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Zwei 9mm Pistolen gleichzeitig in WBK möglich?

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    Zwei 9mm Pistolen gleichzeitig in WBK möglich?

    Hallo zusammen!

    Ich bin Frischling mit bestandener WSK und gerade in der Waffenfindungsphase. Alles sehr schwierig.
    Ich bin über meinen Verein im BDMP und DSB .

    In einem anderen Thread diskutiere ich gerade, WELCHE Pistole ich mir als erstes kaufen sollte.
    Ich habe grundsätzlich Glock, HP und CZ "im Visier".

    Da es zwar zig Leute mit Glocks im Verein gibt, aber keinen einzigen, der eine CZ P10 C oder eine HK SFP9 SF besitzt, ich diese aber favorisiere, möchte ich mittlerweile am liebsten beide kaufen und testen.

    HIER würde ich gerne wissen, ob jemand praktische Erfahrungen mit dieser meiner Überlegung hat:

    Die CZ gilt gemäß aktueller Liste des BDMP nicht als Dienstpistole (DP) - könnte ich also für die Diszplin NPA das Bedürfnis anmelden und mir kaufen.

    Einige Wochen nach dem Kauf der CZ, melde ich das 2. Bedürfnis an:
    Eine SFP für die Disziplin DP1.

    Da ich DP1 und 2 schießen möchte, ich dass aber NICHT mit der CZ darf (nicht als DP gelistet), "muss" ich mir die SFP als Dienstpistole kaufen.

    Dann könnte ich diese beiden in Ruhe miteinander vergleichen und die für mich bessere letztlich behalten.

    Anders rum würde das ja mit Sicherheit nicht klappen, da man NPA auch mit jeder x-beliebigen Dienstpistole schießen darf.

    Hat jemand Ratschläge oder Erfahrungen mit dieser Thematik?

    LG und schon mal Danke!

    #2
    Moin, ja, zwei 9mm Pistolen geht. P226 als Sportpistole im DSB und P1 als Dienstsportpistole im BDS.
    Müssen beide nur für die angeführten Disziplinen aufgelistet sein.

    Sollte im BDMP eigentlich ähnlich sein.

    Noch was: teste zuerst und kaufe dann.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #3
      Hallo,

      so wie Du es beschreibst, könntest Du das sehr wahrscheinlich durchführen.

      Erfahrungswerte besitze ich in dem Thema aber nicht.

      Meine Ideen dazu:
      1. bestehen kurz bis mittelfristig noch weitere Wünsche bzw. Bedarf an Feuerwaffen/Kurzwaffen?

      1a. eventuell sind bei mehr als 1 Kurzwaffe die Du besitzen möchtest/brauchst andere Kombination beim Erwerb noch günstiger/empfehlenswert - man muss diese Gedankenspiele natürlich nicht bis zum Verzweifeln betreiben :-)

      1b. besorge Dir gleich wenn möglich mehrere Voreinträge gleichzeitig - bei meinem Amt zahlt man egal wieviele Voreinträge vorgenommen werden nur 1x die Gebühr. Das hiesse dann für einen Sportschützen mit dem Hindernis Erwerbsstreckungsgebot 4 Voreinträge sind sinnvoll möglich, da in dem einen Jahr der Gültigkeit der Voreinträge 2 Waffen pro Halbjahr erworben werden dürfen).

      2. dem was „Pfälzer“ hier sagte stimme ich zu - wenn möglich vorher ausprobieren.

      2a. Du könntest die Waffen vielleicht, wenn dort vorhanden z.B. im SSZ Berka oder der Waffenburg in Binz schießen. Andere insbesondere kommerzielle Betreiber könnten die Modelle als Leihwaffen vor Ort haben.

      2b. Du kannst die Waffen wie von Dir angedacht kaufen (da würde ich um Wertverlust zu minimieren aber zumindest beim Test mit gebrauchten Waffen anfangen) und ersteinmal an einen Händler Deiner wahl schicken/übergeben lassen, der die Waffen dann in sein Waffenhandelsbuch aufnimmt und sie Dir leiht. Was wieder weg kann kannst Du dann verkaufen und von Deinem Händler an den Käufer schicken lassen (Preisbeispiel: Eintrag ins Waffenhandelsbuch 15 Euro, Aufbewahrung pro Monat 5 Euro, Austragung 10 Euro bzw. Austragung, vepacken und Versand 45 Euro.
      Das ist bei weitem günstiger als jedesmal neue Voreinträge, Amtsgänge etc. erledigen und bezahlen zu müssen.

      Viel Erfolg!

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        #4
        Vermutlich fast nicht schaff bar. Zumindest wird es nicht mit deinen zwei im Grundbedürfniss klappen.
        Überhaupt wird es sehr schwer, da beide ähnliche Waffen sind.
        Was wäre deine Begründung dafür das du beide brauchst?
        Wenn zwei 9mm brauchst du einen guten Grund den du beim Verband angibst, und ob du das auf zwei Verbände auf splittest, weil du denkst das erspart dir die frager rei, das bringt gar nix. Dsb wirst gar keine Chance haben, und bds will eh die wbk sehen.

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          #5
          Für möglich halte ich es schon.

          Wenn Verband und Verein keine zusätzlichen Hürden geschaffen haben wäre bei Wettkampfteilnahmen auch der Erwerb einer 2. Waffe für die identische Disziplin möglich - zumindest laut Gesetz.

          Im vorliegenden Fall wären die Waffen aber sowieso für unterschiedliche Disziplinen gedacht. Das erleichtert es das Bedürfnis zu begründen.

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            #6
            Deswegen muss ich wohl den beschrieben Weg gehen:
            1. Antrag = CZ für NPA
            Kaufen.
            2. Antrag = Huch! Ich darf mit CZ ja gar nicht DP schießen, ich muss noch eine HK als offizielle Dienstpistole kaufen ..

            Beides gleichzeitig wird nicht gehen...

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              #7
              Wie gesagt, auf’s Probieren sollte vor bzw. beim Waffenkauf eigentlich nicht verzichtet werden und das ist ja sogar der Hintergrund des von Dir geplanten Vorgehens.

              Wenn Leihe nicht möglich ist wäre meine bevorzugte Variante der temporäre Erwerb über einen kooperativen Händler. Da sind die privat geführten kleinen Läden meist die erste Wahl. Gesättigte große Händler oder Ketten sind da leider weniger hilfreich.

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                #8
                Ja, das wäre eine Idee. .

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