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Voreinträge in der WBK.....

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    Voreinträge in der WBK.....

    Kann man von seiner Behörde erwarten z.B. 3 x Voreinträge gleichzeitig zu bekommen wobei schon die Erwerbsdaten sagen wir mal von 2 x voreingetragenen Waffen zur dritten voreingetragenen Waffe ein halbes Jahr auseinander liegen ? Oder bekommt man grundsätzlich nur immer 1 x oder 2 x Waffen als Voreintrag ?

    Danke Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    #2
    Hallo Mike,

    ich habe auf die Grüne WBK schon mal sechs Voreinträge auf einmal bekommen.

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
      ich habe auf die Grüne WBK schon mal sechs Voreinträge auf einmal bekommen.
      Will ich glauben! Ein guter PERSÖNLICHER Kontakt zu dem jeweiligen Sachbearbeiter öffnet einem auf einfacherem Wege Tür und Tor, als gleich mit dem Gesetzestext zu winken. Daher versuche ich soweit möglich alle Formulare, Anträge usw. persönlich abzugeben. Ein kurzer Plausch über das Wetter und dem SB noch einen schönen Tag gewünscht und schon läuft die Sache!

      Grüße
      mbsoldier

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        #4
        Vielen Dank ! Na dann versuche ich mal mein Glück. Naja, ist ja ein ehemaliger Bundeswehrkamerad der dort jetzt neu in der Behörde sitzt. Wird schon klappen. Will mir nämlich im Herbst ein MR 223 kaufen und jetzt im April schon voreintragen lassen.

        Grüße Mike
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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          #5
          Bitte nur nicht vergessen, das VOREinträge nur 1 Jahr Gültigkeit besitzen!
          Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

          Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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            #6
            Ja, ist klar ! Aber Oktober ist ja schon in 7 Monaten.
            Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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              #7
              Mal eine bescheidene Frage, warum brauchst du dann im April schon einen Voreintrag holen? Dann kannst du doch direkt die Waffe auch kaufen ?

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                #8
                Weil ich im April sowieso zur Behörde muß und eine bereits voreingetragene Pistole sowie eine Selbstladebüchse im Kal. 22 l.f.b. voreintragen lasse. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich mir dann auch gleich die SLB im Kal. 223 voreintragen lassen, welche ich erst im Herbst kaufen möchte / kann. Gleich kaufen kann ich die SLB 223 nicht weil die Pistole und die SLB 22 l.f.b. bereits 2 Waffen im halben Jahr sind. Ist schwer schriftlich zu erklären.

                Mike
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                  #9
                  Ach stimmt ja, an die 2/6 Regel hab ich nicht gedacht. Wie gut das ich mich nicht dran halten muss

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                    #10
                    Hallo,

                    Ich wollte fragen, ob mir jemand in meinem Fall behilflich sein kann:

                    Ich bin seit November 2009 Mitglied in einem Schützenverein. Im Dezember 2010 habe ich meine WBKs und meine ersten Waffen bekommen (1 Pistole, 1 SLB).

                    Wenn ich jetzt ab Mai wieder zwei Waffen erwerben darf, wann kann ich 1. den Antrag an meinen Dachverband abschicken lassen und 2. wann kann ich zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag dort abgeben?

                    Wie funktioniert dass dann, wenn ich mit dem Antrag meines Dachverbandes bei meiner Behörde bin? Brauchen die nochmal soundso viel Wochen, um meinem Antrag auf die zwei, die kaufen möchte, stattzugeben, oder kriegt man dann gleich einen Voreintrag (?) und kann dann shoppen gehen?

                    Gruß

                    Vincent

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                      #11
                      Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                      Wenn ich jetzt ab Mai wieder zwei Waffen erwerben darf, wann kann ich

                      1. den Antrag an meinen Dachverband abschicken lassen
                      Je nachdem, wie lange Dein Verband im Regelfall braucht, kannst (oder solltest) Du das unter Umständen auch gleich tun.


                      Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                      und 2. wann kann ich zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag dort abgeben?
                      Ein Voreintrag gilt für die Dauer eines Jahres ab Eintrag in die WBK, je nachdem, wie schnell Du ab Mai kaufen willst, kannst Du das prinzipiell auch gleich nach Erhalt der Bedürfnisbescheinigung des Verbandes tun.

