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Frage gelbe WBK

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    Frage gelbe WBK

    Hallo!
    Ich hoffe, die Frage wird jetzt nicht zum tausendsden Mal gestellt....

    Für den Erwerb einer gelben WBK brauche ich für den ersten Eintrag einen Bedürfnisnachweis, richtig?

    Wenn also z.B. ein KK Gewehr genehmigt wird als erster Eintrag, kann ich danach einfach so alles eintragen lassen auch wenn es ein anderes Kaliber hat ohne Bedürfnisnachweis oder Voreintrag? (z.B. ein Gewehr für Tontaubenschießen)
    Und natürlich nicht auf die grüne WBK muss.

    Ich weiß, die Waffe muss in einer Disziplin eines Verbandes geschossen werden.
    Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich für jede Waffe einen Voreintrag oder ein Bedürfnisnachweis brauche

    #2
    Die Gelbe wird ganz anders für die Grüne behandelt. Ich nehm mal an, dass du ja neu beantragst und somit nach 14.4.

    => Einmal den Bedürfnisnachweis erbringen für die Gelbe, damit du sie überhaupt erst bekommst und dann kannst du ohne Bedürnisprüfung für jede einzelne Waffe einkaufen.

    Beachte:
    Je nach Bundesland muss man aufpassen, ob die Gelbe eingeschränkt ausgestellt wird (bitte immer alles mögliche ankreuzen etc.).
    Dann gibts noch die 2/6 Regel und bezieht sich auf alle Käufe insgesamt.

    Also, Gelb:
    Einmal beantragen und dann stellt die Gelbe sozusagen das Bedürfnis dar und ohne separaten Antrag kann gekauft werden. Halt anders als die Grüne...
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Oder um es kurz auszudrücken : Du brauchst von deinem Verband die Bestätigung des Bedürfnisses für die "Gelbe", aber nicht für eine spezielle Waffe darin.
      Einzelne Verbände hätten das gerne, rechtlich wird es nicht gefordert.

      farbige Grüße
      vom Gunner
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Und für das Bedürfnis "Sportschießen" habe z.B. ich wenigstens 12 über ein Jahr verteilte Schießtermine mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgewiesen.
        Es konnte mit beliebigen Waffen trainiert worden sein.
        Es war also egal, um was für Waffen es sich handelte. Selbstlader, Einzellader, Repetierer, Pistolen, Revolver, Flinten etc., alles war zulässig.
        Wenn das erste Schießen (bei bestehender Verbandsmitgliedschaft) Mitte April war, dann wird ein Jahr später Mitte April das vorher beantragte Bedürfnis ausgehändigt.

        Im Antrag für die Gelbe WBK musste dann natürlich eine Waffe genannt werden, die auf Gelbe WBK zu erwerben ist. Es ist aber nicht verpflichtend, dass man genau die beantragte Waffe kauft. Statt des beantragten KK-Repetierers kann die erste gekaufte Waffe also auch eine Freie Pistole oder ein mehrschüssiger Vorderlader etc. sein. Wie das Leben so spielt kann sich ja immer was ändern
        In die gelbe WBK kommen von Anfang an keine Voreinträge. Alle Zeilen bleiben frei. Du darfst damit kaufen was Du als Sportschütze brauchst. Was Du kaufen darfst steht im Gesetz und so wie ich das kenne auch auf der WBK.

        Wenn ein Verband für das Bedürfnis mehr fordern sollte als im Gesetz steht sollte man das hinterfragen, muss aber meist leider in den sauren Apfel beissen und liefern was verlangt wird.
        Zuletzt geändert von Olympia; 07.07.2016, 08:05.

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          #5
          Vielen Dank, jetzt bin ich um einiges schlauer. Da ich regelmäßig schießen gehe, dürfte der Nachweis eines Bedürfnisses kein Problem sein.

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            #6
            Wenn du noch keine hast, solltest du die Gelbe gleich bei der Grünen mitbeantragen (wenn du die Grüne beantragen willst (und nciht schon hast) und nicht nur die Gelbe).

