einfach „Grauzonen“ und man sollte alles in seiner Macht stehende tun, damit die Waffen grundsätzlich bestmöglich gegen Abhandenkommen geschützt sind. Nichts desto trotz muss man auf Wettkämpfen / Reisen zu Wettkämpfen, usw. oder eben dem Halt zum Austreten oder Essen gehen, auch mal gewisse Abstriche machen, auch Waffenbesitzer sind nun mal nur Menschen.

                Gruß

                Michael
                sigpic

                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                  #9
                  Zitat von Wallander Beitrag anzeigen
                  (Meine Madame war eine zeitlang auch der Meinung, daß ich auf dem Heimweg vom Schießstand noch einkaufen könnte. Zumindest den Zahn hab ich ihr allerdings gezogen.)
                  Ist doch schon was gutes, unser Waffengesetz.
                  DSB-WSB,

                  4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                    #10
                    Zitat von Wallander Beitrag anzeigen
                    ...(Meine Madame war eine zeitlang auch der Meinung, daß ich auf dem Heimweg vom Schießstand noch einkaufen könnte. Zumindest den Zahn hab ich ihr allerdings gezogen.)
                    Kleine Erledigungen des täglichen Lebens (noch schnell zum Supermarkt, noch schnell Geld abheben) sind aber doch erlaubt?

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                      #11
                      Verboten ist es nicht. Allerdings kann man es dir (theoretisch?) ankreiden, wenn der PKW mit samt deiner Waffen geklaut wird. Und in den Laden mit nehmen oder gar in die Bank würde ich lassen. Außer der Hausinhaber erlaubt es.

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