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    #16
    Zitat von DausO Beitrag anzeigen
    Ja, du darfst mir (Privatperson) die also Privat anbieten. Um was genau für eine gehts denn überhaupt?
    DAS IST FALSCH !
    BIS ES EINE ANDERE RICHTLINIE GIBT, GILT FÜR http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Do...cationFile&v=6DIE RICHTLINIE DES BVA !

    und dort steht eindeutig, dass das in Verkehr bringen (Handel/Leihen/Verschenken) nur nach neustem Stand zulässig ist :

    ZITAT
    "Die nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Waffen dürfen nicht ohne eine Deaktivierung nach den Vorgaben der Verordnung in den Verkehr gebracht oder aus der oder in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Der Besitz bleibt zuläs-sig."

    Wer eine aktuelle Version belegen kann, möge dies bitte tun .

    Wer aber Halbwissen verbreitet und moderne Legenden weiterträgt, hilft unserem Hobby nicht !

    Also bitte kein "ich habe gehört", "ich glaube" und ähnliches mehr.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #17
      Der springende Punkt ist die Definition von "in Verkehr bringen".
      Und die EU-Richtlinie meint damit die erstmalige Bereitstellung
      eines Produkts auf dem Markt. Man kann das in der englischen
      Originalfassung besser nachlesen.
      Daher ist das private Veräußern weiterhin legal.

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        #18
        Genau. Jetzt geht es nur darum, wer der Erste sein will, der heraus findet wie dieses Wort in Deutschland gehandhabt wird. Die "Rechtsabteilung" des GRA uva. sind sich jetzt schon sicher. Dann mal viel Glück beim "(wieder) in Verkehr bringen".

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          #19
          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
          Genau. Jetzt geht es nur darum, wer der Erste sein will, der heraus findet wie dieses Wort in Deutschland gehandhabt wird. Die "Rechtsabteilung" des GRA uva. sind sich jetzt schon sicher. Dann mal viel Glück beim "(wieder) in Verkehr bringen".
          Ich kann mir vorstellen wie in Deutschland das Wort in Verkehr bringen ausgelegt wird...
          Aber eigentlich habe ich Mal gelernt das man etwas was schon erworben wurde, nicht erneut in Verkehr gebracht werden kann, aber in D geht alles

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            #20
            Da liegst du Falsch:

            (9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.
            gilt gleichermaßen in allen EU Staaten, d.h. es steht sinngemäß in jeder Übersetzung so drin.

            (9)
            Taking into account the risk as regards the security, firearms deactivated prior to the date of application of this Regulation and which are placed on the market, including transmission for free, exchange or barter, or transferred to another Member State after that date should be subject to the provisions of this Regulation.
            Quelle


            Frankreich macht es so wie Deutschland.

            Damit keine Mißverständnisse entstehen: ich finde diese Regelung vollkommen absurd.

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              #21
              Hallo zusammen,

              wie sieht das mit den Dekowaffen als Erbe aus ?
              Oder sollten ich die guten Stücke vorher umziehen

              Danke vorab.

              Gruß Steffen

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                #22
                Dazu hat die Politik meines Wissens nichts hilfreiches beigesteuert und lässt neben den Bürgern auch Verwaltungen und Gerichte dort allein.
                Also kann man nur mutmaßen, dass auch im Erbfall das Ziel sein soll, dass Altdekos entweder auf EU-Dekos umgebaut oder vernichtet werden.

                Waffen werden nach dem aktuellen Waffenrecht nur dann Dekorationswaffen wenn sie nach EU-Verordnung deaktiviert wurden.
                Bei BKA zertifiziertem Metallschrott bzw. Metall, das vor 1976 deaktiviert wurde handelt es sich wohl nun im Umkehrschluss wieder um Waffen. Da man damit aber nicht schießen kann und der Umbau in eine Schusswaffe nur mit einem Maschinenpark möglich sein wird, mit dem man sich auch eine komplett neue Waffe bauen kann, dürfen die Altbesitzer die Altdekos behalten. Gefährlich würden die Altdekos ja nur dann werden, wenn sie den Besitzer wechseln ;-)

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                  #23
                  Dekos waren und sind bisher nicht meldepflichtig.
                  Erbdekos würde ich daher ungefragt behalten und gemäß Post 7 und 16, s. weiter oben, verfahren...
                  Zuletzt geändert von Gunner; 21.02.2018, 12:40.
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #24
                    Denke auch, das ich diese einfach übernehme und gut ist !

                    Gruß Steffen

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