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Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

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    #16
    Im Gesetz steht "12 Monate" und das war bei mir der Fall. Auch steht, dass entweder "18x unregelmäßig" oder "1x monatlich". Also steht nicht nicht da, dass eine Pause verboten wäre.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #17
      Der Verband bekommt das Schießbuch ja gar nicht zu Gesicht, sondern das ausgefüllte Bestätigungsformular. Da steht dann das Eintrittsdatum in den Verein drin.

      Wenn es mehr als 12 Monate sind ist das für den Verband ausreichend. Ob da nun mehrere Monate Pause zwischen sind merkt der VERBAND nicht. Einzig die Vereinsfunktionäre könnten dem Antrag auf eine Bedürfnisbescheinigung widersprechen. Und da kommt es eben auf das Personal an.

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        #18
        Der Verband besteht auf einem Formular mit eingetragenen Schießterminen, im Internet beim BSSB zu finden: Nachweis der Sportschützeneigenschaften

        Also, da es ausdrücklich unerwünscht ist, Kopien eines Schießbuchs hinzuschicken, muss der Vorstand vom Verein, bzw. der Chef, die Einträge ins Formular übertragen (bzw. nur abzeichnen) und dann wird da auch das Datum ersichtlich.
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #19
          Zitat von Matcher Beitrag anzeigen
          Der Verband bekommt das Schießbuch ja gar nicht zu Gesicht, sondern das ausgefüllte Bestätigungsformular.
          Keine Ahnung in welchem Verband du bist, der keinen Nachweis, entweder per Auszug aus dem Schiessbuch oder per Nachweis durch den Verein, fordert.

          @derda,

          da steht aber auch nicht, dass du eine Pause machen darfst. Wie gesagt, läßt z.B. der Hessische Schützenverband (DSB) max. 2 Monate Pause zu. Das WaffG verlangt mindestens 12 Monate regelmäßig usw.. Wie dein Verband das in deinem Fall geregelt hat, weiß ich nicht.

          BSSB
          Die Regelmäßigkeit ist erfüllt, wenn Sie 12 Monate eingetragen haben und in
          dieser Zeit jeden Monate eine Übung, bzw. bei Unterbrechungen 18 Übungen
          nach der Sportordnung haben.
          Da steht 12 Monate und eine Unterbrechung ist innerhalb der 12 Monaten, und nicht die ersten 6 Monate (wie bei Matcher) gar nicht, und dann 18 mal. Aber wenn die Verbände die WBK befürwortet haben, dann freut euch. Viele haben dieses Glück eben nicht.

          EDIT:
          Es gibt natürlich auch gegenteilige Beispiele, wo die Wartezeit noch länger als 12 Monate war, weil der Verein vergessen hatte, die Mitglieder zeitig beim Verband zu melden. Schon wegen fehlender 2 Monaten wurde das Bedürfnis verweigert.
          Zuletzt geändert von Dzilmora; 30.03.2014, 10:42.

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            #20
            Ich hab auch auf meinen Ausweis paar Monate warten müssen, obwohl ich schon Mitglied im Verein war. Der Verein hatte mich gemeldet und ein paar Monate später hatte der Verband die Mitgliedschaft bestätigt. Dann, erneut 12 Monate warten und Bedürfnis beantragen. Meine Leutchen haben mir aber ausdrücklich gesagt, dass das Datum (also "März") auf dem Ausweis zählt und nicht die Vereinsmitgliedschaft.

            Ich hab mal beim DSB geschaut, was für dem steht:
            "Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein,[...] sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert."

            Wiederum steht hier nichts von Pausen oder sonstwas. Ich bin beim BSSB und der wiederum ist beim DSB.

            Auf der Seite, die ich vorher verlinkt habe, die vom BSSB, stehen auch Richtlinien und daraus möchte ich mal zitieren:
            "Als Mindestzahl werden in den vergangenen 12 Mo-naten jeweils 1 Trainingseinheit pro Monat oder insgesamt 18 Trainingseinheiten gefordert, wenn nicht mindestens einmal monatlich geschossen wurde. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trai-ningsprogramm (aber dafür mit längeren Pausen) absolviert.[hervorhebung von mir] Mindestens 12 hiervon müssen im be-fürwortenden Verein absolviert worden sein."

            Ich lese da deutlich: längere Pausen sind ausdrücklich gestattet und nicht limitiert. Wie also sollte es zu einem Problem kommen?

