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Luftgewehr ohne "F"...
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigendie wenigsten Nichtwaffeninteressierte Hierzulande dürften sich darüber im klaren sein, dass das WaffG von jedem gelesen werden müsste um jegliche Konfrontation mit selbigen zu vermeiden.
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigenÜbrigens ist ein Luftgewehr bis 7,5 J auch eine Schusswaffe. Also nicht für Leute unter 18 Jahren, auch nicht zum Schiessen im Keller sondern nur auf dem Schiessstand (verein) mit Aufsicht.
Bitte macht hier keine Äußerungen zum Waffengesetzt, die auf gefühlter Wahrheit oder Hörensagen beruht, wenn Ihr sie nicht belegen könnt.
Zunächst ist das Schießen mit Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule ab dem Alter von 12 Jahren erlaubt, wenn die Eltern dem zustimmen und ein Jugendschießwart die Schießen beaufsichtigt. zu finden im §27 Abs. 3 ff des WaffG.
Zitat von WaffG v. 01.04.2008§27
Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
[...]
(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen
geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14
Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-,
Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2
Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht
16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis
erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde
oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und
Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen
Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim
Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben. [...]
Zitat von WaffG v. 01.04.2008§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
[...]
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist
darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im
befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des
Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum
nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen
werden kann, [...]
altklug grüßt
der GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen...Also nicht für Leute unter 18 Jahren (..) nur auf dem Schiessstand (verein) mit Aufsicht.
Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen... Also nicht für Leute unter 18 Jahren, auch nicht zum Schiessen im Keller...Zuletzt geändert von Dzilmora; 19.07.2012, 22:55.
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s.o.
Auch mit neuem Satzbau ist die Aussage nicht richtig...Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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