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Wüsste jetzt keinen Grund warum. Weißt du den einen?
WaffG Abschnitt 2
1.2.3
über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,
zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;Zuletzt geändert von Dzilmora; 06.05.2014, 23:36.
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Danke für die Antworten.
Wüsste jetzt keinen Grund warum. Weißt du den einen?
Irgendwo habe ich mal in einem Forum ein 'Survival'-Gewehr gesehen,
daß sehr kompakt zerlegt werden konnte.
Dort hieß es dann wohl, daß das hierzulande pöse sei.
Könnte das hier gewesen sein,, bin mir aber nicht sicher:
Since 1959 the venerable AR-7 has been the choice of U.S. Air Force pilots who need a small-caliber rifle they can count on should they have to punch out over a remote area. Through the years the AR-7's reputation for portability, ease of operation and reliability has carried over to the civilian world. Today it's
Wie auch immer, scheint also Auslegungssache zu sein.
Dann kann ich mal meinen Sachbearbeiter fragen, ohne daß ich mich blamiere
oder das der mir jede Sachkunde abspricht.
Danke nochmal
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Zitat von Baumax Beitrag anzeigenJede Bockflinte ist mit wenigen Handgriffen zerlegbar. Jedes AR-15 ebenso. Sollte also wirklich unproblematisch sein.
Bei meiner Bockflinte ist es ein Riegel und bei den AR`s sind es 2 Pins
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Danke nochmal für die Antworten.
Ich denke auch mal das es keine Probleme geben wird.
Da es in dem einzigen Abschnitt der sich damit befasst um verbotene Waffen geht,
schließe ich mal messerscharf, daß die wohl garnicht angeboten würden,
wenn's verboten wäre.
Trotzdem frage ich sicherheitshalber nochmal bei der Behörde nach.
Waffengesetz und Logik sind ja oft zwei verschiedene Dinge.
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Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenTrotzdem frage ich sicherheitshalber nochmal bei der Behörde nach.
Waffengesetz und Logik sind ja oft zwei verschiedene Dinge.
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