            Bei Matcher hab ich das so gelesen: Er war Mitglied, hatte seinen Ausweis und somit entfällt das "12 Monate Mitglied" bei ihm, weil schon länger im Verein/Verband. Dann wechselt er die Abteilung (selber Verband), bzw. die Disziplin und hatte seine 18x zusammen und somit war er berechtigt, das Bedürfnis einzureichen, weil er ja innerhalb der letzten 12 Monate (rechnerisch) die Schießtermine absolviert hatte.

            P.S.: Ich hab mir mal schnell das vom hessischen Schützenbund rausgesucht und den Antrag für ein Bedürfnis gefunden. Is ja schlimmer als die Inqusition damals... Und die Preise sind ja 2,5x so hoch wie bei "uns"...

            e:/ und selbst bei den Hessen steht auf deren Seite:

            "Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 Pkt. 1 muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig als Sportschütze betreibt. Der Antragsteller kann dies nachweisen, indem er seit mindestens 12 Monaten einmal pro Monat oder 18 Mal verteilt über das ganze Jahr den Schießsport betrieben hat.[hervorgehoben von mir]"

            => Auch da steht nichts von Pausenverbot o. Restriktionen. Tut mir Leid, aber das klingt für mich einfach nach Einschränkungen, die nicht im Gesetz stehen und nicht begründbar sind. Wo also steht denn geschrieben, dass mehr als zwei Monate Pause nicht gestattet sind, bitte mit Quelle.

            e://
            Hab doch glatt überlesen, dass man nach dem ersten Schuss 12 Monate warten muss. "Der Schießnachweis muss mindestens 12 Monate vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages beginnen." Aber auch hier sehe ich nichts bzgl. Pausen. Anscheinend wäre das mit den sechs Monaten nach dem ersten Schuss - jedenfalls in Hessen - so nicht möglich, bzw. mit sehr viel Glück verbunden.
            Zuletzt geändert von derda; 30.03.2014, 12:41.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #21
              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
              Keine Ahnung in welchem Verband du bist, der keinen Nachweis, entweder per Auszug aus dem Schiessbuch oder per Nachweis durch den Verein, fordert.


              ...


              WSB. Wenn du keine Ahnung hast in welchem Verband ich bin hättest du einfach fragen können

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                #22
                Zitat von Matcher Beitrag anzeigen
                ... hättest du einfach fragen können
                Hab mich nicht getraut .

                Wenn du den Antrag durchliest, wirst du auf folgendes

                Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten folgende Angaben aus dem Antrag zu entnehmen sein.

                seit wann der Schütze regelmäßig in der entsprechenden Waffenart am Training teilnimmt
                und

                Die regelmäßige Aktivität dieses Sportschützen ist vom Verein des Antragstellers zu bestätigen und auf Anfrage durch entsprechende Dokumente (Schießbuch, Ergebnislisten) zu belegen
                stossen. Vom Sinn her entspricht es ja einem Schiessnachweis wie z.B. vom HSV gefordert. Allerdings misstraut man eher deiner Angabe und will es vom Verein wissen.

                Zitat von derda Beitrag anzeigen
                ... Hab doch glatt überlesen, dass man nach dem ersten Schuss 12 Monate warten muss. "Der Schießnachweis muss mindestens 12 Monate vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages beginnen." Aber auch hier sehe ich nichts bzgl. Pausen. Anscheinend wäre das mit den sechs Monaten nach dem ersten Schuss - jedenfalls in Hessen - so nicht möglich, bzw. mit sehr viel Glück verbunden.
                Die 2 Monate stehen auf einem Merkblatt welches ich (HSV Hessen) erhalten habe (Fehlzeiten.. max. 2 Monate... nach Sachlage geprüft). Jeder Verband mag das anders Handhaben, muss aber diesen "18 mal regelmäßig über das Jahr verteilt" irgendwie folgen. Erfahrungsgemäß dürften die (zusammenhängenden) Fehlzeiten aber so um die 2 Monate betragen. In der Frage ist auch wichtig, dass letztendlich der Verband für die Angaben in der Bedürfnisbescheinigung haftet. Und auch für das weiterbestehende Bedürfnis würde ich jetzt nicht allzulange Aussetzer im Jahr machen.

