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    #61
    § 14 (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, wenn diese seit mindestens zwölf Monaten diesem Schießsportverein angehören und ebenfalls seit mindestens zwölf Monaten in diesem Schießsportverband Mitglied sind.
    So (siehe Hervorhebung) steht das leider nicht im Gesetz. Wo lest ihr das nur alle? Da wird nur die aktuelle Mitgliedschaft gefordert und das bisherige 12-monatige Betreiben des Schießsportes.

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      #62
      Dann lies es doch mal selbst: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

      Dürfte doch relativ aktuell sein, was das BMJ da einstellt, oder ?

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        #63
        Ich kann das lesen, so oft ich will, aber neben der 12 Monaten für das Betreiben des Schießsportes, finde ich keinerlei weitere Zeitangaben in dem ganze lieben langen Gesetz. Der Antragsteller muss bei Antragstellung aktuell Mitglied im Verband sein. Wenn jemand eine anderslautende Textstelle findet, dann her damit.

        Bitte also lesen, lesen und lesen und falls da was drinsteht, hier darüber berichten.

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          #64
          Und der Verband muss dir das bescheinigen, und hat seine Kriterien, unter welchen Bedingungen er das bescheinigt.

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            #65
            Zitat von Sandmann73 Beitrag anzeigen
            Ich kann das lesen, so oft ich will, aber neben der 12 Monaten für das Betreiben des Schießsportes, finde ich keinerlei weitere Zeitangaben...
            Zeitangabe zu was? Könnte es sein, dass wir aneinander vorbeireden und du etwas anderes meinst?

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              #66
              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
              Zeitangabe zu was? Könnte es sein, dass wir aneinander vorbeireden und du etwas anderes meinst?
              Er meint, dass man auch nur einen Tag im Verband gemeldet sein muss, sofern man im verbandsangehörigen Verein min. 12 dem Schießsport nachgeht und seine Termine zambekommt.

              Ich lese es so, wie es auf obigem Zitat hervorgeht, dass der Verband sich hier garned mal so weit vom Gesetz wegbewegt.
              Und der Verband hat seine Kriterien wie "Verbandszugehörigkeit" und wer keine 12 Monate im Verband ist, bekommt kein Bedürfnis.

              Hier kann er sich sogar auf den Passus berufen:
              " Ein Bedürfnis [...] wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der [...] anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

              1.
              das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt"

              => Hier wird mMn. davon ausgegangen, dass Vereine sofort melden und sich das im Thread angedeutete Problem gar nicht erst ergibt und daher diese Doppelregelung in der Theorie kein Problem darstellt...


              Viel ärgerlicher ist es, wenn sich komplett vom WaffG abgewendet wird für andere Restriktionen, die niemand jemals gefordert hat. Beispiel: Wer ne Waffe beantragen will, muss auch mit dem Kaliber oder so geschossen haben etc.
              Sry,

              e:/ ... aber das ist komplett abgehobener Unsinn, der nichtmal im Ansatz gedeckt ist. Aber das ganze Gesetz ist schon - im Vergleich zu anderen Ländern und deren Kriminalstatistiken etc - aus hysterischem Unsinn heraus entstanden und seit 40 Jahren werden die Leute verschaukelt. Und die Verbände machen noch viel mehr Wust draus, kombiniert mit "ich Chef, du abhängig von meiner Gunst" (was ich aus früheren Zeiten im Nachhall aus Erzählungen kenne), aber nun gut. Manches wurde 2003 wirklich verbessert, anderes ... nicht.
              Zuletzt geändert von derda; 09.02.2015, 09:54. Grund: hab ich doch vergessen, den Rest noch hinzuschreiben...
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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