Fakten:
- In Polen sind Luftgewehre bis zu 17J ab 18 frei zugänglich. Meins ist mit 16J gestempelt.
- In Deutschland sind es aber nur die, die bis zu 9J können, also mit "F".
- Darauf folgend bräuchte ich wohl eine Verbringungserlaubnis, um das Ding nach Hamburg zu schaffen, oder?
- Ist es erstmals in meiner WBK eingetragen, so habe ich wohl ein Problem, wenn ich es nach Polen mitnehmen möchte, um mir dort z.B. im Urlaub die Zeit zu vertreiben... Wieder eine Verbringungserlaubnis?
- Ist es erstmals in meiner WBK eingetragen und ich es bei meinen Schwiegereltern liegen lasse (was in Polen OK ist) und in der Zeit eine Kontrolle kommt, so bin ich in Erklärungsnot. Ich habe ja ein Weitschuss-LG in der WBK, was nicht mehr auffindbar ist... oder?
Oder sehe ich es nur zu schwarz?
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