                      Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                      Wie funktioniert dass dann, wenn ich mit dem Antrag meines Dachverbandes bei meiner Behörde bin? Brauchen die nochmal soundso viel Wochen, um meinem Antrag auf die zwei, die kaufen möchte, stattzugeben, oder kriegt man dann gleich einen Voreintrag (?) und kann dann shoppen gehen?
                      Kommt darauf an, wann Deine letzte Sicherheitsüberprüfung war, wenn diese länger als ein halbes Jahr zurück liegt, dann muss eine neue Überprüfung durch das Amt gemacht werden. Wenn Du Deinen SB aber vorher anrufst und Bescheid gibst, dass Du demnächst wegen Voreinträgen vorbei kommst, dann kann Er die Sicherheitsüberprüfung bis dahin erledigen. Das geht eigentlich ganz fix, wenn die wollen. Wenn ich so etwas bei meinem SB ankündige, muss ich selten länger als 2 - 3 Tage warten.

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                        #12
                        Hallo,

                        Echt, das geht, dass ich den Antrag an meinen Dachverband jetzt schon abschicken kann, obwohl das halbe Jahr Abkühlphase noch nicht rum ist???

                        Habe ich das auch richtig verstanden: ich könnte, nachdem ich die Unterlagen von meinem Dachverband wiederbekommen habe, gleich zum SB gehen und mir bereits einen Voreintrag in die WBK machen lassen, bzw. eine Sicherheitsüberprüfung beantragen?

                        Aber erwerben darf ich die Waffen natürlich erst im Mai, also wenn das halbe Jahr komplett rum ist, oder?

                        Gruß

                        Vincent

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                          #13
                          Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          Echt, das geht, dass ich den Antrag an meinen Dachverband jetzt schon abschicken kann, obwohl das halbe Jahr Abkühlphase noch nicht rum ist???

                          Habe ich das auch richtig verstanden: ich könnte, nachdem ich die Unterlagen von meinem Dachverband wiederbekommen habe, gleich zum SB gehen und mir bereits einen Voreintrag in die WBK machen lassen, bzw. eine Sicherheitsüberprüfung beantragen?

                          Aber erwerben darf ich die Waffen natürlich erst im Mai, also wenn das halbe Jahr komplett rum ist, oder?

                          Gruß

                          Vincent
                          Ich weiß natürlich nicht, wie es Dein zuständiger Verband und Dein Amt handhabt - Ich habe es schon so gemacht und das ging problemlos bei mir. Kaufen kannst Du natürlich erst, wenn das halbe Jahr rum ist.

                          Ich habe alle meine Bedürfnisse recht zeitnah beantragt, zwingt mich ja auch keiner dazu, dann gleich noch in der selben Woche auf´s Amt zu rennen. Ich hab z.B. auch schon die Bedürfnisbescheinigung 4 Wochen zu Hause gehabt und bin dann erst auf´s Amt gefahren und hab mir den Voreintrag geholt. Als ich mir mal neue Voreinträge geholt habe, als das halbe Jahr noch nicht rum war, hat mir der SB nur gesagt: "Denken sie daran, sie haben nun die Voreinträge, können aber erst ab dem Datum XY wieder eintragen lassen."

                          Gruß

                          Michael
                          sigpic

                          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                            #14
                            Bei mir ebenfalls kein Problem, vorher die Unterlagen fertiggemacht und beantragt. Bestätigung vom Verband, Voreintrag .357MAG Revolver, hat genau 4 Tage gedauert.
                            Jetzt läuft's noch beim Amt, sollte diese Woche abgehandelt sein.
                            Ach ja, meine Wartezeit wäre Ende April um.






                            P.S. Aussage von SB'ine." Können wir großzügig Auslegen, sobald Abfrage durch ist kann eingetragen werden.
                            Gruß aus dem Kraichgau

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                              #15
                              Ich habe gerade ein recht interessantes und für mich leicht irretierendes Telefongespräch mit dem BDMP gehabt.

                              Ich hatte zwei Befürwortungen auf die grüne an den BDMP geschickt. Selbstlader 308 und 22er. Nun klingelt gerade das Telefon und mir wird mitgeteilt, ich dürfte nur einen Antrag stellen, weil ich in den letzten 6 Monaten ja bereits eine Waffe gekauft hätte, einen Nagant auf gelb.

                              Mir ist das Erwerbsstreckungsgebot durchaus bekannt, aber was bitte hat damit der Voreintrag zu tun? Das Erwerbsstreckunggebot regel wie gesagt den ERWERB und nicht die Bescheinigung des Bedürfnisses. Wo ist also das Problem des BDMP?
                              Es sollte doch eigentlich bei einem Jahr Gültigkeit des Voreitrages kein Problem sein mir diese beiden Einträge zu bewilligen. Der Kauf ist doch eine ganz andere Geschichte und da wäre es dann einzig und allein Aufgabe der Behörde zu "motzen".

                              Lieg ich irgendwie total falsch oder interpretiert der BDMP recht frei und vorsichtig nach eigenem Ermessen?
                              Zuletzt geändert von KESSELRING; 07.05.2012, 15:44.
                              ECRA

                              Patronensammlervereinigung

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