Danke Mike
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Keine Ankündigung bisher.
Voreinträge in der WBK.....
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Voreinträge in der WBK.....
Kann man von seiner Behörde erwarten z.B. 3 x Voreinträge gleichzeitig zu bekommen wobei schon die Erwerbsdaten sagen wir mal von 2 x voreingetragenen Waffen zur dritten voreingetragenen Waffe ein halbes Jahr auseinander liegen ? Oder bekommt man grundsätzlich nur immer 1 x oder 2 x Waffen als Voreintrag ?
Danke MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)Stichworte: -
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Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenich habe auf die Grüne WBK schon mal sechs Voreinträge auf einmal bekommen.
Grüße
mbsoldier
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Vielen Dank ! Na dann versuche ich mal mein Glück. Naja, ist ja ein ehemaliger Bundeswehrkamerad der dort jetzt neu in der Behörde sitzt. Wird schon klappen. Will mir nämlich im Herbst ein MR 223 kaufen und jetzt im April schon voreintragen lassen.
Grüße MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Weil ich im April sowieso zur Behörde muß und eine bereits voreingetragene Pistole sowie eine Selbstladebüchse im Kal. 22 l.f.b. voreintragen lasse. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich mir dann auch gleich die SLB im Kal. 223 voreintragen lassen, welche ich erst im Herbst kaufen möchte / kann. Gleich kaufen kann ich die SLB 223 nicht weil die Pistole und die SLB 22 l.f.b. bereits 2 Waffen im halben Jahr sind. Ist schwer schriftlich zu erklären.
MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Hallo,
Ich wollte fragen, ob mir jemand in meinem Fall behilflich sein kann:
Ich bin seit November 2009 Mitglied in einem Schützenverein. Im Dezember 2010 habe ich meine WBKs und meine ersten Waffen bekommen (1 Pistole, 1 SLB).
Wenn ich jetzt ab Mai wieder zwei Waffen erwerben darf, wann kann ich 1. den Antrag an meinen Dachverband abschicken lassen und 2. wann kann ich zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag dort abgeben?
Wie funktioniert dass dann, wenn ich mit dem Antrag meines Dachverbandes bei meiner Behörde bin? Brauchen die nochmal soundso viel Wochen, um meinem Antrag auf die zwei, die kaufen möchte, stattzugeben, oder kriegt man dann gleich einen Voreintrag (?) und kann dann shoppen gehen?
Gruß
Vincent
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
Wenn ich jetzt ab Mai wieder zwei Waffen erwerben darf, wann kann ich
1. den Antrag an meinen Dachverband abschicken lassen
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
und 2. wann kann ich zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag dort abgeben?
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
Wie funktioniert dass dann, wenn ich mit dem Antrag meines Dachverbandes bei meiner Behörde bin? Brauchen die nochmal soundso viel Wochen, um meinem Antrag auf die zwei, die kaufen möchte, stattzugeben, oder kriegt man dann gleich einen Voreintrag (?) und kann dann shoppen gehen?
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Hallo,
Echt, das geht, dass ich den Antrag an meinen Dachverband jetzt schon abschicken kann, obwohl das halbe Jahr Abkühlphase noch nicht rum ist???
Habe ich das auch richtig verstanden: ich könnte, nachdem ich die Unterlagen von meinem Dachverband wiederbekommen habe, gleich zum SB gehen und mir bereits einen Voreintrag in die WBK machen lassen, bzw. eine Sicherheitsüberprüfung beantragen?
Aber erwerben darf ich die Waffen natürlich erst im Mai, also wenn das halbe Jahr komplett rum ist, oder?
Gruß
Vincent
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenHallo,
Echt, das geht, dass ich den Antrag an meinen Dachverband jetzt schon abschicken kann, obwohl das halbe Jahr Abkühlphase noch nicht rum ist???
Habe ich das auch richtig verstanden: ich könnte, nachdem ich die Unterlagen von meinem Dachverband wiederbekommen habe, gleich zum SB gehen und mir bereits einen Voreintrag in die WBK machen lassen, bzw. eine Sicherheitsüberprüfung beantragen?
Aber erwerben darf ich die Waffen natürlich erst im Mai, also wenn das halbe Jahr komplett rum ist, oder?
Gruß
Vincent
Ich habe alle meine Bedürfnisse recht zeitnah beantragt, zwingt mich ja auch keiner dazu, dann gleich noch in der selben Woche auf´s Amt zu rennen. Ich hab z.B. auch schon die Bedürfnisbescheinigung 4 Wochen zu Hause gehabt und bin dann erst auf´s Amt gefahren und hab mir den Voreintrag geholt. Als ich mir mal neue Voreinträge geholt habe, als das halbe Jahr noch nicht rum war, hat mir der SB nur gesagt: "Denken sie daran, sie haben nun die Voreinträge, können aber erst ab dem Datum XY wieder eintragen lassen."
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Bei mir ebenfalls kein Problem, vorher die Unterlagen fertiggemacht und beantragt. Bestätigung vom Verband, Voreintrag .357MAG Revolver, hat genau 4 Tage gedauert.
Jetzt läuft's noch beim Amt, sollte diese Woche abgehandelt sein.
Ach ja, meine Wartezeit wäre Ende April um.
P.S. Aussage von SB'ine." Können wir großzügig Auslegen, sobald Abfrage durch ist kann eingetragen werden.Gruß aus dem Kraichgau
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Ich habe gerade ein recht interessantes und für mich leicht irretierendes Telefongespräch mit dem BDMP gehabt.
Ich hatte zwei Befürwortungen auf die grüne an den BDMP geschickt. Selbstlader 308 und 22er. Nun klingelt gerade das Telefon und mir wird mitgeteilt, ich dürfte nur einen Antrag stellen, weil ich in den letzten 6 Monaten ja bereits eine Waffe gekauft hätte, einen Nagant auf gelb.
Mir ist das Erwerbsstreckungsgebot durchaus bekannt, aber was bitte hat damit der Voreintrag zu tun? Das Erwerbsstreckunggebot regel wie gesagt den ERWERB und nicht die Bescheinigung des Bedürfnisses. Wo ist also das Problem des BDMP?
Es sollte doch eigentlich bei einem Jahr Gültigkeit des Voreitrages kein Problem sein mir diese beiden Einträge zu bewilligen. Der Kauf ist doch eine ganz andere Geschichte und da wäre es dann einzig und allein Aufgabe der Behörde zu "motzen".
Lieg ich irgendwie total falsch oder interpretiert der BDMP recht frei und vorsichtig nach eigenem Ermessen?Zuletzt geändert von KESSELRING; 07.05.2012, 15:44.
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