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Luftgewehr ohne "F"...

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    Luftgewehr ohne "F"...

    Da ich in diesem Halbjahr kein Budget für 2 Waffen auftreiben kann und bei meinen Schwiegereltern in Polen ein Luftgewehr liegt, habe ich mir gedacht, dass ich es rüber bringen und auf mich eintragen könnte... Dann kamen aber Zweifel, ob ich mir damit nicht mehr Ärger ins Haus hole, als es mir lieb ist.

    Fakten:
    - In Polen sind Luftgewehre bis zu 17J ab 18 frei zugänglich. Meins ist mit 16J gestempelt.
    - In Deutschland sind es aber nur die, die bis zu 9J können, also mit "F".
    - Darauf folgend bräuchte ich wohl eine Verbringungserlaubnis, um das Ding nach Hamburg zu schaffen, oder?
    - Ist es erstmals in meiner WBK eingetragen, so habe ich wohl ein Problem, wenn ich es nach Polen mitnehmen möchte, um mir dort z.B. im Urlaub die Zeit zu vertreiben... Wieder eine Verbringungserlaubnis?
    - Ist es erstmals in meiner WBK eingetragen und ich es bei meinen Schwiegereltern liegen lasse (was in Polen OK ist) und in der Zeit eine Kontrolle kommt, so bin ich in Erklärungsnot. Ich habe ja ein Weitschuss-LG in der WBK, was nicht mehr auffindbar ist... oder?

    Oder sehe ich es nur zu schwarz?

    #2
    Ich denke, du siehst es richtig.

    Übrigens sind es max. 7,5 Joule mit F Zeichen. Letztendlich gilt dein Szenario für alle WBK Waffen, also egal ob Druckluft oder wie auch immer.

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      #3
      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
      Ich denke, du siehst es richtig.

      Übrigens sind es max. 7,5 Joule mit F Zeichen.
      Ich war mir ziemlich sicher, das ich falsch liege, aber ich hatte keine Zeit es zu überprüfen... Auf der Arbeit halt.

      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
      Letztendlich gilt dein Szenario für alle WBK Waffen, also egal ob Druckluft oder wie auch immer.
      Nur dass ich das LG in Polen ohne Probleme an >= 16-jährigen verschenken dürfte... und zuhause ein großes Problem hätte...

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        #4
        In Frankreich bekommst du einen Vorderladerrevolver ab 18 J. Andere Länder andere Sitten. Ein bisschen Überzogen bei uns das WaffG.

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          #5
          Kennst Du das Baujahr des LG ?
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            Ich denke relativ neu, die bekommt man auf jedem Polenmarkt hinter der Grenze.

            Gruß Ole

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              #7
              Wenn es DDR Fabrikation vor 02.04.1991 wäre oder vor dem 01.01.1970 hergestellt wurde, wäre es hier zu Lande frei (wenn ich nicht irre). Dazu am besten mal im WaffG verifizieren.

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                #8
                Nee, ist zu neu... Ist ein Gamo CF-30, bloß eben mit 16J-Feder. Das Thema habe ich eigentlich eröffnet, um andere darauf aufmerksam zu machen, wie leicht man aufs Glatteis kommen kann... Gerade kam mir aber noch die Frage, wer mit so einem Gewehr schießen darf? Einem 12-jährigen dürfte ich das Ding wohl nicht in die Hand drücken, oder? Ist rein interessehalber... Da die Ezero > 7,5J ist, sind die Regel für das Mindestalter wohl anders...

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                  #9
                  In Polen darf anscheinend jeder ab 16
                  in Deutschland ist die Waffe wbk-pflichtig, somit darf lt. WaffG zunächst nur ab 18 Jahren damit geschossen werden, denn Minderjährigen ist der Umgang mit Schußwaffen verboten.
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                    ... Das Thema habe ich eigentlich eröffnet, um andere darauf aufmerksam zu machen...
                    In der Theorie müsste jede Frau (Mann), die mit einem Messer länger als 12 cm zur Nachbarin geht (führen) um es dieser auszuleihen, vorher das WaffG studieren. Da greift eben: Dummheit schützt vor Schaden nicht. Übrigens ist ein Luftgewehr bis 7,5 J auch eine Schusswaffe. Also nicht für Leute unter 18 Jahren, auch nicht zum Schiessen im Keller sondern nur auf dem Schiessstand (verein) mit Aufsicht.

