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Import einer Waffe aus der Schweiz

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    Import einer Waffe aus der Schweiz

    Guten Morgen Gemeinde,

    wie ihr ja schon mitbekommen habt, hat mir der Michi einen K11 geschenkt. In diesem Thread geht es darum, die gesammelten Erfahrungen beim Export aus der Schweiz und den Import dieser Waffe nach Deutschland wiederzugeben.
    Als erstes benötigt man eine Verbringungsbewilligung für Waffen aus Drittstaaten nach §29 WaffG. Diese bekommt man bei seiner austellenden Behörde und kostet 10,23€. Für den Import für Waffen aus EU-Ländern benötigt man eine Verbringungsbewilligung für Waffen aus EU-Staaten nach §29 WaffG. Diese kostet auch 10,23€.
    Als nächstes muss eine Ausfuhrbewilligung für Kriegsmaterial bei der SECO in Bern beantragt werden. Dafür benötigt man ein Antragsformular, das man telefonisch ordern kann: http://www.seco.admin.ch/themen/0051...x.html?lang=de
    Diesen Vordruck kann man sich nicht downloaden, da dieses Formular aus drei Blatt Durchschlagpapier besteht. Dafür verschickt die schweizer Behörde den Antrag sehr schnell und kostenlos.
    Wenn dieses Formular angekommen ist, trägt der Importeur seine Anschrift ein und schickt diesen Antrag mit den beglaubigten Kopien der WBK und der Verbringungsbewilligung zum Exporteur in das jeweilige Land (in diesem Fall war es der Michi in der Schweiz). Der Exporteur muss nun seine Anschrift und Angaben zu der Waffe(n) eintragen und den kompletten Satz Papiere an die SECO schicken, da der Exporteur ja offiziell die Ausfuhrbewilligung beantragen muss. Der Antrag ist innerhalb ein paar Tagen bearbeitet und abgestempelt an den Exporteur zurückgeschickt.....die schweizer Beamten arbeiten schneller als unsere .
    Die Ausfuhrbewilligung für Kriegsmaterial kostet 50 Franken und das Porto für den K11 hat auch nochmal 60 Franken gekostet. Zusammen ca.65 Euro.
    Was zu beachten ist, ist das die schweizer Post seit dem ersten September keine Waffen mehr versendet. Da muss man sich einen anderen Paketdienst suchen.
    Bis ich von DHL eine Nachricht bekommen habe, dass ich die Waffe beim nächsten Zollamt abholen kann, sind 10 Tage vergangen, da das Paket von einem DHL HUB zum nächsten gebracht wurde, bis es endlich beim Zollamt in Bonn ankam.
    Ich musste die Waffe nachverzollen (21,01€ für einen geschätzten Mittelwert von 150 Franken). Kostenlos ist der Import bei Geschenken bis zu einem Warenwert von 45,00€. Dafür muss den Paket eine Schenkungsurkunde und ein Nachweis beiliegen, woraus ergeht, dass die Ware wirklich nur maximal 45 € wert ist. Ansonsten wird ein fiktiver Warenwert angenommen.
    Papiere beim Abholen nicht vergessen (WBK und originale Verbringungsbewilligung)!
    Das Eintragen der Waffe kostet bei uns die üblichen 12,78€ und der Beschuss ca. 15€ pro Langwaffe.
    Einige Details wird der Michi bestimmt noch ergänzen und einen Scan der Ausfuhrbewilligung anhängen.

    Viele Grüße
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

    #2
    Ist so eigentlich alles gesagt worden. Die Ausfuhrbewilligung hatte ich innert 3 Tagen wieder zurück, am Dienstag nach Bern geschickt und Freitag hatte ich sie schon wieder im Briefkasten. Auf der Zolldeklaration hatte ich zwar Geschenk angekreuzt, von einer Schenkungsurkunde wusste ich nichts. Diese konnte ich dem Jens auch nicht mehr nachliefern. Ebenso existierte für die Waffe weder eine Quittung noch ein Kaufvertrag oder sonstige Papiere welche auf den Wert hätten schliessen lassen.
    In einem anderen Forum wird immer behauptet, der Import aus der Schweiz würde sich nicht lohnen wegen der Kosten für Neubeschuss usw. Bem Kauf bei einem Händler mag das vielleicht zutreffen, von privat sieht das aber ein wenig anders aus da man solche Karabiner weitaus günstiger bekommt. Der Haken ist jezt halt die Sache mit der Post welche keine Waffen oder Waffenteile mehr ins Ausland transportiert, damit haben auch die Hänler nun zu kämpfen. Eine andere Möglickeit kenne ich aber nicht, vermutlich bleibt nur noch die Option die Waffe persönlich abzuholen übrig.
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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      #3
      Von der Schenkungsurkunde wusste ich vor der Abholung der Waffe beim Zollamt auch nichts. Vorher habe ich mit dem Sachbearbeiter für Export/Import Waffen und Munition beim Hauptzollamt in Köln telefoniert. Er konnte mir zu dem Thema Import nichts sagen und gab mir den Tip mal beim Zollamt in Bonn nachzufragen....dort arbeiten ja auch die Praktiker. Also habe ich auch in Bonn angerufen. Dort hatte auch niemand einen Plan davon. Mir wurde nur gesagt, ich solle warten bis ich die Waffe abholen kann und alles andere wird vom diensthabenden Beamten bei der Abholung geklärt. Als ich dann endlich da war, hatte niemand so richtig gewußt was zu machen ist. Einfach nur peinlich!
      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
      Peter Ustinov

