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Ich habe grundsätzlich das Interesse selbst Waffen zu bauen und diese auch zu vermarkten. Aber: Ich bin kein Büchsenmacher sondern studiere Maschinenbau.
Meine bisherige Recherche lässt mich zu dem Schluss kommen, das ich neben der vorhandenen Waffensachkunde eine Waffenfachkunde benötige. Damit kann ich dann eine Waffenherstellungsgenehmigung beantragen.
Wie gestaltet sich das mit der Fachkunde? Was ist noch zu beachten?
Ich habe es auch versucht. Von Beruf bin ich Werkzeugmacher und Maschbau Ing..
Die erste Ablehnung erfolgte weil meine zeitnahe berufliche Tätigkeit nichts mit dem Büchsenmacherberuf, bzw. der Waffenherstellung zu tun hat. Ich habe dann aufgegeben.
Wie Matthias schon schreibt. Behörde fragen und einen etwas längeren Atem mitbringen.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
Das ist oft "das Problem".....Behörde sagt erstmal Nö.....der Antragsteller gibt auf.
Kenne einen Fall, ein Bekannter von mir. Hat es auch versucht, Behörde hatte sehr "konfuse" Ansichten und Ideen....er hat dann aufgegeben.
Ein Gespräch mit IHK bzw. HWK im Vorfeld, Kenntnisse über die Regelungen im WaffG und entsprechende Verordnungen und der Mut, der Behörde gehörig auf den Sack zu gehen....dann kann es klappen.
Hallo!
Grundsätzlich besteht auch noch die Möglichkeit der "Stellvertreter"-Erlaubnis.
D.h.: Du musst einen Büchsenmacher als Betriebsleiter anstellen und erhältst dadurch die Waffenherstellungserlaubnis. Die erlischt dann aber auch, wenn der Büchsenmacher irgendwann mal nicht mehr bei Dir beschäftigt sein sollte....
naja, klar geht das....dann aber hat der TE noch immer keine Erlaubnis, sondern darf halt "unter" dem Büma werkeln....geht der Büma, geht die Erlaubnis.
Ist dasselbe wie überall im Handwerk....haste nen Meister angestellt, kannst ein Meisterpflichtiges Gewerk ausüben...bis der Meister geht.....
Eine andere Möglichkeit wäre, als Angestellter bei einem Büchsenmacher zu arbeiten, und dieses Handwerk 3 Jahre lang am Stück auszuüben.
Das gilt dann quasi gleich wie eine Ausbildung als Büchsenmacher.
Meister ist man dann allerdings noch lange nicht. Aber was die Waffenherstellungserlaubnis anginge, wäre das sicher von Vorteil.
Gehe aber mal davon aus, das der TE kein Interesse daran hat sich jetzt erstmal eine freie Stelle bei einem BüMa zu suchen.
Gruß
Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
Die "Fähigkeit" entsprechende Teile zu konstruieren und zu fertigen ist ja da, nur darf ich es eben nicht und tue es also auch nicht.
Meine Idee ist momentan folgende:
-IHK und HWK kontaktieren
-Fachkundeprüfung
-Inerten Prototyp bauen (Also kein Lauf sondern einen Dummy und einen funktionslosen Verschlusskopf)
-Damit zur Behörde
Dann hat man Argumente und muss nicht ins Blaue hinein irgendwelche Anträge stellen.
Fachkunde ist primär für den Handel....brauchst beim Ziel Herstellung im Grunde nicht, da bei der Herstellungserlaubnis in der Regel der Handel dabei ist.
Besonders die HWK ist lohnenswert....mit Studium, ersten "Prototypen" und etwas Glück trägt die dich in die Handwerksrolle ein....dann hast du gewonnen, dann kann die Behörde nicht anders......
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