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    Waffentransport

    Hallo WWler,

    bei einer Diskussion im Verein konnte unter mehreren legalen Waffenbesitzern folgendes nicht eindeutig geklärt werden.

    Es ist sicher jedem Besitzer bekannt wie er nach dem aktuellen Waffengesetz seine Waffen z.B. in der Wohnung aufzubewahren hat. Sicher auch wie er sie mit dem Auto direkt zum Schießstand transportieren muss oder darf, z.B. auch im verschlossenen Kofferraum, ohne verschlossenem Behältnis.

    Nur wie ist es denn genau geregelt, die Waffe von der Wohnung in den Kofferraum zu bringen, wenn er diese im verschlossenen Kofferraum transportieren möchte und laut Gesetzt auch darf, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen???

    Theoretisch würde man die Waffe z.B. von der Wohnungstür im 5. Stock eines Mehrfamilienhaus an den Mietern vorbei, über die Treppe, über die Straße zum Kofferraum tragen! Aber das ist ja wiederum sowas wie "Führen mit schneller Zugriffsmöglichkeit in der Öffentlichkeit" und daher verboten!
    Also, was meint Ihr??? Jetzt bitte nicht (oder ähnlich) antworten:
    "Waffe im verschlossenen Koffer in den Kofferraum legen, dann auspacken und Kofferaum verschließen!!!"

    Anscheinend gibt es hierzu ein weiteres Handhabungsloch im Gesetz. Somit kann niemand die Waffe ohne verschlossenes Behältnis im verschlossenen Kofferraum transportieren, wenn er nicht vorher sein Auto in die Wohnung fährt!

    Für was gibt es dann die "ohne Behältnis im verschlossenen Kofferaum" - Erlaubnis, wenn man sie nicht umsetzten kann?
    Wer weiß "genaueres" (natürlich verbindlich und verantwortungsübernehmend!) und kann dementsprechend was schriftliches vorlegen oder zitieren?

    Grüße
    Frau Pumpgun

    #2
    Zitat von Pumpgun Beitrag anzeigen
    Sicher auch wie er sie mit dem Auto direkt zum Schießstand transportieren muss oder darf, z.B. auch im verschlossenen Kofferraum, ohne verschlossenem Behältnis.
    Genau so ist es eben nicht richtig,
    das Auto an sich gilt weder als zulässiges Transportmittel noch als umfriedeter Besitz des Waffenbesitzers.
    Auch im Auto, egal ob im Kofferraum oder im Handschuhfach, ist eine Waffe nur in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

    Somit ist der Weg von Wohnung zum Auto auch nur in einem solchen Behältnis zu überbrücken.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Moin

      Es gibt Ausnahmen. Allerdings nicht beim Transport zum Schießstand.


      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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        #4
        Der verschlossene Kofferraum ist als Transportbehältnis ausreichend, das ändert aber nichts daran, dass du die Waffe dorthin verbringen musst und zwar gesetzeskonform. Wenn du also nicht über ein entsprechend umfriedetes Besitztum verfügst, ist das meiner Meinung nach nicht durchführbar. Selbst die, zugegeben, komisch anmutende Variante mit verschlossenem Koffer zum Kofferraum und dort auspacken und einladen, ist meiner Meinung nach nicht statthaft. In dem Moment, wo du die Waffe dort auspackst, führst du sie ja quasi wieder. Für mich also nur durchführbar, wenn man ein entsprechendes umfriedetes Besitztum hat. Das nächste Problem kommt dann, wenn man einen Stand hat, wo man beispielsweise außerhalb der Schießstätte parkt, dann muss die Waffe ja wieder gesetzeskonform in die Schießstätte hinein transportiert werden, ohne entsprechendes Behältnis geht das aber in so einem Fall nicht.

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #5
          Dem stimme ich zu.

          Aber nicht nur von der Wohnung in den Kofferraum (und zurück), sondern auch vom Kofferraum auf den Schießstand (und zurück).
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #6
            Vielleicht sollten wir mal abgleichen, über welche Bundesländer wir reden.
            In NRW gilt das Auto nicht als regelkonformes Transportbehältnis, weil es nie ganz ausgeschlossen ist, daß man bei verschiedenen Fahrzeugtypen vom Fahrgastraum aus auf den Kofferraum zugreifen kann.

            Zudem kommen die von Michael angezeigten Probleme des Transports zum Auto usw.