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        #4
        Ich habe ja eigentlich nicht gedacht, dass es so reibungslos und schnell ablaufen würde, zumindest nicht auf deutscher Seite.
        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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          #5
          Wirklich sehr interessant! Danke für den Beitrag.

          Ich hätte auch mit wesentlich höherem Aufwand und Papierkrieg gerechnet. Zudem halte ich die 15,-€ für den Beschuss einer Einzelwaffe extrem günstig. Besonders, wenn man im Gegenzug bedenkt, dass die Eintragung der Waffe nur 2,22€ günstiger ist...und dort wird nur ein Stempel in ein kleines Heftchen gedrückt...

          Grüße
          mbsoldier

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            #6
            Und die beiden Beschusspatronen wurden ja auch im Beschussamt selbst laboriert. Da ist die Arbeitszeit dafür nicht in die 15€ mit einkalkuliert. Der Stempel in der Pappe macht da noch viel weniger Arbeit.
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            Peter Ustinov

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              #7
              Seit 25.9.08 ist es wieder möglich, Waffen mit der Post ins Ausland zu versenden. Die Aufhebung der neuen Regelung ist vor allem dem Schweizer Büchsenmacherverband und dem SECO zu verdanken.
              Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                #8
                Das ist ja toll! Ich finde es gut, dass es noch Leute gibt, die gechlossen hinter einer Sache stehen und sich dafür einsetzen.
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                Peter Ustinov

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                  #9
                  Ja, so wie hier in unserem schönen Land...
                  Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                  Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                    #10
                    Ja, das Thema ist alt, aber kann mir doch noch einer sagen, wie man sich so eine Schenkungsurkunde vorstellen soll? Gibt es dafür Formulare, oder handelt es sich dabei nur um ein formloses Schreiben?

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                      #11
                      Eine Schenkungsurkunde ist formlos, es würde z.B. folgendes reichen:

                      Hiermit überlasse ich Herrn Wozzi meinen K31 mit der Seriennummer 123456 unendgeltlich.

                      MfG

                      Ein Satz mit allen wesentlichen Angaben, Datum und Unerschrift, fertig. Das ist rechtlich gleichbedeutend mit einem Kaufvertrag und Du kannst die Waffe bei Dir eintragen lassen.

                      (Eine EW-Berechtigung setzen wir bei diesem Thema, in diesem Forum vorraus)
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                        #12
                        Die Frage ist halt, wäre es Steuertechnisch nich besser gewesen, das Teil für 40€ zu verkaufen als es zu verschenken.......

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                          #13
                          Hallole,

                          ist das beschriebene procedere für den Import aus der Schweiz noch aktuell oder hat sich da etwas geändert? Müssen da nicht noch irgendwelche Schweizer Waffenbehördem zustimmen?
                          Wie ist das mit dem Posttransport? In den AGBen der Post Swiss habe ich so etwas gelesen, daß Waffen verbotene Waren seien.
                          Zuletzt geändert von MarkF; 05.12.2014, 17:08.

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                            #14
                            Zitat von MarkF Beitrag anzeigen
                            ist das beschriebene procedere für den Import aus der Schweiz noch aktuell oder hat sich da etwas geändert?
                            Sorry! Habe deine frage erst jetzt gelesen. Du solltest deinen Sachbearbeiter oder beim Beschussamt mal fragen, wie streng der Import von nicht nach CIP beschossenen Waffen durch Privatpersonen gesehen wird.
                            Soweit mir bekannt ist, dürfen solche Waffen nur noch durch Waffenhändler importiert werden.
                            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                            Peter Ustinov

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                              #15
                              CIP war bei mir nicht das Problem. Mein Sachbearbeiter hat gesagt das BafA ist zuständig, das BafA sagt aber mein SB ist zuständig.... Ende vom Lied ist, das sich ein Kumpel von mir mit anderer zuständiger Behörde darum kümmert.

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