Ein Vermerk a la "sind sie sicher? wenn ich nix höre mach ich nix mehr" ist sicher kein bescheid. klar kannst du den antrag zurückziehen, dies geht aber nur wenn du dies aktiv tust. daher ist die behörde, solange du den antrag nicht zurückziehst, dazu verpflichtet diesen zu bearbeiten.. und zwar im regelfall innerhalb von 3 Monaten. gehts darüber hinaus, kannst du kostenlos einen bescheid einklagen.
wichtig: nur weil es eine behörde einfach macht bedeutet dies nicht, es ist automatisch richtig. die kommen nur solange damit durch, wie sich keiner wehrt.
Zusätzlich wäre noch interessant ob hier nicht § 42a VwVfG Genehmigungsfiktion gilt. sprich, man von einer genehmigung ausgehen kann, wenn eine bestimmte zeit verstrichen ist. das wäre auch mal interessant zu klären. dann wäre eine untätigkeitsklage nicht mal nötig.
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