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Antrag gelbe WBK ...12mal gleiche Disziplin oder gemischt auf Formular ?

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    #31
    Verstehe ich das richtig? Ein Verband lehnt eine Befürwortung f. eine Kurzwaffe ab, weil zu viele Langwaffentermine wahrgenommen wurden oder weil man zu viele Langwaffen besitzt?

    Junge junge....in beiden Fällen sofort austreten.

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      #32
      Richtig - der BSSB (Herr Furnier) hat in meinem Fall das Bedürfnis für eine Kurzwaffe aus der Regel-Nr.: 2.40 zunächst zurückgewiesen wegen zuvielen Langwaffenergebnissen. Begründung: "Bedürfnis liegt für eine KW vor, somit müssen auch mindestens 18 KW-Termine abgegeben werden (nachweisbare aus der Schießkladde versteht sich)




      Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
      Junge junge....in beiden Fällen sofort austreten.
      Na ja - so schlimm ist es auch nicht, man muß halt einen guten Tag bei ihm erwischen, dann kriegt man auch nen 45er LongColt - äh nö - so gute Tage gibt's dann doch nicht.
      Aber austreten nach 32Jahren BSSB, und Vereinszugehörigkeit - Nein das geht gar nicht, schon gar nicht wegen einer Person, die vermutlich eh (oder hoffentlich) bald zum DSB wechseln wird.

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        #33
        Zitat von harito Beitrag anzeigen
        ... Begründung: "Bedürfnis liegt für eine KW vor, somit müssen auch mindestens 18 KW-Termine abgegeben werden (nachweisbare aus der Schießkladde versteht sich)...
        Das wird ja immer absurder wie da begründet wird. Und wenn er schon was von 18 Terminen faselt dann bitte richtig:

        – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
        den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
        regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
        über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
        Übrigens beziehen sich die 12/18 auf den Erstantrag.

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          #34
          Nichtsdestotrotz, an dem kommt man halt nicht vorbei, und die nachweisbaren Termine mit der im Antrag genannten Regel-Nr. werden nun mal gefordert.

          Derzeit beantragt eine Schützenkameradin einen 45er Revolver beim Furnier (wird glaube ich dann ihre vierte Großkalibrige Waffe) Mal schauen was dabei rauskommt. Ich werde dann berichten.

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            #35
            Geht ja nicht um vorbeikommen sondern um die Frage warum er sich an absolut keine Regeln hält. Aber wenn ihr das mitmacht, macht das bald Schule bei dem Verband.

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              #36
              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
              Geht ja nicht um vorbeikommen sondern um die Frage warum er sich an absolut keine Regeln hält. Aber wenn ihr das mitmacht, macht das bald Schule bei dem Verband.
              Sicherlich hält er sich an Regeln, muß er ja, nur hat er bei einigen Dingen meiner Ansicht nach leider eine andere Meinung als der DSB eigentlich vorschreibt.
              Da kann der Verein so groß sein wie er will, man muß da durch.

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                #37
                Ich formulier als Frage, ich weiß es nämlich wirklich nicht und würde mich von jemanden, der Ahnung hat über eine Antwort freuen:
                Muss nicht auch die fachliche Stellungnahme eines Verbandes objektiv sein und sich an den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen orientieren und nicht mehr, wenn sie den Antragsteller damit nicht willkürlich in seinen Rechten beschneiden soll?
                "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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                  #38
                  Zitat von Rooster Cogburn Beitrag anzeigen
                  Muss nicht auch die fachliche Stellungnahme eines Verbandes objektiv sein und sich an den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen orientieren und nicht mehr, wenn sie den Antragsteller damit nicht willkürlich in seinen Rechten beschneiden soll?
                  Prinzipiell ja ;-). Die fachliche Entscheidung eines Verbandes darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, also der Verband dürfte z.B. kein Erstbedürfnis bestätigen wenn nur 11 Schießtermine innerhalb der letzten 365 Tage statt gefunden haben. Der Verband darf aber, aufgrund von eigenen strengeren Regeln, auch Bedürfnisse ablehnen obwohl die gesetzlichen "Mindest-Anforderungen" erfüllt werden.

                  Der Verband bzw. einzelne Menschen im Verband "dürfen" aber natürlich nicht je nach Lust und Laune entscheiden. Ein solches "Fehlverhalten" muss aber, bevor man sich überlegen kann den Gerichtsweg zu beschreiten, zuerst Verbandsintern geregelt werden. Also einfach in die Satzung schauen und dann handeln. ;-)

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