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Waffenerwerb von Privaten CH

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    Waffenerwerb von Privaten CH

    Hallo zusammen
    Ich möchte vom Vater eines guten Kumpels ein Stgw 57P kaufen. Er hat das Gewehr noch aus dem Militärdienst.
    Gemäss Auskunft der kantonalen Fachstelle für Waffen und Sprengmittel SIWAS geht das folgendermassen:
    Ich brauche für diese Waffe einen Waffenerwerbsschein (WES) Wir müssen auf dem WES vermerken, dass ich der Käufer bin und der er der Verkäufer.
    Soweit so gut. Nur müssen wir dann genau vermerken, um was für eine Waffe es sich handelt.
    Das Problem: gemäss diesem thread


    würde ich mich auf diesem Weg zu sehr einschränken, stimmt das? Ich möchte vielleicht später noch eine Pistole kaufen, geht dann das? oder muss ich einen neuen WES beantragen?

    Danke für eure Auskünfte

    #2
    Zitat von Duke Beitrag anzeigen
    ...Ich möchte vielleicht später noch eine Pistole kaufen, geht dann das?
    nein

    oder muss ich einen neuen WES beantragen?
    ja

    Ausweg:
    Du bist Dir schon sicher, bei welchem BüMa Du eine Pistole kaufen willst,
    schilderst ihm Deine Situation, und frägst Ihn, ob er einverstanden wäre,
    wenn der Verkäufer des 57'ers die Waffe an den BüMa übergibt, damit
    dieses zusammen mit der gewünschten Faustfeuerwaffe auf dem gleichen Schein landet.
    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
    Zitat von Kerkermeister
    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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      #3
      Merci für deine schnelle Antwort !

      Ich werde das mal mit dem Verkäufer bzw. dem BüMa abklären. Ich nehme an, die machen das für treue Kunden...

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        #4
        Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
        nein

        ob er einverstanden wäre,
        wenn der Verkäufer des 57'ers die Waffe an den BüMa übergibt,
        der Verkäufer ist ein sturrer Bock und stellt sich quer.."ich will nur an einen Privaten verkaufen". - Wahrscheinlich ist das 57ger im desolaten Zustand und jeder BüMa würde mir davon abraten.

        Dann werde ich wohl anderweitig Ausschau halten nach einem 57ger.

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          #5
          Zitat von Duke Beitrag anzeigen
          der Verkäufer ist ein sturrer Bock und stellt sich quer.."ich will nur an einen Privaten verkaufen"..
          hast Du das auch richtig erklärt?
          Für Ihn entstehen keine Kosten, und es ist nur ein "pro forma" Verkauf
          an den BüMa. Dieser verbucht das 57er nur als Eingang, und schreibt es Dir dann wieder auf deinen WES - nicht mehr u. nicht weniger
          Das finanzielle regelst Du dann mit dem Verkäufer des 57'ers

          Das ein Privater ein WES für sein 57'er benötigt, hat er wohl
          nicht verstanden, oder?

          naja.. anyway - es gibt noch mehr 57'er am Markt
          "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
          Zitat von Kerkermeister
          Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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            #6
            ich glaube er hat das nicht recht verstanden. Erst wollte er sowieso nur einen Vertrag machen, was aber gemäss Waffengesetzt nicht mehr ausreicht.

            Ich muss ihn sowieso mal anrufen um die Knarre mal zu begutachten. Kontakt bisher erfolgte nur per E-Mail.

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              #7
              naja... irgendwie selbst schuld
              sowas sollte man zumindestens per Telefon bereden, besser persönlich
              kein Wunder, hat der das nicht verstanden
              "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
              Zitat von Kerkermeister
              Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                #8
                es war eben ein Inserat auf einer Homepage und er hat keine Telefonnummer etc. hinterlegt. Die erste und auch letzte E-Mail seinerseits ist schon ein paar Tage her...

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                  #9
                  Zum rechtlichen hat imi-uzi ja schon alles erläutert.
                  Da Du ja ohnehin noch eine Pistole erwerben möchtest würde ich an Deiner Stelle versuchen das 57er ebenfalls bei Deinem Händler zu beziehen. Ich glaube sowas hat jeder Waffenhändler hierzulande im Sortiment.
                  Ich behaupte sogar, dass Du so besser fährst da Du eine Waffe bekommst Die garantiert in Ordnung bzw. Schützentauglich ist. Preislich liegen die guten 57er beim Händler auch nicht wesentlich über den Angeboten auf dem Privatmarkt. Wenn Du gleich zwei Waffen zusammen erwirbst kommt Dir der Händler mit Sicherheit auch beim 57er noch entgegen.
                  Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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