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                  #23
                  Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                  Die 2 Monate stehen auf einem Merkblatt welches ich (HSV Hessen) erhalten habe (Fehlzeiten.. max. 2 Monate... nach Sachlage geprüft). Jeder Verband mag das anders Handhaben, muss aber diesen "18 mal regelmäßig über das Jahr verteilt" irgendwie folgen. Erfahrungsgemäß dürften die (zusammenhängenden) Fehlzeiten aber so um die 2 Monate betragen.
                  Interessant. Und das im negativen Sinne. Mir fällt dazu nur ein, dass es recht negativ dem Schützen gegenüber ist und das eh schon zu strenge Gesetz noch weiter ohne Not verschärft. Aber bei mir war es so, dass ich die 18x zusammenhatte, Pause machen musste und dann wieder bisl Schießtermine gesammelt hab.

                  Der Fragebogen in Hessen ist meines Erachtens auch ein Schlag in die Fresse eines Schützen... Aber gut.
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    #24
                    Ich bin kein Verteidiger diesen Bedürfnisprinzip. Ich gehe, aus freien Stücken, zwar meine 24 Termine pro Jahr machen, allerdings muss ich sagen, dass, wenn ich in Ferien gehe, da schon mal sowas wie Druck auftaucht. Inzwischen bin ich auch beim BDS. Viel besser ist es da auch nicht. Wurde schon darauf hingewiesen, dass ich mehr Wettbewerbe mitmachen sollte. Die Verbände (aus Angst?) sind gerne mal restriktiver als das WaffG.

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                      #25
                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      Hab mich nicht getraut .

                      Wenn du den Antrag durchliest, wirst du auf folgendes



                      und



                      stossen. Vom Sinn her entspricht es ja einem Schiessnachweis wie z.B. vom HSV gefordert. Allerdings misstraut man eher deiner Angabe und will es vom Verein wissen.



                      Die 2 Monate stehen auf einem Merkblatt welches ich (HSV Hessen) erhalten habe (Fehlzeiten.. max. 2 Monate... nach Sachlage geprüft). Jeder Verband mag das anders Handhaben, muss aber diesen "18 mal regelmäßig über das Jahr verteilt" irgendwie folgen. Erfahrungsgemäß dürften die (zusammenhängenden) Fehlzeiten aber so um die 2 Monate betragen. In der Frage ist auch wichtig, dass letztendlich der Verband für die Angaben in der Bedürfnisbescheinigung haftet. Und auch für das weiterbestehende Bedürfnis würde ich jetzt nicht allzulange Aussetzer im Jahr machen.
                      Du wirst es schon wissen.

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                        #26
                        Nun möchte ich mich auch mal einklinken..

                        Ich bin seit Februar beim Verband (BSSB) gemeldet, mache derzeit meine Sachkunde und besuche das Training regelmäßig (18 Trainings bis Februar 2015 sind kein Problem).
                        Nun ist es allerdings so, dass ich im Oktober ein 4-monatiges Pflichtauslandssemester (bis Ende Januar) habe. In dieser Zeit kann ich natürlich kein Training besuchen.

                        Das heisst für mich, dass diese 16 Wochen KO-Kriterium für meinen Verband sind und ich im Februar von quasi 0 anfangen muss?
                        Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin

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                          #27
                          Zitat von Adamant Beitrag anzeigen
                          Das heisst für mich, dass diese 16 Wochen KO-Kriterium für meinen Verband sind und ich im Februar von quasi 0 anfangen muss?
                          Wie meinen Posts zu entnehmen ist in diesem Thread: Nö.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #28
                            @Adamant, Dir steht doch frei im Ausland irgendwo schießen zu gehen und es Dir abstempeln zu lassen. Ich mache es immer so. Ob "die Herren" es anerkennen, steht zwar nicht fest, aber Du hast dann:
                            1. Spaß gehabt;
                            2. eine doch etwas besseren Stand bei der Verhandlung;

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                              #29
                              Danke für die Antworten.

                              @wozzi: Das wäre natürlich eine Idee, allerdings ist mein Französisch wenn überhaupt rudimentär vorhanden (Kurse sind alle in Englisch).
                              Zur Not würde ich eben in den Weihnachtsferien heim fliegen und da dann 1-2x ins Training gehen.
                              Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin

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                                #30
                                Ich kann nur immer wieder betonen: Tretet in einer RAG (Reservisten-Arbeits-Gemeinschaft) Schießen ein !!!
                                Auch als "Nicht Soldat" ist es als Fördermitglied möglich !
                                Beitrag 30,-Euro / Jahr. Billiger gehts nicht ! Und gaaaanz andere Diziplinen ! Und "Bedürfnisse" !!!!!

                                Bin selber im DSB + RAG !

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