            Der Vorteil: Bedürfnis ist dann ja eh schon nachgewiesen und zumindest in Bayern kann man einfach nen Haken setzen zum "mitbeantragen". Machst du das nicht, musst du gesondert dein Bedürfnis für die Gelbe später nachweisen.

            Und je nachdem, in welchem Bundesland du bist, musst du halt schauen, was in DEINER Gelben dann erlaubt ist. In Bayern brauchst keine Gedanken drüber machen, in anderen eventuell ankreuzen (und immer alles, weil nachträglich is immer ärgerlich)...
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Zitat von Kaja Beitrag anzeigen
              Da ich regelmäßig schießen gehe, dürfte der Nachweis eines Bedürfnisses kein Problem sein.
              Schützenkameraden in Berlin müssen für ein Bedürfnis zur Erteilung der gelben WBK seit Januar 2016 jeweils pro Monat mindestens einen Schießtermin mit der Kurzwaffe und einen mit der Langwaffe nachweisen.

              Das heisst ein Jahr lang jeden Monat 2 Schießtermine = mindestens 24 Trainingstermine, oder wer es nur unregelmäßig zum Training schafft bis zu 2x18 = 36 Termine.

              Werden nur Schießtermine mit Langwaffen nachgewiesen, bekommt man kein Bedürfnis mehr für die gelbe WBK und muss seinen KK-Einzellader per Voreintrag über die grüne WBK holen.

              So zumindest handhabt es der SVBB (der Berliner DSB-Verband).

              Daher empfiehlt es sich vorab beim Verantwortlichen des Verbands (und nicht nur im Verein) anzufragen, was er/sie denn für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung nachgewiesen haben möchte.

              Es gibt zwar ein bundesweit gültiges Waffengesetz aber regional, behörden und verbandsabhängig unterschiedliche Auslegungen.
              Und das heisst leider sehr oft, dass das Gesetz aus politischen und anderen Gründen strenger ausgelegt wird als es ist.

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                #8
                Ich bin Mitglied im BDS LV 3 und schieße mehrmals im Monat Kurzwaffe 9mm und einmal im Monat Langwaffe.

                Auf unserer Vereins WBK bin ich als Berechtigte eingetragen und lager auch die Kurzwaffen des Vereins bei mir zu Hause. Was aber nicht heißt, dass ich von der Beantragung der WBK später für mich Ahnung hab

                Eine Waffe beim Amt anmelden habe ich mittlerweile drauf

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                  #9
                  Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                  Schützenkameraden in Berlin müssen für ein Bedürfnis zur Erteilung der gelben WBK seit Januar 2016 jeweils pro Monat mindestens einen Schießtermin mit der Kurzwaffe und einen mit der Langwaffe nachweisen.

                  Das heisst ein Jahr lang jeden Monat 2 Schießtermine = mindestens 24 Trainingstermine, oder wer es nur unregelmäßig zum Training schafft bis zu 2x18 = 36 Termine.

                  Werden nur Schießtermine mit Langwaffen nachgewiesen, bekommt man kein Bedürfnis mehr für die gelbe WBK und muss seinen KK-Einzellader per Voreintrag über die grüne WBK holen.

                  So zumindest handhabt es der SVBB (der Berliner DSB-Verband).

                  Daher empfiehlt es sich vorab beim Verantwortlichen des Verbands (und nicht nur im Verein) anzufragen, was er/sie denn für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung nachgewiesen haben möchte.

                  Es gibt zwar ein bundesweit gültiges Waffengesetz aber regional, behörden und verbandsabhängig unterschiedliche Auslegungen.
                  Und das heisst leider sehr oft, dass das Gesetz aus politischen und anderen Gründen strenger ausgelegt wird als es ist.
                  Naja, das ist ja verbandseigener Blödsinn, wer das mitmacht ist selber Schuld.

                  Ich hab als "Vereinschef" regelmäßig mit unserer Behörde (LKA) wie auch dem BDS zu tun und kann hier für beide Seiten nur positives und entspannten Umgang miteinander feststellen.
                  Wie man in den Wald ruft, so schallt es raus...

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                    #10
                    genau so ist es ..