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                      #11
                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      In der Theorie müsste jede Frau (Mann), die mit einem Messer länger als 12 cm zur Nachbarin geht (führen) um es dieser auszuleihen, vorher das WaffG studieren. Da greift eben: Dummheit schützt vor Schaden nicht.

                      Dazu gebe ich dir mal ein Beispiel aus meinem täglichen Leben…

                      Meine Freundin und ich wohnen nicht zusammen, jeder von uns hat seine eigene Wohnung. Nun ist es so, dass wir die Wochenenden meistens bei ihr verbringen. Ich koche in meiner Freizeit leidenschaftlich gerne und zum Schnippeln der Zutaten ist mir ein scharfes und großes Messer immer noch am Liebsten. Die Messer meiner Freundin fallen da eher unter die Kategorie Zwergen- oder Kinderschnitzmesser, als herausragendes Erkennungsmerkmal sind sie alle so stumpf, dass man auf der Schneide vermutlich gefahrlos einen Handstand machen könnte. Ich habe ihr schon mehrfach angeboten mal ihre Küchenmesser zu schärfen, das möchte sie aber nicht…

                      Lange Rede, kurzer Sinn – Fahre ich nun am Wochenende zu meiner Freundin, nehme ich grundsätzlich ein großes Chef- oder Santokumesser von mir zu Hause mit, die Klingenlänge ist selbstverständlich über 12cm. Da wir nun so wahnsinnig tolle Waffengesetze in Deutschland haben, nehme ich das Messer, packe es in mein Tasmanian Tiger Pistolenfutteral und verschließe dieses mit einem Vorhängeschloss, nicht dass ich auf den 11km zu meiner Freundin noch in einen Wahnzustand verfalle und die Allgemeinheit gefährde, in dem ich anfange damit fremde Wiesen zu mähen oder gar noch Gartenzwerge bedrohe. Nach dem Kochen und reinigen des Messers, verschließe ich das Messer natürlich wieder umgehend, nicht dass uns dieses gefährliche Ding noch etwas antut, man weiß ja nie…

                      Mal im Ernst - Wenn unsere Gesetze nicht gar so ernst gemeint wären, könnte man herzlich über so einen Schwachsinn lachen. Überlegt mal, oft habe ich den Einkaufskorb dabei mit Fleisch, Kräutern, Gemüse, Olivenöl und *wasweißichnochalles*, das Kochmesser aber ist in einem verschlossenen Futteral, das kann ich nicht einfach mit in den Korb legen...

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                        #12
                        Ehrlich gesagt, sehe ich meine Frau lieber mit einem stumpfen Messer hantieren. Scharfe Messer: ist schon öfters mit einem Aufschrei ausgegangen.

                        Kennt ihr den Fall?: Frau wurde wegen angeblichen Kaufhausdiebstahls und einer Nagelschere (in der Handtasche) wegen bewaffneten Überfalls angezeigt.

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                          #13
                          Moin


                          § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
                          (1) Es ist verboten

                          1. Anscheinswaffen,
                          2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
                          3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

                          zu führen.
                          (2) Absatz 1 gilt nicht

                          1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
                          2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
                          3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

                          Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
                          (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


                          Das gefettete von mir.

                          Da fällt auch das Kochen drunter. Wenn man natürlich auf dem Weg zum Essenbereiten einen Abstecher zu einer Demo/Rockkonzert/öffentlichen Veranstaltung wählt wird es kritisch.

                          Der unsägliche Paragraph geht jetzt ins vierte Jahr. Ich halte mich nicht daran, bisher hatte ich keine Probleme........