            Man kann es drehen, wie man will, im Normalfall geht kein Weg am abschließbaren Waffenkoffer/-futteral vorbei.
            Zuletzt geändert von Gunner; 15.09.2011, 06:54. Grund: Tippfühler beseitigt
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

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              #7
              Is ja voll Hill-Billy-Style, die Plempen einfach so in 'n Kofferraum zu kippen.
              "Ey krass, Alter! Is das da 'ne Glock zwischen all dem Mac'es Müll?"
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                #8
                Als ich noch vor kurzem meine Sachkundeprüfung gemacht habe war dies auch eine der Fragen die zu beantworten waren.

                Soweit ich mich noch erinnern kann hieß es auch dort das man eine Waffe nur abgeschlossen (futteral oder koffer) im Auto transportieren darf.

                Hessen
                "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                GRA - German Rifle Association

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                  #9
                  So und nicht anders. Die Waffe einfach lose in den Kofferraum zu legen ohne abgeschlossenes Behältnis wäre einfach nur fatal bei einer Verkehrs Kontrolle.

                  Gruß David

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                    #10
                    Welcher " Legalwaffenbesitzer " sich da an der Diskussion am Berliner Stammtisch, wie man das Waffengesetz für sich auslegen kann und Formulierungen angeblich umgehen kann, beteiligt hat, kann ich mir sehr gut vorstellen. Aber jetzt mal Butter bei die Fische Herr oder Frau Pumpgun. Bei aller Spinnerei über Kriegsmunition und Handgranaten steht das Sportliche Interesse bei Waffen sowie Muntion und deren Gebrauch doch ganz hinten. Fangen wir einfach mal mit dem Geschlecht an ! Bei der Vorstellung hier im Forum waren wir ja noch männlich und plötzlich sind wir Frau Pumpgun mit amerikanischen Wurzeln ???

                    Wie geht das hier weiter ?
                    Zuletzt geändert von H&K Schütze; 25.09.2011, 09:36.
                    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                      #11
                      Hai Pumpgun,
                      ich hab mich mal bei dem KripoBeamten schlau gemacht, bei dem ich die WSP gemacht hab.

                      Zitat von Pumpgun Beitrag anzeigen
                      Hallo WWler,

                      Es ist sicher jedem Besitzer bekannt wie er nach dem aktuellen Waffengesetz seine Waffen z.B. in der Wohnung aufzubewahren hat. Sicher auch wie er sie mit dem Auto direkt zum Schießstand transportieren muss oder darf, z.B. auch im verschlossenen Kofferraum, ohne verschlossenem Behältnis.
                      Im Kofferraum nur dann, wenn er seperat absperrbar und es ein abgeschlossener Raum ist. Das heißt die Kofferraumabdeckung gilt nicht als Zugriffsicher. Also Combi´s fallen schon weg, bleiben nur noch Limosienen.

                      Zitat von Pumpgun Beitrag anzeigen
                      Nur wie ist es denn genau geregelt, die Waffe von der Wohnung in den Kofferraum zu bringen, wenn er diese im verschlossenen Kofferraum transportieren möchte und laut Gesetzt auch darf, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen???

                      Theoretisch würde man die Waffe z.B. von der Wohnungstür im 5. Stock eines Mehrfamilienhaus an den Mietern vorbei, über die Treppe, über die Straße zum Kofferraum tragen! Aber das ist ja wiederum sowas wie "Führen mit schneller Zugriffsmöglichkeit in der Öffentlichkeit" und daher verboten!
                      Also, was meint Ihr??? Jetzt bitte nicht (oder ähnlich) antworten:
                      "Waffe im verschlossenen Koffer in den Kofferraum legen, dann auspacken und Kofferaum verschließen!!!"
                      Von der Wohnung zum Auto muß die Waffe in einem geeigneten verschlossenen Behältnis transportiert werden. In einem Mietshaus zählt das Treppenhaus nicht mehr zur Wohnung!!!!(öffentlicher Raum)

                      Zitat von Pumpgun Beitrag anzeigen
                      Anscheinend gibt es hierzu ein weiteres Handhabungsloch im Gesetz. Somit kann niemand die Waffe ohne verschlossenes Behältnis im verschlossenen Kofferraum transportieren, wenn er nicht vorher sein Auto in die Wohnung fährt!
                      Das ist so richtig!! Aber wie kommst Du mit Deinem Auto in den 5. Stock????

                      ich hoffe ich hab meinen "Lehrer" richtig wiedergegeben.

                      Greetings
                      Bull

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