                    Zitat von Firefly Beitrag anzeigen
                    Naja, das ist ja verbandseigener Blödsing wer das mitmacht ist selber Schuld.

                    Ich hab als "Vereinschef" regelmäßig mit unserer Behörde (LKA) wie auch dem BDS zu tun und kann hier für beide Seiten nur positives und entspannten Umgang miteinander feststellen.
                    Wie man in den Wald ruft, so schallt es raus...

                    leider gibt es in vielen Vereinen des DSB die ,, alten Säcke ,, ( ich bin auch einer ) , die aus was
                    für Gründen auch immer , ( Macht , Misstrauen , Tradition ) , eigene Regeln aufstellen .
                    Gott sei Dank , war ich nie drauf angewiesen . ( Jagdschein , grüne WBK , zusätzlich BDS ) .
                    In meinem BDS Verein bin ich der älteste !!!! Fühle mich total wohl und liebe den entspannten
                    Umgang miteinander . Nichts ist schöner als total motivierten und offenen jungen Leuten
                    evtl. auch mal zu helfen den Schießsport näher zu bringen . Dafür fahre ich auch gerne auch
                    mal ein paar KM mehr ( so 600 KM im Monat )
                    ( Wobei der Verein sich auch die neuen möglichen Mitglieder genau ansieht und ein Jahr
                    Probezeit vorsieht . Aber im Gegensatz zum DSB -Verein , diese nicht mit einem Jahr Lupi/
                    KK oder sonstigem verschreckt )

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                      #11
                      Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                      Schützenkameraden in Berlin müssen für ein Bedürfnis zur Erteilung der gelben WBK seit Januar 2016 jeweils pro Monat mindestens einen Schießtermin mit der Kurzwaffe und einen mit der Langwaffe nachweisen.

                      Das heisst ein Jahr lang jeden Monat 2 Schießtermine = mindestens 24 Trainingstermine, oder wer es nur unregelmäßig zum Training schafft bis zu 2x18 = 36 Termine.

                      Werden nur Schießtermine mit Langwaffen nachgewiesen, bekommt man kein Bedürfnis mehr für die gelbe WBK und muss seinen KK-Einzellader per Voreintrag über die grüne WBK holen.

                      So zumindest handhabt es der SVBB (der Berliner DSB-Verband).

                      Daher empfiehlt es sich vorab beim Verantwortlichen des Verbands (und nicht nur im Verein) anzufragen, was er/sie denn für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung nachgewiesen haben möchte.

                      Es gibt zwar ein bundesweit gültiges Waffengesetz aber regional, behörden und verbandsabhängig unterschiedliche Auslegungen.
                      Und das heisst leider sehr oft, dass das Gesetz aus politischen und anderen Gründen strenger ausgelegt wird als es ist.
                      wer das mit sich machen lässt braucht sich auch nicht zu beklagen.

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                        #12
                        Zitat von Rebell Beitrag anzeigen
                        wer das mit sich machen lässt braucht sich auch nicht zu beklagen.
                        da es hier vom verband kommt, kann man noch nicht mal gegen behörden wettern. da hilft nur ein anderer verband.

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                          #13
                          Also ich muss hier nochmal nachfragen wegen dem Bedürfnis.
                          Heißt das, wenn ich regelmäßig Trap schieße und mir eine Gelbe WBK beantrage und diese dann besitze, kann ich mir reintheoretisch auch einen .308 Repetierer + Munition kaufen ohne, dass ich ihn eigentlich brauche?
                          Gibt es da nicht irgendwann mal die Frage wozu man die Waffe braucht, z.B. beim eintragen lassen?
                          Sonst könnte ich mir ja alle 6 Monate 2 Gewehre kaufen die ich an sich faktisch sportlich überhaupt nicht brauche.

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                            #14
                            Richtig, die Gewehre sollten aber durchaus der Sportordnung entsprechen. (Kommt aber wahrscheinlich auch auf dem Sb an.)

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                              #15
                              Alzi, übernehmen sie... irgendwann, aber nur irgendwann sollte es sich doch mal herum gesprochen haben...^^

                              Wenn du wüsstest, was die mit der alten Gelben alles dürfen...

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