                          Weil vergessen: Ich wohne neben der örtlichen Polizei. Ich kenne dort alle, und die Beamten machten schon von dem 42a gebrauch. So stellten sie Handydiebe, nachdem sie Jugendliche abgerippt hatten und nahmen ihnen ihre Einhandmesser weg. Bei tätlichen Auseinandersetzungen wurden auch schon mal in einer Kneipe die Kochmesser mitgenommen. Das ist richtig so.

                          Ansonsten sind die Herrschaften recht entspannt.

                          stefan
                          Zuletzt geändert von stefan; 19.07.2012, 12:44.
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                            #14
                            Zitat von stefan Beitrag anzeigen

                            Da fällt auch das Kochen drunter. Wenn man natürlich auf dem Weg zum Essenbereiten einen Abstecher zu einer Demo/Rockkonzert/öffentlichen Veranstaltung wählt wird es kritisch.

                            Der unsägliche Paragraph geht jetzt ins vierte Jahr. Ich halte mich nicht daran, bisher hatte ich keine Probleme........
                            Die rechtliche Lage und die Ausnahmen in begründeten Fällen sind mir natürlich bekannt, auch ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass ich auf den paar km kontrolliert werden würde. Dennoch sehe ich die Geschichte so, dass ich absolut keinen Bock auf irgendwelche Diskussionen habe, die mich am Ende nur unnötig Freizeit kosten oder mir im schlimmsten Fall auch noch Streitereien in Punkto „Waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ einbringen könnten. Seit meinem Erlebnis -> Verkehrskontrolle mit Taschenmesser im Handschuhfach und dem anschließenden Theater um das dadurch angeblich geführte Einhandmesser, habe ich da keinen Bock mehr drauf. (Den alten Thread von mir gibt es ja hier im Forum)

                            In Punkto EDC habe ich entweder mein Pohl Force oder mein Schweizer Messer einstecken, in der Maxpedition-Tasche auch den Kubotan -> Für alle diese Gegenstände habe ich die entsprechenden Feststellungsbescheide des BKA im Geldbeutel, bzw. die Begriffsbestimmung vom BKA dabei, was ein Einhandmesser ist und was es eben nicht ist.

                            Mir ist diese „Wischiwaschi-Gesetzgebung“ mit Ermessensspielräumen und „Aus-dem-Bauch-Heraus-Entscheidungen“ für irgendwelche berechtigten oder vielleicht dann doch unberechtigten Ausnahmen echt zu albern, als dass ich damit irgendwelche Zeit vergeuden würde, bzw. Lust auf irgendwelche Experimente für den Fall der Fälle hätte. Ist nur meine rein persönliche Meinung und Handlungsweise, mein Respekt an jeden, der im Falle eines Falles so eine Geschichte durchklägt…


                            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                            Kennt ihr den Fall?: Frau wurde wegen angeblichen Kaufhausdiebstahls und einer Nagelschere (in der Handtasche) wegen bewaffneten Überfalls angezeigt.
                            Den Fall jetzt nicht speziell, aber Beispiele gab und gibt es da genug...

                            Da gab es z.B. den Fall mit dem Koch, welcher beim Ladendiebstahl erwischt wurde und der dabei im Rucksack eine Küchenschere hatte:



                            Hier auch so ein Beispiel:




                            Gruß

                            Michael
                            sigpic

                            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                              #15
                              Hai Leute,

                              ich kann Stefan nur bestätigen. Laut meiner SBin ist ein Kochmesser (egal welche Länge) ein "Arbeitsgerät", es sollte nur in einem geeigneten Behältnis transportiert werden.

                              Wenn ich am WE Wache hab koche ich auch oft und nehme dazu meinen Wilkinson-Messerkoffer mit an den See, kein Problem.
                              Wenn aber ein offenes Küchenmesser im Handschuhfach(wer sowas generell macht, hat eh keinen Hirn mM) liegt gibt es Probleme!

                              Greetings
                              Bull

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