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    Voreintrag bei BDS

    Hallo zusammen,

    ich war bisher beim DSB und habe eine Gelbe WBK, nun bin ich auch noch beim BDS und spiele mit dem Gedanken mir eine Kurzwaffe(Pistole) und einen Halbautomaten zuzulegen. Ich weiss bereits ab wann ich einen Antrag stellen kann aber nicht genau welchen ich nehmen muss. Da gibt es ja einige zur Auswahl auf der BDS Seite unter Downloads: http://www.bdshessen.de/

    Nur habe ich keine Ahnung wie es sich beim BDS mit einem Antrag verhält, also wie oft ich geschossen haben muss z.B.

    Vielleicht mag die Frage blöd erscheinen, jedoch konnte ich auch mit der SuFu keine Antwort finden.


    Gruß,
    micha
    Zuletzt geändert von scorpac; 13.06.2012, 22:47.
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    Halbautomaten auf gelbe WBK? Für die gelbe WBK brauchst du doch keine Anträge ausfüllen (EDIT: Antrag = Bescheinigung). Das musst du nur bei der Grünen (Bedürfnisbescheinigung vom Verband). Vielleicht habe ich auch nur deine Frage falsch verstanden?
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 13.06.2012, 23:44.

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      #3
      Du solltest 18 Trainingsnachweise im Jahr haben, bzw. 12 auf jeden Fall.

      So viel ich weiß bekommst Du Pistole und SB nur auf die Grüne WBK.

      Ich vermute das die Anträge vom BDS alle gleich sind.
      Du gehst zu deinem Schützenverein, stellst dort den Antrag, da wird dann alles ausgefüllt und dieses nimmst Du und schickste zum BDS mit 15€.

      Auf der BDS Seite steht auch was Du benötigst für dein Bedürfnis, siehe Link, ist aber BW http://www.gsvbw.de/98.0.html

      Gruß
      Markus

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        #4
        Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
        Halbautomaten auf gelbe WBK? Für die gelbe WBK brauchst du doch keine Anträge ausfüllen (EDIT: Antrag = Bescheinigung). Das musst du nur bei der Grünen (Bedürfnisbescheinigung vom Verband). Vielleicht habe ich auch nur deine Frage falsch verstanden?
        Ich bin davon ausgegangen das man davon ausgehen kann eine Grüne dafür zu Benötigen. Sollte man zumindest in JEDER Sachkunde lernen. Übrigens stehts hinten auf der Gelben drauf, sofern es die neue ist.
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

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          #5
          Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
          ... und habe eine Gelbe WBK (...) mir eine Kurzwaffe(Pistole) und einen Halbautomaten zuzulegen...
          Das war die Info auf die ich gebaut hatte. Aber da ich davon ausging, dass du das weißt, mit Grün, habe ich das hier "Vielleicht habe ich auch nur deine Frage falsch verstanden?" nachgeschoben.

          Brauchen tust du also das hier: http://www.bdshessen.de/include.php?...id=5&themeid=0
          Zuletzt geändert von Dzilmora; 14.06.2012, 09:39.

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            #6
            Vielen Dank schonmal.

            Auf dem Formular ist der Genaue Hersteller, Waffentyp mit Lauflänge etc. gefordert. Bedeutet dies, dass ich mich schon vor dem Kauf für eine spezielle Waffe entscheiden muss? Wäre ja echt bescheuert. 12 Monate hält der Voreintrag, und falls ich mich umentscheide muss ich einen neuen Antrag stellen?
            "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
            GRA - German Rifle Association

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              #7
              Wie oft kommt dieses Thema noch?

              Zum einen, solltest du einen BDS-Ansprechpartner im Verein haben!
              DER wäre dein Ansprechpartner und hilft beim Ausfüllen.


              Zum anderen, der BDS fordert DIESE Angaben, um sicher zu stellen, das er keine "falschen Waffen" befürwortet.

              Einfach SL-Gewehr .223 Rem reicht halt nicht, man sollte schon angeben, das es z.B. ein 16,75" Lauf sein soll.

              Ob es dann nachher ein 16,75", 18" oder länger wird ist EGAL, wenn es ein 14,5" wird, bist du der "Depp", nicht der der dir das Bedürfnis unterschrieben hat. Mit den Abfragen wird also sichergestellt, das die Waffe die Befürwortet wird WaffG und §6 konform ist....mehr nicht.


              Solange am Ende die Waffe zulässig ist, wird sich darüber keiner aufregen wenn es anstatt z.B. einer OA15 ne Schmeisser oder so ist.

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