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    Dumme Frage, sorry

    Sind Takedown-Büchsen für Sportschützen eigentlich zugelassen,
    oder gibt's da Probleme mit der Behörde?

    Ich meine damit Büchsen, bei denen sich der Lauf einfach entfernen läßt,
    so wie die hier:

    Browning shotguns, rifles, pistols and the John M Browning Collection of custom over under shotguns.


    Hab gerade WaffG und AWaffV hoch und runter gelesen und nichts gefunden.

    TIA

    #2
    Wüsste jetzt keinen Grund warum. Weißt du den einen?

    WaffG Abschnitt 2
    1.2.3
    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,
    zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;
    Das dürfte sich auf eine weiter zerlegbare Waffe beziehen.
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 06.05.2014, 23:36.

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      #3
      Ich weist, dass es zumindest ein Modell von Norinco gibt, was für Sportschützen nicht zugelassen ist, weil es "über den üblichen Umfang hinaus" zerlegbar ist. Leider fällt mir die Bezeichnung nicht mehr ein...

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        #4
        Einfach mal googeln:

        BKA JW20

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          #5
          Danke für die Antworten.

          Wüsste jetzt keinen Grund warum. Weißt du den einen?
          Was wozzi sagt.
          Irgendwo habe ich mal in einem Forum ein 'Survival'-Gewehr gesehen,
          daß sehr kompakt zerlegt werden konnte.
          Dort hieß es dann wohl, daß das hierzulande pöse sei.
          Könnte das hier gewesen sein,, bin mir aber nicht sicher:

          Since 1959 the venerable AR-7 has been the choice of U.S. Air Force pilots who need a small-caliber rifle they can count on should they have to punch out over a remote area. Through the years the AR-7's reputation for portability, ease of operation and reliability has carried over to the civilian world. Today it's


          Wie auch immer, scheint also Auslegungssache zu sein.
          Dann kann ich mal meinen Sachbearbeiter fragen, ohne daß ich mich blamiere
          oder das der mir jede Sachkunde abspricht.

          Danke nochmal

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            #6
            Jede Bockflinte ist mit wenigen Handgriffen zerlegbar. Jedes AR-15 ebenso. Sollte also wirklich unproblematisch sein.
            Wenn Sie glauben, Sie hätten mich verstanden, dann habe ich mich falsch ausgedrückt.

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              #7
              Zitat von Baumax Beitrag anzeigen
              Jede Bockflinte ist mit wenigen Handgriffen zerlegbar. Jedes AR-15 ebenso. Sollte also wirklich unproblematisch sein.
              Das wollt ich auch sagen.
              Bei meiner Bockflinte ist es ein Riegel und bei den AR`s sind es 2 Pins

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                #8
                Danke nochmal für die Antworten.

                Ich denke auch mal das es keine Probleme geben wird.
                Da es in dem einzigen Abschnitt der sich damit befasst um verbotene Waffen geht,
                schließe ich mal messerscharf, daß die wohl garnicht angeboten würden,
                wenn's verboten wäre.
                Trotzdem frage ich sicherheitshalber nochmal bei der Behörde nach.
                Waffengesetz und Logik sind ja oft zwei verschiedene Dinge.

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                  #9
                  Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
                  Trotzdem frage ich sicherheitshalber nochmal bei der Behörde nach.
                  Waffengesetz und Logik sind ja oft zwei verschiedene Dinge.
                  Waffengesetz und Behörde leider auch.

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